Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Rechtsfrage zu einer Amazon Bestellung

Demi1

Ist gelegentlich hier
Registriert
18. September 2013
Beiträge
73
Reaktionspunkte
89
Punkte
38
Ort
Deutschland
Hallo @all
Meine frage hat nichts mit Digitalem zu tun, eher geht es um einen Haushaltsgegenstand. Ich hatte letzte Woche eine doppelseitige 7stufige Leiter gesucht und auch eine bei Amazon gefunden. Der Preis für diese ALU-Leiter unter 50€. Ein Bild, so wie immer, links mit besagter Leiter und rechts dann der Preis. Ich konnte nicht wiederstehen und habe diese Leiter dann bestellt. Die Bestellbestätigung kam asap und auch dort wurde die 7stufige Leiter mit exakt dem selben Preis ausgewiesen und der kauf bestätigt. Einen Tag später kam dann die Bestellung bei mir an, und ich wurde anhand des Pakets stutzig. Wie passt eine 7stufige Leiter in einen Karton mit den Maßen von 50x50.80cm? Ich den Karton aufgemacht und drin war ein 2stufiges Leiterlein. Ich sofort bei der Kundenhotleine angerufen und den Vorfall gemeldet. Man hat daraufhin den Händler angeschrieben, nur der Antwortet nicht, es kommt nur eine automatische mail, das man sich innerhalb der nächsten 48 Std darum kümmern wird.
Bei der Amazon Kundenhotline habe ich darauf bestanden, dass ich eben nur diese dargestellte Leiter um den dortigen Preis möchte und nicht den Kaufpreis erstattet haben möchte.
Auch durch nochmaliges anmahnen Seitens Amazon reagiert der Händler nicht.
Nun meine frage. Wie verhält sich das nun, das ist doch Betrug in meinen Augen, denn vergleichbare 7stufige Alu-Leitern kosten locker mal das doppelte. Wie sieht da die Rechtslage aus?
 
Ein Umtausch ist auf der Amazon-Plattform generell nicht vorgesehen, wenn es sich um einen Marketplace Händler handelt.
Amazon schreibt unter Hilfe und Kundenservice dazu: " Anmerkung: Artikel von Marketplace-Verkäufern, einschließlich Artikeln mit Versand durch Amazon und Artikeln aus den Kollektionen von The Drop, können weder umgetauscht noch ersetzt, sondern lediglich über Meine Bestellungen zurückgegeben werden."
Damit hat sich Amazon zumindest bei Maketplacehändlern von einer Umtauschverpflichtung befreit.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi Demi1,
eine Rückgabe eines gekauften Artikels, ganz gleich aus welchem Grund, kannst Du problemlos zurückschicken, sogar Amazon übernimmt die Kosten.
Ich vermute, der Händler hat bewußt getrixt. Eine Anzeige oder dgl. lohnt nicht. Nur Amazon kann erfolgreich gegen den Händler vorgehen, so er will.

Grüße
 
Hallo, Ich könnte einen link zu besagter Leiter hier einstellen, was ich aber ungern mache, darum ein Bild von besagtem Artikel.
Ich hätte da schon gerne diese Leiter, denn die Artikelbeschreibung beschreibt ja diese Leiter und nicht eine 2stufige. Amazon hat die eigene Rechtsabteilung eingeschaltet, da sich de Händler (SVH24) nicht nach 2maligem Anschreiben seitens Amazon reagiert hat. Laut der Kundenhotline ist das ein Verstoß gegen die Amazon Geschäftsvereinbarung und wird wohl demnächst nichts mehr über die Platform verkaufen dürfen

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen Inhalt sichtbar zu machen!
Brennstuhl Leiter falsches Bild2.JPG
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es steht doch sogar in der Artikelbeschreibung (Artikelname) das es eine "Zweistufige" Leiter ist.
 
Dann zeige mir bitte wo. Mit "Doppelstufig" wird bei Bockleitern die beidseitige möglichkeit des aufstiegs bezeichnet. Es müßte richtig heisen " 2stufige Aluminium Leiter" dann würde dies auch schon in der Bezeichnung richtig deklariert werden.
Sorry, aber so wie ich das sehe, ist das eindeutig ein Betrug der da vorliegt, nichts anderes als Bauernfängerei. Ich habe mal vor Jahren im SW Fernsehen einen Bericht über solche Vorgehen gesehen. Dort wurde von einem Anwalt ( so ich es noch richtig weis) gesagt, dass der Verkäufer bei einer so eindeutigen Sache den Beworbenenen Artikel dem Käufer verkaufen muß. Sollte er das nicht tun, kann man ihn wegen Betrugs belangen. Mal sehen was die Rechtsabteilung von Amazon hin bekommt, denn eine weitere frage stellt sich mir gerade, wer stellt dieses Angebot bei Amazon auf die Plattform? Der Verkäufer selbst oder wird das Amazon eingestellt und veröffentlicht?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Außerdem hat nicht der Händler das Foto reingesetzt, sondern Amazon und gilt für alle Händler welche den Artikel anbieten.

Einfach mal die Artikelbezeichnung bei Google gegenchecken hätte schon gereicht :)

Dafür jetzt den Händler verantwortlich zu machen ist einfach Frech, schick es halt zurück und gut ist.

Es gibt gefühlt Hunderttausende falsche Produktbilder bei Amazon, das liegt halt an Amazon selbst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Und wie schon in meinem vorigen Beitrag geschrieben, steht der Begriff " Doppelstufig " für die Möglichkeit des beidseitigen besteigens der Leiter, und für nichts anderes. Kann man in jedem Baumarkt Prospekt odere deren Internet Portalen so lesen.

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Nichts für ungut oder dass Du dich damit beleidigt fühlst, aber man könnte meinen Du bietest auch Artikel bei Amazon zum verkauf an. Fakt ist, wenn ich ein Geschäft habe und meine Produkte im Internet oder über Prospekte zum verkauf anbiete, dann bin ich als Verkäufer für die Richtigkeit der Produktangaben verantwortlich und muß zu meinen Fehlern stehen. Mit " Frech" hat das überhaupt nichts zu tun, hier gehts ums Prinzip. Denn wie sagt man doch so schön " Nur durch Fehler lernt man, und Lehrgeld zahlen tut nun mal weh ", besonders am Geldbeutel!
 

Anhänge

  • 1599647601912.png
    1599647601912.png
    742,6 KB · Aufrufe: 26
Zuletzt bearbeitet:
Nicht umbedingt.

Hat Amazon den Artikel ebenfalls verkauft, dann ist es Amazon der die Seite erstellt und die MP Händler hängen sich dort nur an.
 
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
Da im Kleingedruckten eigentlich immer eine Ausschlussklausel bezüglich eingestellten Bildern (von wem auch immer) oder Textfehlern vorhanden ist wirst du kaum den gewünschten Artikel zu deinem Preis erhalten. Es ist auch kaum vorstellbar das man wegen 50€ so einen Aufwand betreibt. Zurückgeben, fertig!
 
Zurück
Oben