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Kaputter Sportwagen: Abgebrochene Ebay-Auktion war rechtens

josef.13

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Ein Ebay-Verkäufer, der die Versteigerung seines Sportwagens wegen Mängeln kurzfristig abgebrochen hat, muss keinen Schadensersatz zahlen. Das geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Landgerichts Heidelberg hervor. (Az. 3 S 27/14)

Ruckeln und Zündaussetzer
Demzufolge hatte ein Ebay-Nutzer sein Auto für zehn Tage auf der Internetplattform zum Verkauf eingestellt, die Auktion aber schon nach zwei Tagen gestoppt. Er hatte Ruckeln und Zündaussetzer an dem Wagen festgestellt. Ein Bieter verlangte daraufhin 15.000 Euro Schadensersatz.

Das Landgericht hielt das nicht für nötig: Ebay weise in den Bedingungen für eine Versteigerung darauf hin, dass ein Angebot vorzeitig zurückgenommen werden könne. Das gelte dann, wenn der Bieter sich beim Einstellen des Artikels geirrt habe oder das Angebot während der Laufzeit der Auktion beschädigt werde.

Warum der Bieter unbedingt einen schadhaften Sportwagen kaufen wollte, blieb indes ungeklärt.

Quelle: onlinekosten
 
AW: Kaputter Sportwagen: Abgebrochene Ebay-Auktion war rechtens

Habs neulich schonmal empfohlen ... vor Abbruch einer Auktion lieber dafür sorgen, dass ein Kumpel zum Zeitpunkt des Abbruchs höchstbietender ist.

Ja es verstößt gegen die ebay-AGBs aber immernoch besser als sich von so einem Schnorrer vor den Kadi zerren zu lassen.
 
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