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Kamera ausrichten...Privat wie!?

schumi2009

Elite Lord
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Hi,
Ich habe in der Einfahrt eine Kamera installiert die ich gerne nach Gesetz ausrichten möchte. Das Problem ist das mein Grundstück dann nicht richtig erfasst wird. Darf ich due Kamera so ausrichten, daß ich den öffentlichen Bereich sehe, aber bei der Aufnahme Funktion diesen Bereich als Privat markiere, sprich dort nicht aufgenommen wird?
Wie sieht es Rechtlich aus?
 
Hallo,

Rechtlich gesehen ist es in Deutschland ein heikles Thema, eine Überwachungskamera so auszurichten, dass sie öffentliche Bereiche wie Straßen oder Gehwege überwacht. Das Bundesdatenschutzgesetz erlaubt die Überwachung von öffentlichen Bereichen durch Privatpersonen grundsätzlich nicht.

Es ist jedoch erlaubt, ein Videoüberwachungssystem zu installieren, um Ihr eigenes Eigentum zu schützen. Dabei sollten Sie jedoch sicherstellen, dass Sie nur Ihr eigenes Grundstück und nicht das Ihrer Nachbarn oder öffentliches Eigentum überwachen.

Die Ausrichtung der Kamera so, dass Sie den öffentlichen Bereich sehen, aber bei der Aufnahme Funktion diesen Bereich als „Privat“ markieren, ist in der Praxis schwierig umzusetzen, da die Kamera immer noch die Möglichkeit hat, diesen öffentlichen Bereich zu überwachen.

Es gibt jedoch technische Lösungen, wie zum Beispiel Privatzonen (oder Maskierungsbereiche), die Sie in der Kamera einrichten können, um bestimmte Bereiche von der Überwachung auszuschließen. Diese Funktion ermöglicht es, bestimmte Bereiche im Kamerabild dauerhaft zu verpixeln oder auszublenden, sodass diese Bereiche in den Aufnahmen nicht sichtbar sind.

Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und es immer eine gute Idee ist, einen Anwalt oder Datenschutzexperten zu konsultieren, um sicherzustellen, dass Sie alle rechtlichen Anforderungen erfüllen.
 
Mein Problem ist, das ein Bereich, wo Vandalismus passiert ist so nicht überwacht werden kann. Leider geht es nur so, dass man den öffentlichen Bereich sieht, deswegen die Frage!

PS.: So ausrichten und Privatzone einrichten, wenn ich das so richtig verstehe...
 
Hier einige Punkte auf die man achten sollte:
  1. Die Kamera darf nur das eigene Grundstück filmen.
  2. Aufnahmen öffentlicher Bereiche, wie Straßen und Gehwege, sind in der Regel verboten.
  3. Wer unrechtmäßig gefilmt wird, kann Unterlassung und Schadenersatz verlangen.
  4. Besucher sollten auf die Überwachung aufmerksam gemacht werden.
  5. Das Nachbargrundstück darf nicht gefilmt werden.
Folgen bei Verstoß: öffentliche Videoüberwachung
„Bei einem Verstoß gegen die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten drohen den Verantwortlichen bis zu 20.000.000€ Geldbuße. Sollte der Verstoß auf eine unrechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten zurückzuführen sein, ist ebenfalls eine Buße von bis zu 20.000.000€ möglich. Zudem kann aus dem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild, welches dementsprechend verletzt ist, eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr resultieren.“


Bei der Verbraucher Zentrale sind Beispiele aufgeführt, wo öffentlicher Raum überwacht wird. Einmalige Beschädigung und vorsorgliche Überwachung sind meistens nicht erlaubt und führen dazu, dass die Kamera abgebaut oder anders ausgerichtet werden muss. Selbst einen „kleinen Streifen“ zu überwachen wo das eigene Auto steht, was in der Vergangenheit beschädigt wurde hat vor Gericht dazu geführt, dass die Kamera abgebaut werden musste, da das Auto nicht 24 Stunden auf dem „kleinen Streifen“ befand und somit ein öffentlicher Raum überwacht wurde.

„Aber wo kein Kläger, da kein Richter.“ Blöd wird es, wenn dich jemand anzeigt, der sich auf dem Bild befindet könnte und das dann öffentlicher Raum ist der überwacht wurde.
 
Zuletzt bearbeitet:
mach ein Schild hin...Grundstück wird Video überwacht und gut ist....dann kannst du auch etwas über die Grenze sehen.....Wird alles so oder so nicht vor Gericht anerkannt.
 
Die " arbeiten" mit Scheinwerfer vom Haus und der Kamera da sind die doppelt so schnell wie im dunkeln :ROFLMAO:
Aus unserer Straße kam ein Bericht in der Hessenschau so etwas dreistes,wie die ohne Skrupel losmachen.
MfG salatin
 
Zuletzt bearbeitet:
Mussten wir bei meinem Bekannten auch so machen. Ein Teil des unbefestigten Bereiches vor dem Grundstück und zur Garage hin wird immer auch ein Bereich der Straße mit Überwacht und im Alarmfall auch aufgenommen.
Der "Auslösebereich" ist jedoch rein auf des Grundstück (ab dem Grundstückszaun) eingestellt.
"Warnschilder" sind auch angebracht.. Und die angrenzenden Nachbarn sind auch informiert worden.
 
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