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Raubkopierer haben nur wenig zu befürchten

Die Justiz ist trotz scharfer Gesetze bei den allgegenwärtigen Raubkopien von Filmen und Musik oft machtlos.

"Wir müssen einer Person nachweisen, dass sie der Täter war. Und das können wir nicht", sagte der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth der "Wirtschaftswoche" (kommende Ausgabe). Der Jurist ist für die Staatsanwaltschaften Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal zuständig. Aussichtslos sei die Lage vor allem in Familienhaushalten. "Solange niemand in der Familie ein Geständnis ablegt, sind wir in der Regel machtlos, und die Untersuchung ist beendet."

Obwohl der Unterhaltungsindustrie jedes Jahr hohe Schäden entstehen, rechtfertige der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz in Alltagsfällen keine ausufernden Ermittlungen, "auch nicht die monatelange Sicherstellung von Computern", sagte Steinforth. Der Jurist sieht jetzt den Gesetzgeber gefordert, weil es der Unterhaltungsindustrie nicht um strafrechtliche Verfolgung, sondern um die Namen hinter den IP-Adressen gehe. Damit werden dann zivilrechtlich Unterlassung und Schadenersatz verlangt.

Diese Auskünfte "dürfen wir den Anzeigenerstattern aufgrund verschiedener, jüngst ergangener gerichtlicher Entscheidungen nur noch unter sehr engen Voraussetzungen geben", sagte Steinforth dem Magazin. Um einen Auskunftsanspruch mit oder ohne Richter gegenüber Surfern durchzusetzen, müsse das Zivilrecht geändert werden.

Quelle: sat+kabel
 
AW: Raubkopierer haben nur wenig zu befürchten

Tja die Industrie macht es sich eben zu einfach.:65:
 
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