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Kündigungsfrist: Wie du schneller aus deinem Arbeitsvertrag kommst

Die Kündigungsfrist der alten Stelle steht dem neuen Job im Weg? Eine Juristin erklärt, wie du schneller aus deinem Arbeitsvertrag herauskommst.

Es war jahrelang schön, doch dann ist die Luft plötzlich raus. Seit der Umstrukturierung ihrer alten Abteilung ist für Sabine Franke klar, dass sie den Job wechseln will. Zehn Jahre hat sie in einer mittelgroßen Kommunikationsagentur gearbeitet. Doch jetzt hat sie es satt, montags zur Arbeit zu gehen und will nur noch weg.

„Die Zeit ist reif für etwas Neues“, erklärt die Key-Account-Managerin. Nach kurzer Suche bekommt sie auch ein spannendes Angebot. Ihre Erfahrung und die langjährige Zusammenarbeit mit großen Kunden aus der Industrie sind wertvolle Argumente für die Inhouse-Agentur eines Konzerns, sie einzustellen. Einziger Haken: Die Stelle muss in spätestens einem Monat besetzt sein.

Ihre Kündigungsfrist beträgt jedoch drei Monate. So wie ihr geht es manch einem Arbeitnehmer, der vor einem Jobwechsel steht.

Franke hat jedoch Glück: Ihr Arbeitgeber lässt sie ziehen und stimmt einem Aufhebungsvertrag zu. „Ich bin froh, dass mein Chef meiner Entscheidung nicht im Wege steht“, erklärt sie. Dieses Zugeständnis erfährt aber nicht jeder Berufstätige.

Ein Aufhebungsvertrag ist tatsächlich der gängigste Weg, frühzeitig aus einem Arbeitsverhältnis auszusteigen. Vorgesetzte, die die Kündigung kompensieren können und als ganz normalen Prozess im Berufsleben verstehen, stimmen der Übereinkunft in der Regel zu.

Anders ist das jedoch bei Vorgesetzten, die Angst haben, die plötzlich vakante Stelle nicht schnell genug besetzen zu können. Oder schlimmer, die den Jobwechsel persönlich nehmen und sich am Angestellten rächen wollen. Ganz nach dem Motto: „Du kannst zwar gehen, jedoch nicht ohne Denkzettel!“. In so einer Situation steckt man schneller als gedacht.

Wie lässt sich die Kündigungsfrist verkürzen?

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Eine lange Kündigungsfrist des alten Arbeitsvertrags kann einen neuen Job gefährden. (Foto: Shutterstock-Borysevych.com)

Für viele Angestellte kann die Frist dann zum Spießrutenlauf werden und im Zweifel auch den Traumjob kosten. Doch es gibt noch weitere Wege, das Arbeitsverhältnis schneller als vereinbart zu beenden. „Kündigungsfristen können auch unwirksam sein“, weiß beispielsweise Barbara Geck, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin der Kanzlei Bird & Bird.

Zwar beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer grundsätzlich vier Wochen. Je nach Betriebszugehörigkeit können jedoch gemäß § 622 Abs. 2 BGB auch längere Zeiträume vereinbart werden. Das wiederum muss aber auf Gegenseitigkeit beruhen.

Nimmt sich der Arbeitgeber das Recht heraus, mit einer Frist von einem Monat zu kündigen und verlangt gleichzeitig, dass der Arbeitnehmer eine Frist von drei Monaten beachtet, ist die längere Frist unwirksam.

Wie berechnet sich die Kündigungsfrist?

„Der Arbeitnehmer darf nicht länger an das Arbeitsverhältnis gebunden werden als der Arbeitgeber“, erklärt Geck. Um die eigene Kündigungsfrist zu bestimmen, ist neben einem Blick in den Arbeitsvertrag somit oft auch der ins Gesetz notwendig.

Kündigungsfristen können aber auch unwirksam sein, wenn sie sehr lang sind und damit eine unangemessene Kündigungserschwerung darstellen. So hat beispielsweise das Bundesarbeitsgericht 2017 (Urteil vom 26.10.2017 –
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) entschieden, dass eine Kündigungsfrist von drei Jahren in einem Formulararbeitsvertrag gegen Treu und Glauben verstoßen kann, weil letztlich jede Kündigung des Arbeitnehmers, um den Job zu wechseln, unmöglich gemacht wird.

Was genau unangemessen ist, hängt letztendlich von der Position und bestimmter Vereinbarungen ab. Wird für die hohe Kündigungsfrist beispielsweise im Gegenzug eine außergewöhnliche Gehaltserhöhung versprochen, kann das Auswirkungen auf die Entscheidung haben. „Gerade bei hochrangigen Führungskräften sind Kündigungsfristen von neun Monaten oder auch einem Jahr nicht unüblich“, so die Juristin.

Alles darüber hinaus gilt jedoch als ungebührlich. Sind Kündigungsfristen rechtlich einwandfrei vereinbart, kann ein Arbeitnehmer im Zweifel noch auf die Möglichkeit der außerordentlichen fristlosen Kündigung setzen.

Genau wie der Arbeitgeber kann auch ein Angestellter sofort aus einem Arbeitsvertrag aussteigen, wenn bestimmte Unrechtmäßigkeiten stattfinden. Die Anforderungen sind jedoch hoch und im Zweifel muss der Arbeitnehmer sogar den Chef erst einmal abmahnen.

„In der Regel muss der Vorgesetzte die Chance bekommen, den Kündigungsgrund zu beseitigen, bevor die außerordentliche Kündigung ausgesprochen wird“, verrät Barbara Geck.

In der Praxis können verschiedene Szenarien ausschlaggebend sein: etwa die Verletzung der Beschäftigungspflicht durch eine unberechtigte Suspendierung, der Entzug von wesentlichen Aufgaben und Kompetenzen in einem Ausmaß, das kränkend oder gar beleidigend ist sowie Lohnrückstände oder das Versäumnis des Arbeitsgebers, über einen längeren Zeitraum hinweg die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen.

Kündigungsgründe können sich auch aus wiederholten Vertragsverletzungen des Arbeitgebers ergeben. Beispielhaft genannt sind die Anordnung von Überstunden, die über das gesetzliche Höchstmaß hinausgehen oder eine unzulässige Videoüberwachung.

Kann ich während der Kündigungsfrist woanders arbeiten?

Dass Sabine Franke sich mit ihrem Chef einigen konnte, macht sie glücklich. Denn im Zweifel hätte sie sogar in Erwägung gezogen, einfach nicht mehr am Arbeitsplatz zu erscheinen. Nicht wenige Arbeitnehmer lassen sich dann krankschreiben.

Binnen der Kündigungsfrist jedoch woanders zu arbeiten, kann mit erheblichen finanziellen Risiken verbunden sein. Wer der Arbeit einfach fernbleibt und anderweitig tätig ist, kann sich Schadensersatzansprüche oder empfindliche Vertragsstrafen einhandeln. Fängt der Mitarbeiter einfach woanders an, kann der alte Arbeitgeber das durch eine einstweilige Verfügung gerichtlich untersagen lassen.

Der neue Arbeitgeber wird so in den Streit einbezogen und wird das Arbeitsverhältnis im Zweifel kündigen. „Von so einem Schritt ist dringend abzuraten“, betont auch Barbara Geck.

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Quelle; t3n
 
Nicht in dem Job in dem ich seit 28 Jahren bin, im Sicherheitsgewerbe ist es wie bei Schaustellern.
Holst Du die Bullen bist du ne Pussy, glaub mir dsa willst Du nicht.
Dies Gewerbe ist speziell und wie überall setzen sich die Starken durch.
In dem Gewerbe geht es oft nicht anders, da muß man ne Meinung haben und die durchsetzen.
Das hat nichts mit Bürojobs und feisten Ärschen auf Bürostühlen zu tun, ist Wildwest.
Du hast keine Rechte, es sei denn Du erzwingst sie, weil Du physisch stark bist und psychisch.
Das nennt sich prekäre Arbeit und da habe ich Erfahrung drin.
Kannst Du das nicht verlierst Du.
Ich kann und verliere nicht.
Was in diesen Jobs läuft, können sich Leute ausserhalb dieser Jobs nicht vorstellen. Heute ist das nicht mehr so schlimm, aber immer noch ein Problem.
Jetzt haben sie Syrer, Somalis, usw. die haben keine Ahnung über ihre Rechte, verstehen und sprechen kein Deutsch, merkwürdig. Prüfungen nch 34 a und Sicherheitsprüfungen können nur in Deutsch abgelegt werden.
Wie bekommen die ihre Zulassung in dem Sklavenjob?
 
Hallo!
Das ist doch der pure Stress.
Und das bis zur Rente-na Mahlzeit.
Ich habe meine 47 Arbeitsjahren so isy über die Bühne bekommen.
15 Jahre in der DDR und den Rest in Hessen.Insgesamt nur 3 Arbeitgeber.Wobei ich die letzten 30 Jahre privat angestellt , inklusive Dienstwohnung,war und das war auch meine beste Zeit.
MfG salatin
 
Zuletzt bearbeitet:
Klar es nervt, ei meinem ersten Job im Sicherheitsgewerbe, also der ersten Firma, da war es noch stressig.
Geld kommt nicht, am 15. des Monats hat die Kohle auf dem Konto zu sein, war sie nicht.
Anrufe, ohne Ende, ja ist unterwegs.
War es nicht, also muß ich deutlicher werden, bin hingefahren, 34 km, hatte 2450 DM rund zu bekommen, rein in die Bude.
Gehe hoch, rein ins Chefbüreo, wo ist meine Kohle?
Ach Herr XX hatten wir einen Termin?
Brauche keinen, ich kriege jetzt und hier 2450 DM, hatte ich mit Netto/Bruttolohn Seite im Internet ausgerechnet.
Ich habe gar kein Geld hier.
Dann gehen wir zwei jetzt zur Bank, habe ihm beim Aufstehen geholfen, seine streichholzdürren Ärmchen etwas umklammert, da fiel ihm ein, er hätte doch noch Geld.
Na dann sehen wir mal, ich gehe nicht ohne volle Summe, + 100 DM für meine Mühe heute.
Es reichte, dann habe ich gesagt ich komme am nächsten 15. wieder, wenn meine Kohle nicht korrekt auf meinem Konto ist, dann wird es ungemütlicher als heute.
Wollte er wohl nicht, ab da funktionierte es ziemlich gut.
 
Wenn mich ein Job ankotzt, fällt mir das auch nicht erst 14 Tage vorher ein, sowas entwickelt sich langsam. Da kümmere ich mich rechtzeitig und gehe zum Arzt (seelische Grausamkeit [Mobbing]) oder was auch immer.

MfG
 
komisch ist nur , das die verträge angeblich beide seiten erfühlen solten , aber meinstens hält sich der arbeitsgeben nicht dran , und sowas wie festvertag ist seit jahren seltenheit , und die zeitverträge laufen ganz schnell aus wenn man viell krank ist ;)
 
Man kann die alle Probleme mit bissen Geld lösen,und wenn man kein Lust mehr hat,geht man einfach.
Ist ja keine eh vetrag es gibt immer Mittel und Wege.
 
Nein , oder teilweise, ich war 26 Jahre bei einer Landespolizei, Polizei Akademie an der Tür.

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Nein , oder teilweise, ich war 26 Jahre bei einer Landespolizei, Polizei Akademie an der Tür. Ich hatte bei denen die Tür.

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Ärzte mag ich auch nicht, darum gehe ich nur selten hin. Ich mag mich nicht angrapschen lassen.
Ich war seit 1994 nicht mehr krank geschrieben.
Egal ob 260 oder 340 Stunden je Monat, ich arbeite immer.
Schichtzeiten zwischen 12 und 14,5 Stunden, 2 Tage frei im Monat, und alles für Mindestlohn und früher viel weniger. Bevor es den Branchen Mindestlohn Wach und Sicherheitsgewerbe gab. Das war ab Juni 2011 mit dem Branchen Mindestlohn. 7,50 Euro, war ein Sprung von 1,08 Euro je Stunde für mich, als Objektleiter, für die anderen 2 Euro und mehr.
 
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