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PC & Internet Kino.to - 21 Monate auf Bewährung für aktivsten Uploader


Am gestrigen Donnerstag wurde der Kino.to-Uploader Dennis B. wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen zu einem Jahr und neun Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Er soll einer der aktivsten Beschaffer neuer Filme gewesen sein. Er wurde gestern nach der Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft entlassen.

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Im Juni 2011 war es zur Verhaftung zahlreicher Hintermänner von Kino.to gekommen. Bis das Portal offline genommen wurde, fungierte es als Video-on-Demand-Webseite für Kinofilme, Serien und Dokumentationen. Die Anklage warf Dennis B. aus Nordrhein-Westfalen vor, gegen Bezahlung insgesamt 53.616 urheberrechtlich geschützte Inhalte bei mehreren Filehostern hochgeladen zu haben. Er hatte sich auf die Verbreitung von Fernsehserien spezialisiert. Kinofilme wurden von ihm nur selten bei Filehostern hochgeladen, um sie bei Kino.to verfügbar zu machen.

Der Generalstaatsanwalt hielt unter anderem fest, dass der Uploader für seine Tätigkeit nur sehr mangelhaft entlohnt wurde. Auf einen Film bekam er umgerechnet 10 Cent von den Hauptverantwortlichen der Streaming-Webseite bezahlt. Sein Verteidiger bezeichnete ihn als „Wasserträger“ des Systems. Insgesamt habe er während seiner Tätigkeit bei diesem Portal 12.714 Euro „Umsatz“ erwirtschaftet. Dem Hauptadmin wurde vorgeworfen, pro Jahr einen sechsstelligen Betrag umgesetzt zu haben. Die jährlichen Umsätze von Dirk B. siedelte die Anklage hingegen im Millionenbereich an.

Zur hohen Strafe sei es gekommen, weil kein Filehoster und auch kein Filmportal im Graubereich ohne aktive Uploader funktionieren könne. Der Angeklagte sei dieser Tätigkeit zudem nachgegangen, weil er so mit vergleichsweise geringem Arbeitsaufwand Geld erwirtschaften konnte. Richter Winderlich hatte bei der Urteilsverkündung den generalpräventiven Aspekt betont. Demnach sorgen derartige Urteile dafür, dass in der Gesellschaft das Vertrauen in die Rechtsordnung gestärkt wird. Andererseits sollen derartig harte Urteile auf mögliche Trittbrettfahrer abschreckend wirken. Die GVU strich in ihrer Pressemitteilung heraus, „dass es sich bei solchen Urheberrechtsverletzungen nicht um Kavaliersdelikte handele“, die durchaus auch mit einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung geahndet werde können. „Jeder Nutzer müsse sich bewusst sein, dass er ein Portal nutzt, hinter dem nicht unerhebliche Straftaten stehen.“ Ginge es nach dem Willen der GVU, stünde auch die Nutzung solcher Portale unter Strafe. Bislang herrscht bei den Juristen aber Uneinigkeit darüber, ob der Besuch solcher Streaming-Webseiten illegal ist oder nicht. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte außerdem kurz nach der Razzia im Juni angekündigt, keine Verfahren gegen reine Besucher der Seite einzuleiten.

Quelle: Gulli
 
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