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Restschuldbefreiung in der Schufa löschen lassen

Hallo, habe mich wegen diesem Beitrag hier gerade angemeldet. Soeben habe ich aus dem Briefkasten den Brief gezogen von der Schufa.
Leider kann man die Löschung der RestschuldBefreiung vom September 2019 nicht vorzeitig löschen.

Ich bin seit Januar Mitglied bei der Schufa und habe vorab telefonisch nachgefragt ob das überhaupt sinnvoll ist. Eine, zugegebenermaßen sehr freundliche und hilfsbereite Sachbearbeiterin, hat mir dazu geraten das per Mail anzufragen. Innerhalb von 5 Werktagen kam per Post der ablehnende Bescheid.

Ich werde jetzt einen Anwalt beauftragen. Die kosten für das Verfahren belaufen sich auf ca. 2.500€. :/ .

Ich sehe aber keine andere Möglichkeit, obwohl das Justizministerium auch Änderungen bezüglich der Fristen fordern will.

Gruß Danone
 
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Wie bist du denn Mitglied der Schufa geworden? Schufa-Mitglieder sind doch nur Banken, Händler usw. und nur wer den Mitgliedern eine Schufaermächtigung schriftlich gegeben hat, hat diesen Schufa-Mitgliedern das Recht eingeräumt u.a. auch Einträge bei der Schufa veranlassen zu können. Das wäre dann auch rechtskonform mit der EU-DSGVO. Von der Schufe selbst erstellte Einträge, aus welchen Quellen auch immer, ist jedenfalls nicht rechtskonform, sondern seit der EU-DSGVO nicht mehr rechtlich abgesicherte „Datensammelwut“ der Schufa selbst.
 
Okay, Mitglied ist wohl die falsche Bezeichnung. Ich habe für ein Jahr die Schufa kompakt bestell. So kann ich selber jederzeit Einsicht nehme, meinen Score beobachten und werde über Anfragen etc. jederzeit informiert.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Das freut dann die Schufa, dass sie nicht nur von ihren Mitgliedern als Auftraggeber bezahlt werden, sondern auch noch von den betroffenen Personen, deren Daten ohne ihre Kenntniss Unrechtes erfasst werden.

Aber wahrscheinlich muss man der Eintragung einer Restschuldbefreiung bei der Schufa im Verlauf des schuldbefreienden Verfahrens zustimmen. Dann ist das natürlich rechtens und muss man so hinnehmen, wie die Schufa es handhabt. Hab da keine Erfahrungen mit Privat-Insolvenzverfahren, aber es sollte bei der Eröffnung des Verfahrens auch eine entsprechende Aufklärung über die Konsequenzen stattgefunden haben.
 
Die eigentliche Frage ist, wer hat die Restschuldbefreiung bei der Schufa eintragen lassen und hat man demjenigen vorher das Einverständnis für Schufa-Einträge gegeben, also auch zur Schuldeintragung vor der Restschuldbefreiung. Ich würde einen Anwalt für Schuldnerrechte befragen, wenn dies nicht im gerichtlichen Insovenzverfahren besprochen und geregelt wurde. Fragen kostet nichts (bei Beantragung für einen Beratungsschein bei Gericht, was wohl bei jemandem mit Privat-Insolvenz immer möglich ist)) oder nicht viel (je nach Anwalt).
 
Ich werde dass morgen bei dem Insolvenzverwalter nachfragen der vom Gericht zugewiesen worden war.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Genau der ist dein Ansprechpartner. Hatte es irgendwie in Erinnerung, dass es den gibt, war mir nur nicht sicher, weil mit sowas wirklich keine Erfahrung.
 
Holen ja, das darf jeder, erfassen und etwa an Dritte weiterverbreiten dürfen im Sinne der EU-DSGVO nicht ohne deine Einwilligung.
 
Es ist sicherlich schwierig gegen eine großen „Datenkraken“ wie die Schüfe als Einzelperson erfolgreich vorgehen zu wollen. Das ist leider nicht nur bei den „Datenkraken“ so. Ich würde es lassen und nach drei Jahren dann schauen, ob der Schufa-Eintrag gelöscht wurde.

Negative Schufa-Einträge sind zwar hinderlich, aber was stört da konkret zur Zeit an dem Eintrag?
 
Die Schufa im Zusammenhang mit der Wohnungssuche ist auch so eine rechtlich nich zulässige Sache. Kann man aber auch nichts ändern, weil ohne Schufa-Selbsauskunft für den Vermieter, der (meist) kein Recht hat, selber bei der Schufa Auskünfte einzuholen, bekommt man (meist) keinen Mietvertrag. Alles eine schwierige Rechtslage und wusste auch nicht, wer da wirklich helfen könnte.
 
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