Ein Spieler hat gegen einen ausländischen Online-Casino-Anbieter, der in Deutschland über keine Lizenz verfügt, keinen Anspruch auf Erstattung seiner verlorenen Einsätze (LG Gießen, Urt. v. 04.04.2023 - Az.: 5 O 189/21).
Der Kläger aus Deutschland spielte bei einem ausländischen Online-Casino, das keine inländische Erlaubnis hatte, und verlor dort rund 15.000,- EUR. Nun verlangte er das Geld von dem Anbieter zurück.
Zu Unrecht, wie das LG Gießen entschied.
Es sei zwar gegen den Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) verstoßen worden. Konsequenz sei jedoch nicht, dass die geschlossenen Spielverträge unwirksam seien:
Quelle: dr-bahr.com
Der Kläger aus Deutschland spielte bei einem ausländischen Online-Casino, das keine inländische Erlaubnis hatte, und verlor dort rund 15.000,- EUR. Nun verlangte er das Geld von dem Anbieter zurück.
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