Das Landgericht Freiburg hat in einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Pearl GmbH entschieden, dass die Voreinstellung eines kostenpflichtigen Expressversands im Online-Bestellprozess im Wege des Opt-Out unzulässig ist.
Pearl bot neben dem Standardversand auch einen kostenpflichtigen Expressversand an, der bereits standardmäßig aktiviert war. Verbraucher, die keinen Expressversand wünschten, mussten diese Voreinstellung aktiv abwählen. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Verbraucherrecht, da ein Unternehmer im elektronischen Geschäftsverkehr eine Zahlungsvereinbarung für eine Nebenleistung nicht durch Voreinstellung herbeiführen darf.
Die Richter
Quelle; mobiflip
Pearl bot neben dem Standardversand auch einen kostenpflichtigen Expressversand an, der bereits standardmäßig aktiviert war. Verbraucher, die keinen Expressversand wünschten, mussten diese Voreinstellung aktiv abwählen. Das Gericht sah darin einen Verstoß gegen das Verbraucherrecht, da ein Unternehmer im elektronischen Geschäftsverkehr eine Zahlungsvereinbarung für eine Nebenleistung nicht durch Voreinstellung herbeiführen darf.
Die Richter
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, dass es sich bei dem Expressversand um eine Zusatzleistung handele, für die ein zusätzliches Entgelt zu zahlen sei, und nicht um eine Hauptleistung, die nur die Lieferung im Standardversand umfasse.Quelle; mobiflip