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Ärzte, die Hartz-IV-Patienten krankschreiben, müssen sich diese künftig genauer anschauen. So sieht es ein Beschluss des G-BA vor. Das dürfte bedeutend zeitaufwendiger werden.
Der Arzt soll künftig bei Patienten, die Hartz-IV beziehen, prüfen, ob diese mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig sind bzw. an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen könnten. Wird dies verneint, darf der Arzt sie arbeitsunfähig schreiben. Das sieht ein Beschluss des G-BA für Hartz-IV-Empfänger vor, der noch in die (neue) Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie eingearbeitet werden muss.
Pikant ist: Ärzte sollen die Arbeitsfähigkeit bei Menschen einschätzen, die gar keine Arbeit haben. Zudem müsste der Arzt im Prinzip bei jeder Krankmeldung den Patienten fragen, ob er Hartz IV bezieht.
Der Beschluss des G-BA wird Ärzten sicherlich eines bescheren: Ärger mit den Patienten. Dabei dürfen Ärzte schon heute keine Patienten krankschreiben, die arbeitsfähig sind.
Auch der Wiesbadener Rechtsanwalt Maximilian Guido Broglie sieht die Neuerung kritisch: Hausärzte sind in der Regel keine Arbeitsmediziner. Und wenn eine Bescheinigung nicht korrekt erstellt werden sollte, kann der Arzt in die Haftung genommen werden. Mit dem Beschluss wurde die Entscheidungsverantwortung von der Behörde auf den Arzt verlagert.
Jurist Broglie: Die AU-Feststellung wird im Einzelfall sehr diffizil sein – insbesondere dann, wenn der Arzt den Patienten nicht selbst betreut und dessen Krankheitsgeschichte nicht kennt. Trotzdem hat er zu beurteilen, ob und für welchen Zeitraum (in Stunden) der Hartz-IV-Berechtigte arbeitsfähig ist. Das dürfte zeitaufwendiger als üblich sein.
Die KBV hatte gegen die Neuregelung gestimmt, da es sich nicht um eine arztspezifische Aufgabe handele. Doch die Kritik half nichts. Sobald das Bundesgesundheitsministerium dem Beschluss zugestimmt hat, kann die Neuregelung in Kraft treten.
Alleinerziehende und Hartz IV
Quelle: medical-tribune.de