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Laber Thema zu Hartz IV (ALG II) Urteile

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TV Pirat

Elite Lord
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Hartz IV Urteile

Hier werden in unregelmäßigen Abständen Rechtsurteile veröffentlicht, die im Zusammenhang mit Hartz IV bzw. dem Arbeitslosengeld II (ALG II) stehen.
 
Tolle Copy & Paste Leistung Herr Guttenberg... :dance3::D:D:D
 
Nicht ganz treffend der Vergleich. Herr Guttenberg hat "vergessen" seine Quellen zu nennen. Zitieren bei korrekter Quellenangabe ist ja nicht verboten...
 
Worin besteht dann die Eigenleistung in diesem Bereich?
 
Das ist unerheblich. Wenn es meine Argumentation stützt, oder der Information dient, muss ich das Rad nicht neu erfinden und kann (bei korrekter) Quellenangabe zitieren. Meinst Du ich habe in meiner Diplomarbeit damals alles neu beschrieben? Nein, Google und diverse Fachbücher waren meine besten Freunde. Und der Professor meinte auch nicht zu mir: "Lieber Herr Mighty, die Beschreibung eines Transistors beinhaltet ja keinerlei Eigenleistung." Natürlich nicht...ich hab das Teil ja auch nicht erfunden, sondern wollte den geneigten Leser lediglich informieren.
Aber wie gesagt, lassen wir es doch einfach gut sein und die Mods entscheiden, okay? Ich möchte hier wirklich keinen Streit vom Zaun brechen, aber ich möchte auch nicht, dass Du den User TV-Pirat hier diffamierst.
 
Jura bassiert im wesentlichen auf Urteile und Auslegungskommentaren. Daher ist es völlig okay die Veröffentlichungen zu kopieren, zumal die alle auf Urteile zurückgehen.
Der Vorwurf an Gutenberg war ja nicht das kopieren, sondern das fehlen von Quellenangaben.
Insbesondere stellt man sicher zu Recht an eine Doktorarbeit einen höheren Anspruch, wie an dieses Forum.
Juristisch gesehen, ist das Zusammenstellen von Urteilen zu einem Sachgebiet auch eine Leistung.
Daher schätze ich diesen Thread sehr.
 
AW: Rückzahlung von Hartz IV-Leistungen

Diesen Beitrag sollte man kürrzen. Er sagt nur, dass man Geld, welches einem nicht gehört, bitteschön wieder abgibt. Ist ja auch logisch. Wenn jemand weiß, dass das Geld auf seinem Konto nicht seines ist, auch wenn er es nicht will, dann sollte er es an die Seite legen. Am besten gut verzinst, weil die Zinsen müsste er ggf. aus seiner Tasche draufzahlen. Recht muss Recht bleiben.
 
AW: Hartz IV (ALG II) Urteile

ja klar, das Geld anderer Leute behalten, so siehst du aus. :emoticon-0109-kiss:
 
AW: Hartz IV (ALG II) Urteile

Hallo Feuerzeug,

hör auf hier zu polemiseren.
Der Text beinhaltet keinerlei Hinweise, das jemand fremdes Geld behalten darf oder will.
Es ist schlicht und einfach ein Gerichtsurteil, das Geld zurückzuzahen, welches fälschicher Weise überwiesen wurde ist und das mit Beschreibung der Modulatitäten.
Nicht mehr und und nicht weniger.
Also braucht da nichts gekürzt zu werden.


Mlg piloten
 
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