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HOT Rundfunkbeitrag: Bundesverfassungsgericht bestätigt Erhöhung

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Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das geht so nicht, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Lesezeit:4 Min.
Das Bundesverfassungsgericht hat die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags vorläufig in Kraft gesetzt. Das Bundesland habe die im Grundgesetz gesicherte Rundfunkfreiheit verletzt, weil es dem vereinbarten Staatsvertrag nicht zugestimmt habe, entschied das Karlsruher Gericht. Der Rundfunkbeitrag steigt damit rückwirkend zum 20. Juli 2021 um monatlich 86 Cent auf 18,36 Euro. (Az. 1 BvR 2756/20 u.a.). Dies gilt, bis es eine Neuregelung gibt.
Update 5.8.21, 10.00 Uhr: Sachsen-Anhalt hatte den Medienänderungsstaatsvertrag, mit dem der Rundfunkbeitrag zum 1. Januar 2021 erhöht werden sollte, seit Dezember 2020 blockiert. Das Land habe "durch das Unterlassen seiner Zustimmung zum Ersten Staatsvertrag zur Änderung medienrechtlicher Staatsverträge vom 10. bis 17. Juni 2020 (Erster Medienänderungsstaatsvertrag) die Rundfunkfreiheit aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes verletzt", heißt es in der
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(PDF). Es hatte sie am 20. Juli 2021 gefasst und am heutigen Donnerstag bekannt gegeben.

Fake News und Deep Fakes​

In Zeiten "vermehrten komplexen Informationsaufkommens einerseits und von einseitigen Darstellungen, Filterblasen, Fake News, Deep Fakes andererseits" wachse die Bedeutung des beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunks, schreibt das Bundesverfassungsgericht. Die Sender sollten die Wirklichkeit durch "authentische, sorgfältig recherchierte Informationen, die Fakten und Meinungen auseinanderhalten" unverzerrt darstellen und das Sensationelle nicht in den Vordergrund rücken.
Wegen der Rundfunkfreiheit sei der Staat verpflichtet, eine funktionsgerechte Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu gewährleisten, erläutert das Gericht. Diese Pflicht zu unterlassen könne von den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten mit einer Verfassungsbeschwerde gerügt werden. Zwar besäßen die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Rundfunkfinanzierung, derzeit könne diese aber nur länderübergreifend geregelt werden. Es genüge nicht, wenn ein einzelnes Land eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ablehnt – und das obendrein ohne "tragfähige Begründung".
Sachsen-Anhalts Landesregierung hält die Verfassungsbeschwerden für zumindest teilweise unzulässig, auf jeden Fall für unbegründet. Sie hatte gemeint, die Beschwerdeführer müssten darlegen, inwieweit sie gehindert seien, ihren Auftrag zu erfüllen, wenn der Rundfunkbeitrag nicht erhöht würde. Keinen Anspruch hätten nämlich die Sender auf Programme, die der Auftrag von Verfassung wegen nicht vorsehe. Sachsen-Anhalt habe weder die Rundfunkfreiheit missachtet noch unzulässig die Programmfreiheit beeinflusst.

Erste Erhöhung seit 2009​

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, weil sich abzeichnete, dass seine Partei – anders als die Koalitionspartner SPD und Grüne – die Erhöhung nicht mittragen würde. Und mit der AfD, die als Kritikerin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bekannt ist, wollte der Regierungschef keine gemeinsame Sache machen. Weil aber alle 16 Landesparlamente zustimmen müssen, war damit die Erhöhung blockiert. Dagegen waren die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten vor das Bundesverfassungsgericht gezogen.
Kurz vor Weihnachten wiesen die obersten Verfassungsrichter Deutschlands Eilanträge ab, weil diese nicht gut genug begründet worden seien. Ihre Verfassungsbeschwerden seien auch "weder offensichtlich unzulässig noch offensichtlich unbegründet", so das Gericht damals. Allerdings sah es keinen Anlass, sofort einzugreifen.
Für öffentlich-rechtliche Sender ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Seit 2013 wird er je Wohnung erhoben und betrug zuletzt 17,50 Euro pro Monat. Zum Jahreswechsel hatte er auf 18,36 Euro steigen sollen. Den Bedarf ermittelt hat die unabhängige Kommission KEF. Es wäre die erste Erhöhung seit 2009 gewesen. So sollte eine Finanzlücke von 1,5 Milliarden Euro zwischen 2021 und 2024 ausgeglichen werden.

Quelle: heise
 
Ein Urteil, daß viele Gegner des Rundfunkbeitrages ärgern wird. Ich empfehle aber zusätzlich zu den obigen Zitaten das gesamte Urteil zu lesen, denn dort steht noch etwas, was die Gegner des öffentlich-rechtlichen Rundfunks noch viel mehr ägern wird:

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Man beachte die Randnotiz 37, welche es der Politik ausdrücklich untersagt, über die Gestaltung der Beitragshöhe Einfluß auf die Programminhalte und die Programmvielfalt nehmen zu wollen. Es ist also ausdrücklich nicht zulässig, den öffentlich-rechtlichen die Finanzierung zu kürzen, um bestimmte Programminhalte, wie zum Beispiel Sportereignisse, ausschließlich den Privatsendern zuschanzen zu wollen.

Vielmehr muß bei gewünschten Änderungen oder Beschränkungen der Programminhalte eine gesetzliche Neuregelung des Programmauftrages der öffentlich-rechtlichen Sender beschlossen werden, für welche es aber kaum Mehrheiten geben würde. Eine solche Neuregelung unterläge dann natürlich auch wieder der Inhaltskontrolle durch das BVerfG. Dies ärgert natürlich insbesondere populistische Parteien und ihnen nahestehende Medien, weil sie gerne die ( meistens ) korrekt recherchierten Berichte der öffentlichen Sender weg haben möchten um weiter ihre Halbwahrheiten und Falschmeldungen verbreiten zu können.
 
Ergänzung: Die richtigen Randzeilen aus der Urteilsbegründung sind 84 und 85.
In RZ 37 wird das Vorbringen des ZDF referiert.
 
Wie auch immer, es gibt natürlich immer Gründe dagegen und dafür. Für mich könnte der ganze
Quatsch mit Silbereisen & Co. und der ganze Hippelhopp komplett wegfallen. Es gibt aber eine
große Anzahl von Leuten, die das mögen.
So kann ich mir nicht vorstellen, dass nach meinem Gusto den Leuten auch alle Rammstein, Eisbrecher
Sodom und ähnlich geartete Gruppen gefallen. Demzufolge, Ar...backen zusammenkneifen, eine
Körnersemmel weniger pro Monat essen und das Ganze einfach entspannt hinnehmen. Ich kenne
niemand, der andererseits eine Lohnerhöhung ablehnen würde. :D
 
trotzdem ist und bleibt das ganze raubrittertum, egal wie sie es sich gesetzlich genehmigen lassen.
ich muss ja auch autohaftpflicht zahlen, wenn ich kein auto habe.
beitrag zahlen auch wenn du kein tv oder radio hast - wo gibts denn sowas?
sollen silbereisen, nebel r. anthony und co ner geregelten (richtigen) arbeit nachgehen, dann müsste der schwachsinn nicht auch noch mit geld bezahlt werden. so wie die "arbeiten" möchte ich mal meinen urlaub verbringen.
die sind genauso überflüssig wie dieses infuencer gesocks.
und die programgestaltung der ör, am wochenende wo viele zuhause spielfime sehen wollen, kommen sinnlose talkshows a la riverboot oder wanderberichte.
 
Ich bin gerne bereit, auch die zusätzlichen 0,86€ zu stemmen (geben), aber leider fürchte ich, das dieses Geld in die mehr als üppigen Pensionen und nicht in ein besseres Programm fließt.

MfG
 
Auch wenn ich diese Erhöhung für gerechtfertigt ansehe halte ich die Richter für befangen denn die Begründung ist mehr als fragwürdig.
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Ohne Erhöhung hätte das Land ja zugestimmt - ein Staatsvertrag muss ja nicht mit einer beliebigen Verschwendung von Geldern einher gehen denn dafür haben die Richter aus Karlsruhe nun den Weg freigemacht.

Der Bedarf der sich aus dem Staatsvertrag ergibt ist die einzig und allein die Grundlage für den Beitrag, nicht das Programm was sie gern senden möchten.
Wer wissen möchte was zur Grundversorgung gehört kann sich den Staatsvertrag ja mal durchlesen.

Allein das wäre schon Grund genug für eine Erhöhung um mehr als 1€ ...
 
@einsmann das reicht leider nicht ganz, rückwirkend erhöht heißt du musst 1 x mehr bezahlen ...

@Sky4 eine Grundversorgung muss jeder tragen - nennen wir sie einfach Rundfunksteuer statt Beitrag den jeder zahlen muss unabhängig von der Höhe des Gehaltes.
Für einen mit Harz IV Gehalt ist der Beitrag deutlich mehr als für jemanden der 3 x in den Urlaub fliegen kann aber wenns immer noch für Zigaretten & Alc reicht bringt es auch die Leute eher nicht um ...
 
deshalb halte ich die Richter auch für befangen - steht doch klar da ...
Entweder ich kann abstimmen oder nicht ...

Ich wollte damit sagen das es auch andere Gründe gibt weshalb die Erhöhung gerechtfertigt gewesen wäre.
Einer Stimme die dagegen stimmt eine Verletzung der Rundfunkfreiheit vorzuwerfen ist einer Mafia gleichzusetzen.
Du stimmst für das Gesetz oder wir töten dich ...
 
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