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Hi,
Ich habe in der Einfahrt eine Kamera installiert die ich gerne nach Gesetz ausrichten möchte. Das Problem ist das mein Grundstück dann nicht richtig erfasst wird. Darf ich due Kamera so ausrichten, daß ich den öffentlichen Bereich sehe, aber bei der Aufnahme Funktion diesen Bereich als Privat markiere, sprich dort nicht aufgenommen wird?
Wie sieht es Rechtlich aus?
Ich habe in der Einfahrt eine Kamera installiert die ich gerne nach Gesetz ausrichten möchte. Das Problem ist das mein Grundstück dann nicht richtig erfasst wird. Darf ich due Kamera so ausrichten, daß ich den öffentlichen Bereich sehe, aber bei der Aufnahme Funktion diesen Bereich als Privat markiere, sprich dort nicht aufgenommen wird?
Wie sieht es Rechtlich aus?