Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

MarcBush was nun??

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Technisch gibt es nichts "zu können" für das Modul. Das Skymodul könnte es auch, wenn Sky es freigeben würde.

Manche behaupten das es nicht freigegeben wird, weil es eben den leak mit den E2 Geräten gibt. Sky muss es aber weiter anbieten, weil man sonst Ärger mit dem Kartellamt bekäme.
Ist aber auch nur eine Theorie.
 
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Richtig, Verträge sind dazu da, dass sie von allen beteiligten Vertragsparteien erfüllt werden müssen oder müssten. Da sind wir uns alle einig.

Auch Sky könnte fordern, dass wer sein Abo ohne Leihhardware von Sky abgeschlossen hat, auch seine aus eigenem Willen getroffene Entscheidung zur Nutzung eines eigenen Receivers über die gesamte Laufzeit zu erfüllen hat. Oder einfacher ausgedrückt, man muss dann selber für einen mit der Smartcard funktionierenden Receiver sorgen, egal was Sky warum auf der Sky gehörenden Smartcard auch an Daten draufschreibt oder drauf schreiben will.

Aus der Frage, wer muss bei solchen Sky-Verträgen mit kundeneigenen Receivern während der gesamten Laufzeit gewährleisten, entstehen ja die rechtlichen Fragen und Probleme.

Wie schon geschrieben, es kann gerade bei Verträgen mit längerer Laufzeit für eine oder alle Vertragsparteien zu einer Unerfullbarkeit des Vertrages kommen. Da bleibt dann nur noch die rechtliche Frage, wie wird das Vertragsverhältnis dann in einem solchen Fall beendet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Naja das kommt drauf an wie man es sieht. Es gibt so Beispiele wie der Humax PR HD 1000 der zertifiziert ist, aber dennoch nicht anerkannt wird (da gibt es einige Beispiele). Hier sollten die Spielregeln für Zertifizierung mal klar abgesteckt werden. Wenn ich mir irgendwo einen Receiver kaufe auf dem steht "Geeignet für Sky" und Sky erkennt ihn doch nicht an, dann ist die Frage in wie weit fremde zertifizierte Receiver anerkannt werden. Hier müsste es ein Recht des Kunden geben, dass solche Receiver dann auch akzeptiert werden. Wenn Sky sich selbst ausdenken darf, was anerkannt wird oder was nicht, dann ist es in meinen Augen kein frei zugänglicher Markt.
Wenn du vor 10 Jahren durch Media Markt oder Saturn gelaufen bist, gab es etliche Modelle auf denen "Geeignet für Premiere" stand. Solche Modelle sind heutzutage alle verschwunden. Warum? Weil Sky mit seiner aggressiven Leihreceivergeschichte andere Hersteller praktisch dazu drängt, die Zertifizierung als nicht mehr lohnenswert zu bezeichnen.

Das CI+ Modul ist an sich die reinste Farce, denn das CI+ Modul erlaubt keine Aufnahmen (was der Leihreceier kann) und empfängt nicht alle Programme (was der Leihreceiver kann). Es gibt auch viel höhere Hürden für die Bestellung. Es fängt damit an, dass man es online nicht bestellen kann und diese 69 Euro dann irgendwo mitschwirren. In keinem Angebot von Sky steht "mit kostenlosem CI+ Modul". Die Antwort auf meine Mail an das Bundeskartellamt zeigt, dass selbst die darüber überrascht sind, wie schwierig es ist an ein CI+ Modul zu kommen. Ich denke nicht, dass sie was daran ändern werden, aber zumindest haben sie es zur Kenntnis genommen.
 
An den Worten "zertifiziert" oder geeignet für Sky sollte man sich nicht so orientieren, wie das bisher auch durch MarcBush gemacht wurde oder propagiert wird. An einem bestimmten mal für Sky geeigneten Receiver-Modell sollte man sich schon gar nicht orientieren, wenn man eine "Vertragserfüllung" von Sky für den eigenen Receiver fordern will.

Die Frage für Gerichte ist, konnte man den eigenen Receiver anfangs mit einem Sky-Abo verwenden und was ist beiden Vertrags seiten zumutbar, wenn die während der Vertragslaufzeit (warum auch immer) nicht mehr gegeben ist. Sky ist es zumutbar als Ersatz für den eigenen Receiver ein für Sky geeignetes Empfangsgerät zu den selben Bedingungen wie bei Neukunden zur Verfügung zu stellen. Das muss man als Sky-Kunde mit eigenem Receiver so nicht akzeptieren, kann aber kaum die Fortführung des Vertrages wie bisher ernsthaft fordern wollen. Eine vorzeitige Vertragsbeendigung kann man aber als Sky-Kunde mit eigenem Receiver schon fordern, wenn man das Sky-Abo nicht aus eigenem Verschulden mehr nutzen kann. Bleibt die Frage, wie das Vertragsverhältnis zu beenden ist. Aus Sicht eines Kunden ist die Rückabwicklung oder der Widerruf des Vertrages die beste Lösung. Natürlich kann man die Abogebuhren für die bisher mögliche Nutzungszeit nicht zurückfordern, aber in beiden Fällen einen Schadensersatz für die nicht selbst verschuldeten Kosten erwarten, verlangen und bekommen. Rückwirkende Kündigungsforderung durch den Kunden selbst wäre die schlechteste Lösung, weil man da nicht unbedingt einen Schadensersatz erwarten oder fordern kann. Eine vorfristigen Vertragsbeendigung durch Sky selbst sollte man auch nur annehmen, wenn Schadensersatz gleichzeitig geleistet wird.

Man kann es drehen und wenden wie man will, entweder will man Sky mit gepairter Abokarten (wie auch immer) weiter nutzen oder man will den Vertrag wegen dem Pairing vorfristig wieder loswerden. Mehr Möglichkeiten sehe ich nicht wirklich und vor Gericht wird man deshalb in den wenigsten, nur wirklichen Ausnahmefällen klagen müssen. Auch Sky wird an einer "ruhigen" Beilegung der Vertragsstreitigkeit viel gelegen sein. Man mus nur eben realistische Forderungen mit (anwaltlichem) Nachdruck an Sky herantreten.
 
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
Magst Du dafür auch eine juristische Begründung geben ?

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
Auch hier triffst Du eine Feststellung, für die ich keine Begründung finden kann. Warum soll es einer Vertragspartei nicht mehr "zumutbar" sein, "wenn die(!) [dies ist wohl gemeint] ...nicht mehr gegeben ist". Und was meinst Du mit "nicht mehr gegeben" ? Jede Seite hat ihre vertraglichen Pflichten zu erfüllen. Und was soll das "zumutbar" aus Sicht der Gerichte bedeuten ? Meinst Du, mir als Kunde wäre es irgendwann nicht "zumutbar", meine Gebühren zu bezahlen? Welchen § soll das Gericht da nach Deiner Meinung bemühen ?
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
Und wieder fehlt jede juristische Begründung. Nur bei "Unmöglichkeit" kann man nach meiner Kenntnis nicht auf der Erfüllung eines vertraglichen Anspruchs bestehen. Deine Formulieren "kann man kaum...ernsthaft fordern wollen" ist ein ziemliches rumeiern, mag aber Deinem Empfinden entsprechen. Aber wenn das mehr als nur Bauchgefühl ist, dann sag doch bitte, auf welche Rechtsvorschriften Du Dich beziehst.
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!
Nein, eben nicht :)
 
"Nicht mehr gegebene Umstände" könnten die angeblich erhöhten Sicherheits- und Kopierschutzforderungen der vielzitierten Contentgeber sein.

Meines ergoogleten Wissens nach kann auch Unzumutbarkeit (Paragraph 324 BGB) ein Rücktrittsgrund sein und nicht nur Unmöglichkeit.

(Gewisse Formulierungen und Fragestellungen erinnern mich an irgendwas.....ich komme noch drauf.....)
 
Hi Teoha, wenn es Dich an MB erinnert: danke :) ich bin aber schon vor dem ersten Staatsexamen aus dem Jurastudium wieder ausgestiegen, MB vermutlich nicht. DVB-T2 HD überlegt ja aus gutem Grund und völlig zu Recht, wie ein Gericht wohl entscheidet. Entsprechend muss man sich dann auf die juristische Argumentation einlassen, ich mühe mich da mindestens stellenweise auch ab.
Möchtest Du mit Deinem Hinweis auf Unzumutbarkeit auf die Möglichkeit hinweisen, dass Sky vom Vertrag zurück treten könnte ? Was wäre da bitte der (technische?) Hintergrund ? Dass SKY zurück treten können sollte, habe ich bisher in der Diskussion nicht gelesen, hat SKY das mal Deines Wissens nach probiert ?

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

ja, oder auch, dass SKY mehr Geld haben möchte, oder sonnstwas. Aber welche "nicht mehr gegebenen Umständen" könnten sich derart auf das Vertragsverhältnis zwischen Kunde und SKY auswirken ? Dass z.B. ein Filmstudio von SKY etwas fordert, mag ja wirklich so sein. Dem kann SKY dann nachkommen oder auch nicht. SKY ist da in seiner Entscheidung frei, diese kann demnach nicht auf ein anderes Vertragsverhältnis (zwischen SKY und Kunde) mit dem Argument "Unmöglich" oder "unzumutbar" durchschlagen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich wollte nur die Unzumutbarkeit mit einem Paragraphen belegen, darum hattest du gebeten. Den theoretischen Grund für Sky habe ich genannt, die höheren Sicherheitsforderungen die Pairing 1 und 2 und 3 und Zwangsleihreceiver erfordern.

Wer darauf basierend aus dem Vertrag kann oder will oder muss oder auf Erfüllung beharren kann, wage ich (im Gegensatz zu MB) nicht zu beurteilen.

Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Sehe ich nicht so. Wenn der Contentgeber Sky Sicherheitsmaßnahmen aufoktroyiert (Alternative: Maßgeblicher Content wird nicht mehr gesendet) kann sich das imho sehrwohl auf Kundenverträge auswirken. Alles Auslegungssache.
 
Zuletzt bearbeitet:
ah, ok, nun hab ich es verstanden. Nein, §324 behandelt anderes. Wenn SKY mit "erhöhten Sicherheits- und Kopierschutzforderungen" konfrontiert wird (das meinst Du wohl), hat sich doch der Kunde keiner Pflichtverletzung schuldig gemacht, siehe unten. Demnach ohne Auswirkung auf den Vertrag.
§ 324
Rücktritt wegen Verletzung einer Pflicht nach § 241 Abs. 2 Verletzt der Schuldner bei einem gegenseitigen Vertrag eine Pflicht nach §
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
Abs. 2, so kann der Gläubiger zurücktreten, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist.
 
@mod

bitte diesen thread verschieben nach: Link ist nicht mehr aktiv.
 
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um den Inhalt der Angebote zu sehen!

Wie gesagt, egal welches Gesetz. Wenn sich eine "Sicherheits-Änderung" ergeben hat, die Veränderungen der Technik durch Sky erfordert (Skys Sicht), dann kann der Kunde durchaus verpflichtet werden, diese Änderungen mitzumachen. In welchem Rahmen das zumutbar oder (Un)möglich ist, keine Ahnung. Aber ganz außen vor bleibt er sicher nicht.
Meine Sicht.
 
@mod und @Troelf
ich würde drum bitten, es nicht zu verschieben - bisher diskutieren wie hier -soweit ich es beurteilen kann- doch nur aus Laiensicht, rechtliches ist zudem bisher nur ein Teilaspekt. Für jemanden, der bei "Rechte und Urteile" sucht, ist das wenig hilfreich.
 
was der himmel ja noch verschweigt
das man 36 minuten kein empfang von
den öffendlichen hat
also es bleibt dunkel
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Zurück
Oben