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PC & Internet Kino.to-Folgebust: Filehoster Skyload.net geschlossen, Betreiber in U-Haft

Kino.to-Folgebust: Filehoster Skyload.net geschlossen, Betreiber in U-Haft
Die Räumlichkeiten mehrerer Verantwortlicher des Filehosters Skyload, der unter anderem als Lieferant für das gebustete Streaming-Portal Kino.to fungierte, wurden letzte Woche in Frankfurt, Rosberg und Chemnitz durchsucht. Die mutmaßlichen Betreiber wurden festgenommen. Die GVU hatte im Zuge der Ermittlungen gegen Kino.to auch Beweise gegen den Anbieter Skyload gesammelt


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Frau Ehlers, die Pressesprecherin der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU), gab auf Anfrage der Gulli:News bekannt, man habe der Generalstaatsanwaltschaft Dresden im Januar 2012 deren gesammelten Erkenntnisse übermittelt. Die Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft im Fall Kino.to sollen aber derzeit noch immer andauern. Pressestaatsanwalt Wolfgang Klein bestätigte vergangenen Freitag, dass der mutmaßliche Betreiber von Skyload sowie ein Betreiber eines Frankfurter ISPs festgenommen wurden. Zudem wurden die in Frankfurt befindlichen Server beschlagnahmt. Der Filehoster ist seit einigen Tagen
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, was auch bei den Streaming-Portalen unverzüglich berücksichtigt wurde.

Nach offiziellen Angaben sollen auf den Servern über 10.000 illegale Kinomitschnitte gespeichert gewesen sein. Den Verdächtigen Maik P. und Marcel E.
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, massenhaft gemeinschaftlich Urheberrechtsverletzungen begangen oder diese erleichtert zu haben. Laut doubleclick wurden auf Skyload kürzlich noch pro Monat geschätzte 6,2 Million Seitenaufrufe generiert. Diese kamen nicht zuletzt durch die Zusammenarbeit mit den Portalen kinox.to und movie2k.to zustande.

Leider ist unbekannt, warum die beiden Skyload-Betreiber nach der Festnahme der Hintermänner von Kino.to im Juni 2011 nicht aus Sicherheitsgründen ihre Tätigkeit eingestellt haben.

Quelle: gulli
 
Zuletzt bearbeitet:
Filehoster Skyload von Kino.to-Ermittlern stillgelegt

Im Zuge der weitergehenden Ermittlungen im Fall Kino.to ist die Generalstaatsanwaltschaft Dresden nun gegen einen angegliederten Filehoster vorgegangen. Bereits am vergangenen Donnerstag wurden die Server, auf denen sich Filme, Serien und Nutzerdatenbanken befanden, beschlagnahmt.

Wie die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mitteilte wurden außerdem zwei Personen festgenommen. Dabei handelt es sich um den mutmaßlichen Betreiber von Skyload.net und um den Verantwortlichen eines Providers in Frankfurt am Main. Die GVU hatte ihre Erkenntnisse zu Skyload.net im Januar 2012 an die Behörde übergeben

Demnach gehörte Skyload.net zu den mit der Kino.to assoziierten Filehostern. Seit dem 13. Februar 2010 online, ermöglichte der Dienst das Ansehen der dort hochgeladenen Inhalte per Stream als auch den Download von Filmen und TV-Serien. Die Webseite von Skyload.net und teilweise auch die Datenserver waren bei dem Frankfurter Provider gehostet, dessen Verantwortlicher nunmehr in Untersuchungshaft sitzt. Das Unternehmen sei der GVU bereits aus anderen Fällen bekannt, in denen gegen Release-Gruppen und Portalseiten vorgegangen wurde, hieß es.

Auf Skyload.net lagen unter anderem urheberrechtlich geschützte Filme und Serien, die bis Juni 2011 über Links auf der Portalseite Kino.to gefunden werden konnten. Hinweise begründeten zudem den Anfangsverdacht, dass der mutmaßliche Betreiber von Skyload.net zusätzlich als bezahlter Uploader von Filmen im System Kino.to tätig war und zwischen dem 11. Januar 2011 und dem 18. März 2011 insgesamt 10.905 Filme hochgeladen hat, so die GVU.

Auch nach Schließung von Kino.to hörte der Betreiber von Skyload.net nicht auf. Der Filehoster war nunmehr auf den derzeit bekanntesten deutschsprachigen Streaming-Portalen vertreten, darunter auf dem Nachfolge-Klon KinoX.to. Einnahmen generierte der Hoster durch kostenpflichtige Premium-Accounts sowie Werbebanner, die insbesondere zu Abofallen, die als Gewinnspiele oder Download-Möglichkeit von angeblich kostenloser Software getarnt waren, verwiesen.

Bis zuletzt zahlte der Betreiber von Skyload.net Uploader-Provisionen für das Hochladen besonders begehrter Dateien. Insbesondere im vergangenen Monat wuchs der Filehoster rasant: Laut dem Tracking-Dienst Alexa, der die Beliebtheit von Internetseiten ermittelt, gehörte Skyload.net am 15. Februar 2012 zu den 1.000 beliebtesten Seiten in Deutschland (Alexa-Rank 936). Am 12. Januar 2012 belegte Skyload noch Platz 1416.
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Quelle: WinFuture
 
Kino.to: Domain leitete nach Hack zu Amazon um

Die Domain des seit geraumer Zeit geschlossenen illegalem Filmportals Kino.to hat heute für mehrere Stunden auf einen Amazon-Partnershop umgeleitet. Hintergrund ist offenbar ein Hack, mit dem Dritte die Bekanntheit der Seite nutzen wollte, um Geld zu verdienen.

Laut einem Bericht des IT-Portals '
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' wurde mindestens seit dem heutigen Vormittag beim Aufruf von Kino.to über eine Frame eine Partnershop-Seite bei Amazon aufgerufen, über die eine Liste der meistverkauften MP3-Downloads angezeigt wurde. Die Domain befindet sich eigentlich im Besitz der Dresdner Generalstaatsanwaltschaft und zeigte zuletzt eine Informationsmeldung an, wonach die Adresse im Zuge von Ermittlungen beschlagnahmt wurde.

Ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft erklärte, dass sich "dort jemand dazwischengedrängelt" habe, was auf einen Hack der Seite schließen lässt. Die Domain Kino.to befinde sich jedoch weiterhin Besitz der Staatsanwaltschaft und sei somit noch immer beschlagnahmt.

Inzwischen ist die Weiterleitung zu dem Amazon-Partnershop nicht mehr aktiv. Stattdessen führt der Aufruf der URL Kino.to ins Leere. Die Generalstaatsanwaltschaft arbeitet nach eigenen Angaben daran, ihre Informationsseite wiederherzustellen und will zudem ermitteln, wer für die Weiterleitung zu Amazon verantwortlich ist. Das Unternehmen kommentierte den Vorfall bisher nicht.

Die Weiterleitung sollte offenbar dazu dienen, im Zuge eines Partnerprogramms für den MP3-Vertrieb über Amazon Einnahmen durch Verkäufe an die Besucher von Kino.to zu generieren. Möglicherweise ging es auch darum, Affiliate-Cookies zu verbreiten, die bei jedem Einkauf bei Amazon eine prozentuale Beteiligung am Umsatz bringen würden.

Wie erfolgreich ein solches Vorhaben sein würde, ist allerdings fraglich. Die Popularität der Domain Kino.to hat seit der Schließung des Filmportals im Juni 2011 nach Angaben des Webanalysedienstes Alexas stark abgenommen. Dennoch dürfte es täglich zu einigen tausend Aufrufen kommen, die vor allem durch Nutzer verursacht werden, die über Suchmaschinen auf der Suche nach illegalen Streaming-Angeboten für Filme sind.
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Quelle: WinFuture
 
Anklage gegen Drahtzieher von Kino.to zugelassen

10.03.2012

Noch in diesem Monat wird der Prozess gegen einen mutmaßlichen Drahtzieher der Video-Plattform Kino.to beginnen. Das zuständige Landgericht Leipzig hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft kürzlich genehmigt.

Bastian P. befindet sich gegenwärtig noch in Untersuchungshaft. Mit dem Start der Gerichtsverhandlung ist den bisherigen Bekanntmachungen zufolge am 20. März zu rechnen. Geplant sind zudem vier weitere Verhandlungstage.

Dem Mann werden Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fälle vorgeworfen. Sollte Bastian P. verurteilt werden, so sieht das Gesetz laut dem Gericht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

Mitte des letzten Jahres wurde das Streaming-Portal Kino.to von der Kriminalpolizei nach Ermittlungen, die angeblich über mehrere Jahre andauerten, geschlossen. Verurteilt wurden seitdem mehrere Mitarbeiter von Kino.to. Während der aktivste Uploader zu einer Bewährungsstrafe verurteilt wurde, muss der Server-Beschaffer von Kino.to für mehr als drei Jahre ins Gefängnis.

Im Rahmen von weitergehenden Ermittlungen soll nun offenbar auch gegen bestimmte Nutzer der Plattform vorgegangen werden. Aus einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus geht hervor, dass tausende Nutzer möglicherweise mit einem Strafverfahren durch die Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen müssen.

Der Medienrechtsanwalt Christian Solmecke hat sich zu diesem Thema schon kurz nach der Schließung von Kino.to geäußert. Er ging damals davon aus, dass die Besucher mit keinen rechtlichen Problemen rechnen müssen.

Quelle: winfuture.de
 
Meiner Meinung nach absolut zu Recht. Die Betreiber der Seite haben sich auf Kosten anderer, nämliche der Release Crews, die für jedes Release ihren A**ch riskieren, bereichert und Millionen verdient und es war sicherlich nicht im Sinne dieser Leute, dass ihr Release auf einer Streamingplatform in mieser Qualität landet.

Den Nutzern würde ich keine Anzeige gönnen, da sie leider zum Großteil naive Internetbenutzer waren. Kurz vor Schließung des Portals war kino.to in aller Munde und alle haben dort ihre Filme gesehen und dem Nutzer wurde signalisiert, dass alles legal ist (warum man sich das in so mieser Qualität antut habe ich immernoch nicht verstanden).

was aus den bisherigen Verurteilungen geworden ist könnt ihr nochmal hier nachlesen:


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Quelle: Wikipedia
 
movie2k.to, kinox.to: Abonnements bei Filehostern sind nicht automatisch illegal

Laut Informationen des Nachrichtenmagazins Focus müssen Tausende Nutzer von Kino.to mit einer Hausdurchsuchung oder einem Strafverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Dresden rechnen. Man habe zahlreiche Anschriften von Kino.to-Nutzern anhand ihrer Zahlungen bei PayPal festgestellt. Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs und gulli.com versuchen nun den groben Unsinn, der verbreitet wurde, aufzuklären.

Zahlreiche Newsportale haben vor ein paar Wochen eine Meldung mit komplett falschem Inhalt verbreitet. Focus Online brachte
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am 12. Februar heraus, fast alle anderen Internet-Portale haben den Inhalt der News ohne jede sachliche Prüfung
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. Demnach sollen bis zu dessen Schließung im Sommer des Vorjahres über die illegale Streaming-Webseite
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Premium-Accounts verkauft worden sein. Die Nutzer dieser kostenpflichtigen Accounts hätten dann bei Kino.to nach Zahlung eines gewissen Betrages werbe- und barrierefrei auf die angebotenen Kinomitschnitte zugreifen können. Diese Fehlinformation, welche von der GVU sicher billigend in Kauf genommen wird, beruht auf einem Missverständnis der tatsächlichen Umstände wie Kino.to funktionierte beziehungsweise wie dessen Nachfolger beschaffen sind.

Und wieder ging das Schreckgespenst von drohenden Hausdurchsuchungen durch die Berichterstattung. Angeblich soll bald eine Welle von Hausdurchsuchungen auf Deutschland zurollen, um alle zahlenden Empfänger von Streams ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Lassen Sie sich bitte nicht täuschen. Die Aussagen sind in der dargelegten Form schlichtweg falsch! Es gab de facto keine Premium-Dienste, die man bei Kino.to käuflich erwerben konnte. Und auch die Nachfolgeseiten verfügen nach unseren Informationen über keine eigenen werbefreien Zugänge zu Filmmitschnitten. Kino.to verlinkte "nur" auf Dritt-Anbieter, auf welchen dann Daten vorgehalten wurden. Auch
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oder
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verkaufen selbst keine Premium-Accounts an ihre Besucher. Dieses Angebot wird stattdessen den Zuschauern von den Internet-Dienstleistern (Filehostern) unterbreitet, mit denen die Streaming-Webseiten mehr oder weniger eng zusammenarbeiten.

Es ist zwar richtig, dass es teilweise personelle Zusammenhänge zwischen den Hintermännern mancher Streaming-Webseiten und einigen Filehostern gibt. Dies kann der Nutzer jedoch nicht wissen, beziehungsweise ist dies für die Beurteilung ihres Fehlverhaltens irrelevant. Wer einen Premium- Account bei einem Filehoster nutzte oder nutzt um damit Filme anzusehen, der hat je nach Sichtweise (
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) eine Urheberrechtsverletzung begangen oder eben nicht. Die Urheberrechtsverletzung wird aber nicht dadurch schwerer, nur weil der Nutzer ein kostenpflichtiges Angebot in Anspruch nimmt. Dies ist das erste Missverständnis.

Weiter ist auch zu berücksichtigen, dass es nicht illegal ist sich einen Premium-Account für einen Filehoster zuzulegen, sondern auch hier ist die konkrete Nutzung entscheidend, welche im Strafverfahren durch den Staatsanwalt nachgewiesen werden muss. Offenbar lagerten die Kundendaten mancher Filehoster auf den zu kino.to zugehörigen Servern, weswegen diese den Ermittlern nun vorliegen. kino.to habe entgegen der selbst getätigten Aussagen auf ihren Servern protokolliert, unter welcher IP-Adresse welche Angebote in Anspruch genommen wurden.

Das mag zwar sein, nur sind diese Daten für die Ermittlungsbehörden viele Monate nach dem Bust von kino.to völlig wertlos. IP-Adressen haben nämlich ein „Verfallsdatum“. Das bedeutet, dass die Zuordnung zwischen IP-Adresse und Klarnamen nicht ewig sondern nur für wenige Tage möglich ist. Bei der Telekom kann man von bis zu 7 Tagen ausgehen, andere Internet-Provider halten die Daten sogar für eine noch kürzere Zeit vor. Eine entsprechende Auswertung einige Wochen oder sogar Monate später ist damit ausgeschlossen. Wie aber will man (wie beim Focus angekündigt) deutschlandweit Hausdurchsuchungen durchführen, sofern man nicht einmal die Anschlussinhaber der protokollierten IP-Adressen ermitteln kann? Hand auf’s Herz: Hätten die zuständigen Redakteure die Sachlage auch nur oberflächlich geprüft, hätte der dazugehörige Artikel nicht auf der Startseite sondern im Mülleimer der News-Portale landen müssen.

Einer der Gründe, warum überhaupt behauptet wird, dass für kino.to Premium-Accounts verfügbar waren, scheint, dass in dem Fall die Behauptung einer Strafbarkeit einfacher fällt. So leuchtet es zunächst jedem ein, dass eine Webseite wie kino.to auf der ausschließlich urheberrechtlich relevante Inhalte ohne Erlaubnis der Rechteinhaber - über Dritte - zugänglich gemacht werden, durch den Abschluss eines Premium-Accounts unterstützt wird. Daher wird suggeriert, es liege damit eine Art der Beihilfe durch zahlende Nutzer vor. In der Realität ist es aber so, dass die Nutzer der Abonnements lediglich einen Filehoster unterstützten auf dem sich auch urheberrechtlich relevantes Material befand. Diese Filehoster konnten aber auch "legal" genutzt werden. Juristisch gesehen spielt es von daher keine Rolle, ob dies oft oder eher selten geschah.

Auch wie man die Daten von PayPal oder einem anderen Online-Bezahldienst mit dem direkten Konsum der Kinomitschnitte in Einklang bringen will, erscheint höchst fraglich. Nur weil jemand nachweislich ein Angebot der Filehoster in Anspruch nahm, weiß man doch noch lange nicht, welche Filme er konsumiert haben soll. Was bis auf ein paar Zufallsfunde hoffen die Polizeibeamten denn im Fall einer Hausdurchsuchung vorzufinden? Der Stream, der mit oder ohne Premium-Account übertragen wurde, liegt nach dem Konsum nicht mehr auf der Festplatte des Computers vor.

Fazit:
Die Strafbarkeit der Nutzung von Streams ist selbst unter Juristen höchst umstritten. Und selbst wenn dies bereits ein deutsches Gericht festgestellt hätte, was bislang nicht geschah, so müsste die Staatsanwaltschaft beweisen, wer aus der Familie über die festgehaltene IP-Adresse die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Und da der Film-Konsum selbst im Fall einer Durchsuchung nicht anhand einer heruntergeladenen Video-Datei nachgewiesen werden kann, erscheint der Nachweis schwierig bis unmöglich zu sein. Dazu kommt, dass nicht jeder Nutzer eines Premium-Accounts automatisch Urheberrechtsverletzungen begeht.

Der Vertrag zwischen Filehoster und dem Nutzer des Abos ist an sich legal. Entscheidend ist lediglich, ob darüber Urheberrechte verletzt wurden oder nicht. Das müsste der Staatsanwalt dann noch vor Gericht beweisen, was er aber nicht kann. Der Vertrag kam zudem zwischen dem Filehoster und dem Nutzer, nicht aber zwischen kino.to und dem Nutzer zustande. So stellt sich auch die Sachlache bei kinox.to, movie2k.to und den anderen Anbietern aus dem Graubereich dar. Vom bereits erwähnten schnellen Verfall der Zuordnungsmöglichkeit von IP-Adressen einmal ganz abgesehen. Man sieht: Die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird von vielen Rechteinhabern nicht gänzlich ohne Hintergedanken vorangetrieben.

Dazu kommt: Kurz nach dem Bust von kino.to hatte Oberstaatsanwalt Wolfgang Klein, der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden, kundgetan, dass man schon aus Zeitgründen nicht vorhabe, die gesamte Nutzerschaft dieses Portals zu „kriminalisieren“. Dies ließ Herr Klein auch beim Telefonat mit der Redaktion von gulli.com anklingen. Der Focus und zahlreiche Medien behaupten nun das genaue Gegenteil. Die aktuelle Kampagne scheint leider nicht der Aufklärung zu dienen. Offenbar sollen damit künftige Konsumenten von Schwarzkopien abgeschreckt und verängstigt werden, um sie von einer weiteren Nutzung der zugegeben illegalen Streaming-Webseiten abzuhalten.

Und wer weiß. Vielleicht können die heutigen Medien das tagtägliche Dauerrauschen nur noch mit Angst schürenden oder übertriebenen Aussagen übertönen, um genügend Aufmerksamkeit zu erzeugen. Es wäre wirklich schade, wenn dabei -wie hier geschehen- zunehmend die Wahrheit auf der Strecke bleibt.

Quelle: gulli
 
Prozess gegen Macher von Geldmaschine kino.to

Neun Monate nach der
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muss sich nun ein mutmaßlicher Drahtzieher wegen massenhafter Verletzung des Urheberrechts vor Gericht verantworten. Über den Einzelfall hinaus ist das Verfahren auch mit Blick auf die anhaltende Debatte über eine Anpassung des Urheberrechts an die veränderten Bedingungen im Internet von Bedeutung.

Verschobenes Bewusstsein
Der Fall kino.to ist für die Musik- Film- und Verlagsbranche ein Menetekel - rund sieben Prozent aller Internet-Nutzer in Deutschland laden illegal urheberrechtlich geschützte Inhalte herunter, wie aus einer Studie der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) hervorgeht. Die drei Verbände der Branchen beklagen, dass 24 Prozent der Bevölkerung das Ansehen von aktuellen Kinofilmen auf Plattformen wie kino.to für rechtlich erlaubt halten.
Die Verbände fordern deswegen wirksame Maßnahmen zur Stärkung des Urheberrechts. Kritiker warnen jedoch vor einer Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet. Sie finden Anklang in großen Teilen der Bevölkerung, wie im Februar die Demonstrationen gegen das internationale Acta-Abkommen gezeigt haben.

Prozessauftakt am Dienstag

In Leipzig sind Nach dem Prozessauftakt am Dienstag zunächst vier weitere Verhandlungstage eingeplant. Der Angeklagte soll von 2009 bis Mitte 2011 in mehr als 1,1 Millionen Fällen Kopien von urheberrechtlich geschützten Filmen, Dokumentationen und Fernsehserien im Internet zugänglich gemacht haben. Der Mann befindet sich in Untersuchungshaft. Bei einer Verurteilung sieht das Gesetz laut Gericht bis zu fünf Jahre Haft vor. Über die Zulassung einer weiteren Anklage gegen einen der Kino.to-Betreiber wurde noch nicht entschieden.

Anfang Dezember wurde bereits in einem vierten Verfahren vor dem Amtsgericht Leipzig ein 33-jähriger Webdesigner wegen Mitarbeit bei kino.to zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sprach ihn der gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in mehr als 1,1 Millionen Fällen schuldig. Das Urteil ist rechtskräftig.

kino.to als Geldmaschine
Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt und damit nach Einschätzung des Gerichts entscheidend zur Aufklärung des Falls beigetragen. "Es ging bei kino.to rein darum, Geld zu machen", sagte Richter Mathias Winderlich in seiner Urteilsbegründung. Die Betreiber des Portals hatten Millionen-Umsätze mit Online-Werbung erzielt.
Bei kino.to waren zuletzt mehr als eine Million Links auf geschützte Werke aus Film und Fernsehen zugänglich, monatlich kamen etwa 131.000 hinzu. Die mutmaßlichen Drahtzieher des illegalen Netzwerkes saßen in Leipzig. Auf Konten fanden die Ermittler rund 2,5 Millionen Euro. Das Geld wurde beschlagnahmt. Insgesamt gab es 13 Festnahmen.

Diskussion um Internetsperren

Das Vorgehen gegen kino.to zeige, dass das Urheberrecht durchaus wirksam bei Verstößen im Internet sei, sagt der Kölner Fachanwalt Dieter Frey. Wenn es wirklich zu Rechtsverletzungen komme, gebe es auch heute schon die geeigneten Instrumente. "Das heißt aber nicht, dass man anfängt, die gesamte Internet-Kommunikation zu torpedieren", fügte Frey mit Blick auf die Diskussion über Internetsperren hinzu.
Diese seien rechtswidrig, weil sie einen Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Telekommunikationsgeheimnis darstellten, heißt es in einem Gutachten, das Frey zusammen mit Kollegen in der vergangenen Woche veröffentlicht hat. Zum Urheberrecht sagte Frey: "Das ist work in progress, man kann nicht still stehen, das muss sich weiterentwickeln."

Quelle: onlinekosten.de
 
Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to vor Gericht

Vier kleinere Beteiligte des illegalen Filmportals Kino.to sind bereits verurteilt worden. Jetzt steht der technische Kopf in Leipzig vor Gericht. Ohne seine Programmierkünste hätte Kino.to wohl nicht arbeiten können.

Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to steht seit Dienstag vor dem Landgericht Leipzig. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft dem 29-Jährigen eine massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor.

Kino.to mit Sitz in Leipzig war bis zu seiner Sperrung im Juni 2011 das meistbesuchte deutschsprachige Filmportal. Rund 135 000 raubkopierte Kinofilme, Serien und Dokumentationen waren über die Internet-Seite frei zugänglich, bis zu vier Millionen Nutzer täglich soll die Seite in Hochzeiten gehabt haben. Der 29-Jährige kündigte an, am nächsten Prozesstag umfassend aussagen zu wollen.

Der Programmierer war nach dem Leipziger Gründer von Kino.to der zweitwichtigste Mann bei dem konspirativen Unternehmen. Beide sitzen in Untersuchungshaft,
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.

"Der Angeklagte war für das reibungslose technische Funktionieren von Kino.to zuständig", sagte Staatsanwalt Dietmar Bluhm in seiner einstündigen Anklageverlesung. Ohne das überlegene technische Wissen des 29-Jährigen hätte es das Streaming-Portal wohl nicht gegeben. Als zweiter Mann habe er Einnahmen von mehr als einer Million Euro erzielt.

Der Prozess wirft ein Schlaglicht auf den Umgang mit Urheberrechten im Internet. Kino.to war von Anfang illegal - um die nötigen Verwertungsrechte für die angebotenen Filme scherten sich die Drahtzieher nicht. Gleichwohl wussten sie, dass es eine große Nachfrage nach kostenlosen Inhalten im Internet gibt.

Viele Inhalte, viele Nutzer, eine professionell gestalteter Auftritt - das lockte Werbefirmen an. Über Werbung auf der Seite machte Kino.to Millionen. Den Löwenanteil soll der Gründer eingestrichen haben. Wann er vor Gericht kommt, ist offen.

Der Anwalt des Chef-Programmierers sagte, sein Mandant sei durch die U-Haft mitgenommen. Der 29-jährige ehemalige Philosophie-Student habe sich nur um die technischen Fragen gekümmert. "Der war eigentlich nur der Programmierer. Ihm war gar nicht klar, was er da macht", sagte Hubert Schmid.

Sein Mandant kooperiere mit den Ermittlern. "Er hat wesentlich dazu beigetragen, dass die Seite abgeschaltet wurde. Ohne ihn wäre die Seite heute noch in Betrieb." Der Prozess wird am 30. März fortgesetzt.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Programmierer von kino.to will umfangreiche Aussage machen


Am gestrigen Dienstag begann am Landgericht Leipzig das Verfahren gegen den Chef-Programmierer der von der Kriminalpolizei geschlossenen Streaming-Webseite kino.to. Nach Informationen der Financial Times Deutschland kündigte dieser vor Gericht für den 30. März eine umfangreiche Aussage an. Dem ehemaligen Studenten drohen im Fall einer Verurteilung bis zu fünf Jahre Haft.

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Nachdem in Leipzig bereits über vier Personen geurteilt wurde, steht seit gestern der leitende Programmierer des Portals vor Gericht. Die sächsische Generalstaatsanwaltschaft wirft Bastian P. vor, er habe durch seine Arbeit dazu beigetragen, dass massenhaft das Urheberrecht verletzt wurde. Der 29-Jährige habe dafür gesorgt, dass das bis Juni 2011 in Deutschland am häufigsten genutzte Streaming-Portal dauerhaft funktionierte. Die Verteidigung argumentiert, dem ehemaligen Philosophie-Studenten sei das Maß der gewerbsmäßigen Verletzungen des Urheberrechts nicht klar gewesen. Er war lediglich der Programmierer des Portals. Der Aufenthalt in der Untersuchungshaft habe ihm nach Auskunft seines Rechtsanwalts zugesetzt. Er trug außerdem im Sommer letzten Jahres mit dazu bei, dass die Webseite überhaupt von der Polizei deaktiviert werden konnte.

In seiner Anklageschrift warf Staatsanwalt Dietmar Bluhm den Betreibern ein „parasitäres Geschäftsmodell“ vor. Bluhm ist davon überzeugt, dem Angeklagten sei es auf seine persönliche Bereicherung angekommen. Er habe nach Ansicht der Anklage seit Frühjahr 2008 mindestens 1,039 Millionen Euro eingenommen, von denen ihm etwa 700.000 Euro als Gewinn verblieben. Auch wurde argumentiert, die Programmierung der zweiten Version des Portals habe allen Mitarbeitern von kino.to die Arbeitsprozesse fest vorgegeben. So wurden einige Uploader dazu verpflichtet, den Filmmitschnitten eine Inhaltsangabe und einen eigenen Vorspann des Portals hinzuzufügen.

Laut Generalstaatsanwaltschaft habe im Mai 2010 der Hauptverantwortliche Dirk B. mit dem Angeklagten einen Vertrag geschlossen. Dadurch wurden dem Programmierer erweiterte Kompetenzen innerhalb des Teams zugesprochen. Auch wurde ein monatlicher Bezug von 50.000 Euro verabredet. Bastian P. wird zudem vorgeworfen, er habe mit seiner Tätigkeit dafür gesorgt, dass Filme selbst im Fall einer Abusemail verfügbar blieben. Damit habe er gemeinsam mit Dirk B. bewusst die Gegenmaßnahmen der Rechteinhaber unterwandert und das eigene Geschäftsmodell perfektioniert. Die enge Kooperation mit dem Chef-Admin Dirk B. und die Tatsache, dass er teilweise eigenverantwortlich handeln durfte, wird sich höchst wahrscheinlich beim Strafmaß negativ auswirken. Die Generalstaatsanwaltschaft möchte, dass die mehr als 1,1 Millionen Verletzungen als Einzeltaten zu einer Gesamtstrafe von bis zu 15 Jahren Freiheitsentzug summiert werden. Dem wurde aber schon in Teilen widersprochen. Für eine Vervielfältigung und Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Werke kann die Leipziger Strafkammer bislang „keinen hinreichenden Tatverdacht" erkennen. Sie sieht lediglich die Wiedergabe der Filme als gesichert an.

Der Prozess gegen den zweitwichtigsten Angeklagten des kino.to-Teams wird am 30. März fortgesetzt. Dann wird auch seine umfangreiche Aussage erwartet.

Quelle: Gulli
 
Chef-Programmierer von Kino.to legt Geständnis ab

Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to hat am Freitag im Landgericht Leipzig ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Der 29-Jährige aus Hamburg räumte ein, die Website von 2008 an programmiert zu haben. Ihm sei aber nicht klar gewesen, dass er etwas Strafbares tue. "Dass das Portal als solches tatsächlich Gefängnis bedeuten würde, wusste ich nicht", sagte der Mann. Er sitzt seit vergangenem Jahr in U-Haft.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft ihm eine massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Der Technik-Chef gilt als zweitwichtigster Mann von Kino.to, nach dem ebenfalls inhaftierten Leipziger Gründer.

Einige der Hintermänner des Portals waren im Dezember 2011 zu Haftstrafen verurteilt worden. Ein 33-jähriger Webdesigner wurde rechtskräftig zu zweieinhalb Jahren Haft
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. Der Mann hatte ein Geständnis abgelegt und damit nach Einschätzung des Gerichts entscheidend zur Aufklärung des Falls beigetragen. Ein Administrator muss für drei Jahre und fünf Monate
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, ein
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für drei Jahre. Ein Uploader, der das Portal mit frischer Ware versorgt hatte, kam mit einer
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davon.

Quelle: heise.de
 
Chef-Programmierer von Kino.to legt Geständnis ab

Der seit 21. März vor Gericht stehende Chef-Programmiere der illegalen Videoplattform Kino.to hat am Freitag ein umfangreiches Geständnis abgelegt. Der 29-Jährige aus Hamburg räumte ein, die Internetseite von 2008 an programmiert zu haben.

Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to hat am Freitag im Landgericht Leipzig ein Geständnis abgelegt. Der 29-Jährige aus Hamburg räumte ein, die Internetseite von Anfang an programmiert zu haben. Ihm sei aber nicht klar gewesen, dass er etwas Strafbares tue. Er habe sich in einer Grauzone gewähnt. "Dass das Portal als solches tatsächlich Gefängnis bedeuten würde, wusste ich nicht", sagte der Mann. Er sitzt seit vergangenem Jahr in Untersuchungshaft. Kino.to wurde von den Behörden gesperrt.

Die Generalstaatsanwaltschaft wirft dem Mann eine massenhafte Verletzung des Urheberrechts vor. Über die von ihm programmierte Seite waren 135 000 raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten. Zeitweise verzeichnete Kino.to bis zu vier Millionen Nutzer täglich. Geld wurde über Werbeeinnahmen verdient. Der Technik-Chef gilt als zweitwichtigster Mann von Kino.to, nach dem ebenfalls inhaftierten Leipziger Gründer.

Der 29-Jährige sagte, er habe die erste Version von Kino.to 2008 binnen weniger Tage im Auftrag des Gründers erstellt. "Dafür bekam ich dann 500 Euro, Zigaretten und Cola", sagte der ehemalige Philosophie-Student. Später stieg sein Einkommen auf bis zu 50 000 Euro pro Monat. Mehr als eine Million Euro soll er kassiert haben. Zum Schluss fungierte er pro forma sogar als Chef von Kino.to. Der eigentliche Drahtzieher habe ihn aber wohl aus Angst vor Entdeckung vorgeschoben, sagte der Mann.

Im Juni 2011 flog Kino.to auf. Er sei von schwer bewaffneten Polizisten aus dem Bett geklingelt und überwältigt worden, erzählte der 29-Jährige. "Der Angeklagte war für das reibungslose technische Funktionieren von Kino.to zuständig", hatte Staatsanwalt Dietmar Bluhm während der einstündigen Anklageverlesung am 21. März gesagt. Ohne das überlegene technische Wissen des 29-Jährigen wäre der Betrieb des Streaming-Portals wohl nicht möglich gewesen. Als zweiter Mann habe er Einnahmen von mehr als einer Million Euro erzielt. Vier Beteiligte an dem Internetportal sind bereits verhaftet worden. Ein Mann muss für
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.

Der Prozess wirft ein Schlaglicht auf den Umgang mit Urheberrechten im Internet. Kino.to war von Anfang an illegal - um die nötigen Verwertungsrechte für die angebotenen Filme scherten sich die Drahtzieher nicht. Gleichwohl wussten sie, dass es eine große Nachfrage nach kostenlosen Inhalten im Internet gibt.

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte am 8. Juni in einem Schlag gegen das Filmraubkopienportal zeitgleich über 20 Wohnungen, Geschäftsräume und Rechenzentren durchsucht und 13 Personen verhaftet (
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). Das Portal wurde zusammen mit mehreren so genannten Streamhostern, bei denen die auf den Portalen verlinkten Raubkopien abgelegt sind, vom Netz genommen.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Kino.to: Chefprogrammierer legt Geständnis ab

Wie bereits
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, hat der Chefprogrammierer des vor knapp einem Jahr von den Behörden geschlossenen Streaming-Portals Kino.to ein umfassendes Geständnis abgelegt: Der 29-jährige Bastian P. sagte unter anderem, dass er monatlich bis zu 50.000 Euro erhalten habe.

Wie '
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' berichtet, hat der ehemalige Philosophie- und Informatikstudent heute vor dem Landgericht Leipzig umfassend ausgesagt: Bastian P. erklärte vor Gericht, dass er als Chefprogrammierer pro Monat zwischen 30.000 und 50.000 Euro erhalten hätte. Insgesamt habe er bei Kino.to etwa eine Million Euro "verdient", abzüglich der Rechnungen sind davon dann rund 700.000 übrig geblieben. Das Geld habe er aber ordnungsgemäß versteuert.

Zum illegalen Streaming-Portal ist er gestoßen, weil er den Chef des Portals bereits seit seiner Schulzeit kennt. Zunächst habe er nur kleine Aufgaben übernommen, sagte P. aus, erst später sei sein Engagement dann größer geworden.

Bastian P. gab auch Einblicke in den "Alltag" der Plattform: So sei es zwar ein Problem gewesen, schlechte bzw. falsche Kopien herauszufiltern, jedoch hätten die Kino.to-Nutzer entsprechende Inhalte auch sofort gemeldet. Da die Kino.to-Server vor allem in Russland standen, wurden außerdem keine russischen Inhalte angeboten, man wollte auf diese Weise Konflikte vermeiden. Zudem hat es immer wieder diverse Hack-Attacken auf die Plattform gegeben.

Seinen Willen zur Kooperation mit den Ermittlungsbehörden gab er gleich bei seiner Festnahme im Juni 2011 bekannt: Die Verhaftung sei von Polizei-Sondereinsatzkommando durchgeführt worden, der Hamburger sagte aus, dass er gleich die Kronzeugenregelung unterzeichnet und den Behörden alle Passwörter übergeben habe.

Bastian P. muss im Fall einer Verurteilung mit bis zu fünf Jahren Haft rechnen. Das Gericht hat allerdings angekündigt, dass man die Möglichkeit für offenen Vollzug überprüfen werde, sowohl für die derzeitige Untersuchungshaft, als auch nach einem etwaigen Schuldspruch.
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Quelle: WinFuture
 
Fast vier Jahre Haft für Kino.to-Programmierer

Das Landgericht Leipzig sprach den 29-Jährigen am Mittwoch der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig.
Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to ist zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Der Programmierer aus Hamburg hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben. Das Geständnis legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein „angemessenes Strafmaß“.

Der 29-Jährige sitzt seit vergangenem Jahr in U-Haft. Kino.to wurde von den Behörden gesperrt. Über die vom Angeklagten programmierte Seite waren 135 000 Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten.

Quelle: futurezone

Kino.to-Programmierer zu vier Jahren Haft verurteilt

Bastian P., der Chefprogrammierer des vor knapp einem Jahr von den Behörden geschlossenen Streaming-Portals Kino.to, ist heute vom Landgericht Leipzig zu einer Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden.

Wie unter anderem '
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' unter Berufung auf die Nachrichtenagentur 'dpa' vermeldet, ist Bastian P. heute in Leipzig zu einer fast vierjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Damit folgte das Landgericht (fast gänzlich) der Forderung der Staatsanwaltschaft, diese hatte vier Monate mehr gefordert.

Der 29-jährige ehemalige Philosophie- und Informatikstudent hatte Ende März ein umfassendes Geständnis abgelegt und den Behörden viele Details zu seiner Tätigkeit beim im Vorjahr geschlossenen Streaming-Portal verraten. Sein Kooperationswille war wohl auch ausschlaggebend dafür, dass das Strafmaß reduziert worden ist, ursprünglich drohte P. eine Haft von fünf Jahren.

Ob er die Haftstrafe tatsächlich im Gefängnis absitzen muss, ist nicht bekannt. Das Leipziger Gericht hatte ursprünglich angekündigt, dass man nach seinem umfassenden Geständnis die Möglichkeit für offenen Vollzug überprüfen werde.

Bastian P. wurden Urheberrechtsverletzungen in über einer Million Fällen vorgeworfen, er galt als einer der Drahtzieher des Portals, das Anfang Juni 2011 unter Federführung der Staatsanwaltschaft Dresden nach zahlreichen zeitgleich durchgeführten Razzien in Deutschland, Spanien, Frankreich und den Niederlanden vom Netz genommen worden ist.

Quelle: WinFuture
 
Zuletzt bearbeitet:
Mehrjährige Haft für Kino.to-Chef-Programmierer [Hintergrund]

Am Mittwoch hat das Landgericht Leipzig den Chef-Programmierer der illegalen Videoplattform Kino.to zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt. Die Begründung des Verurteilten, sich in einer Grauzone zu bewegen, ließen die Richter nicht gelten.

Der Chef-Programmierer des illegalen Filmportals Kino.to muss für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Leipzig verurteilte den 29-Jährigen aus Hamburg am Mittwoch zu drei Jahren und zehn Monaten Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Verteidigung und Anklage sowie Nebenklage verzichteten noch im Gerichtssaal darauf, Rechtsmittel einzulegen.

Das Landgericht Leipzig sprach den Mann am zweiten Verhandlungstag der massenhaften Verletzung des Urheberrechts schuldig. Der Programmierer hatte zum Prozessauftakt am 30. März eingeräumt, die technische Infrastruktur hinter der Website von Anfang an programmiert zu haben.
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legten die Richter zu seinen Gunsten aus. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte vier Jahre und zwei Monate Gefängnis gefordert, die Verteidigung lediglich ein "angemessenes Strafmaß".

Die Begründung des 29-Jährigen, er meinte sich in einer Grauzone bewegt zu haben und sei sich der Strafbarkeit seiner Taten nicht bewusst gewesen, ließ das Gericht indessen nicht gelten. "Man kann sich nicht auf eine Grauzone zurückziehen", sagte der Vorsitzende Richter Carsten Nickel. Der Programmierer habe dafür gesorgt, das Kino.to funktioniert. Bei dem Filmportal handele es sich um die schwerste bisher bekanntgewordene Straftat zum Nachteil von Urheberrechten. Der Verurteilte sei neben dem Leipziger Gründer des illegalen Portals der höchstbezahlte Mitarbeiter der Firma gewesen.

Allerdings hätten das umfassende und vollständige Geständnis des Angeklagten und seine Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit wesentlichen Einfluss auf die Höhe des Strafmaßes gehabt. Das Gericht sprach sich für die Unterbringung im offenen Vollzug aus. Nach zehn Monaten Untersuchungshaft wurde der 29-Jährige unter Auflagen bis zum Haftantritt auf freien Fuß gesetzt. Sein Anwalt zeigte sich zufrieden mit dem Richterspruch. Das frühzeitige Geständnis habe sich ausgezahlt. Staatsanwalt Dietmar Bluhm sprach von einem gerechten Urteil.

Kino.to war im
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. Über die Seite waren zeitweise hunderttausende raubkopierte Filme, Serien und Dokumentationen zu erreichen, die bei sogenannten Filehostern lagerten. Zeitweise verzeichnete das Portal bis zu vier Millionen Nutzer täglich. Geld wurde mit Werbung verdient. Wann der Kino.to-Gründer vor Gericht kommt, ist noch nicht klar. Vier Beteiligte an dem Internetportal sind bereits verhaftet worden. Ein Mann muss für
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.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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