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Kabel Deutschland - Vodafone Kabel TV kündigen

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G

Gelöschtes Mitglied 943958

Guest
Genutzt wird hier ffür den TV Empfang mit HD Plus über Astra 19.2
und DVB /2 HD ÖR Sender , seit ende 2014

ich habe leider dieses Zwangs Kabel über die NK und bin nicht mehr
berteit für diesen sch**tt extra über dir NK zu bezahlen .

Die Wettbewerbs Zentrale hat Klage eingereicht ,
wegen Behinderung der Wahlfreiheit u.a. .

Wird also hier nicht mehr genutzt weil es schlecht ist,
schwaches TV Signal ab 600 MHz kein Signal mehr,
Verhaltet Hausanlage die nicht verbessert wird,
patzige sehr unfreundliche Call Center Mitarbeiter wenn es mal wagt,
da anzurufen was zu fragen,
z.b. auch warum keine UHD Sender ?

in meinem Test habe ich dann noch herausgefunden,
mit "gleichem" TV Receiver,
bei mehreren Test Aufnahmen gleicher Inhalt HD Flime Kabel vs. Sat,
das bei Kabel bei TV PVR Aufnahmen 25% mehr Speicherspatz verbrauchen
bei etwas schlechtere Qualität zum Vergleich zu Sat TV Astra 19.2 HD Sender.

Wo kann Kabel kündigen ? will diesen Mist nicht mehr mit bezahlen .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wenn du keinen eigenen KabelTV-Vertrag hast und KabelTV nur mit den Mietnebenkosten berechnet bekommst, kannst du versuchen dies vom Vermieter bei dir ausrechnen zu lassen. Viel Spaß dabei, weil der KabelTV-Anschluss höchstwahrscheinlich zur Ausstattung der Mietsache gehört, wie auch Wasser, Heizung usw. unabhängig ob es nützt oder nicht.
 
So wie ich es aus deinen Schilderungen halt entnehmen kann, handelt es sich um einen Mietvertrag. Die von dir erwähnten Leistungen gehören in die Nebenkosten und werden wahrscheinlich vom Vermieter in die Rechnung gestellt. Somit hast du einen direkten Ansprechpartner, welche für dich auch zuständig ist. Unabhängig davon, ob du mit der zuvor von dir im Mietvertrag unterzeichneten und vom Vermieter erbrachten Leistunsgerbringung zufrieden bist, liegt es definitiv nicht an dir denn Fremdvertrag zu ändern oder zu kündigen.

Des Weiteren müsste sich die Frage stellen, aus welcher Grundlage wurde bei dir die Satellitenanlage in Betrieb genommen? Denn dies bedarf einer Sondererlaubnis des Vermieters.

Nur jemanden, der es als Ausländer nachweisen kann, dass die öffentlich rechtlich zugänglichen Sender aus seinem Herkunftsland im Kabelnetz nicht angeboten werden können, hat auch das Recht die Satellitenanlage zu installieren und diese zu betreiben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Vergleich mit den Kosten für Wasser und Heizung passt ja heute nicht mehr, weil das längst verbrauchsabhängig abgerechnet wird. War bei uns vor 30 Jahren aber noch nicht so und seit dem wohnen wir ja im eigenen Haus. :)

Aber man die KabelTV-Kosten als Mietnebenkosten heute noch gut mit den Mietnebenkosten für die Müllabfuhr vergleichen, die ja auch (noch) nicht „verbrauchsabhängig“ sondern pauschalisiert berechnet werden. Da kann man auch nicht sagen „Ich will das nicht bezahlen, weil ich gar keinen Müll mache!“.:ROFLMAO:
 
Nicht schon wieder, wie oft hatten wir mit diesen User das Thema nun schon?

Dieses wahllose Gelösche wird langsam unerträglich.
 
Zuletzt bearbeitet:
Früher als Kabel gelegt wurde also 1980 gab es kleine anderen Alternativen ,
nur Analog Antenne mit 5 TV Sendern, Sat 1 und RTL kamen erst viel spähter dazu über
Antenne , da war das Kabel Netz in Staatlicher Hand der Bundes Post ,
heute gibt es IP TV über Internet, DVB T2 HD ,
so wie Digital Sat TV,
ich kenne hier im Haus noch eine Dame die schaut nur die ÖR Sender über das DVB T2 HD und muss auch für Kabel Extra löhnen obwohl Sie das auch nicht nutzt.

Nein es handelt sich nicht um einen Mietvertrag ,
bin Eigentümer einer kleinen Wohnung , hätte ich vielleicht dazu schreiben sollen.
Beim Mieter ist klar das man da nicht so leicht raus kommt ,
irgendwie haben auch andere Leute nicht zu bestimmen was in meine Wohnung eingeleitet wird.

Um die Verwirrung etwas zu entlüften :
Ich beziehe mich hier rauf

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ich bin aber Eigentümer und müsste da mehr Rechte haben weil es meine Wohnung ist.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Man möge bitte dabei noch folgenden Aspekt als solches eben beachten: dem Mieter, egal aus welchem Herkunftsland, wird eine Möglichkeit als Pauschalpaket als Informationsquelle über sein eigenes, bzw. das Land seiner ursprünglichen Herkunft angeboten. Dies das ganze eben als eine Möglichkeit ohne weitere Anschaffungskosten so anzunehmen, wie eben das einem mehr als geschenkt wird.

Andersherum, wird man dazu durch manche Gesetzgebungen eben gezwungen, seine eigene Fassade und ihm somit sein Eigentum durch irgendwelche Satelliteanlagen zu verunstalten. Eigentlich müsste man den ganzen Zeug verbieten und diejenigen, die sich über etwas informieren wollen, diese kostenpflichtig über das Internet beteiligen lassen.

Als Eigentümer musst überhaupt keine Kosten dafür tragen, es sei denn, es gab irgendein Beschluss der Eigentümergemeinschaft. Somit hast du einen weiteren Ansprechpartner diesbezüglich.

Vermutlich gibt es da eine Teilungserklärung mit den dazugehörigen Vereinbarungen zwischen den jetzigen/damaligen Miteigentümern und womöglich einen Hausverwalter. Genauso muss es einen Hausrat geben, der auch für solche Fragen denn da zuständig wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Viel Spaß damit hast Du noch weniger Rechte, denn das entscheidet die Eigentümergemeinschaft, da kannst Du das Thema auf den Tisch bringen und zu Zweit hat ihr da sicher schon die entscheidende Stimmrechte um das Kabelfernsehen zu kündigen.
 
Wenn das durch kommt von der Wettbewerbszentrale habe ich auf jeden fall das
Recht der Kündigung, die Nachbarin wird dann auch Kündigen und der ein oder andere auch,
einer hat hier auch noch Sat und dazu MagentaTV von der Telekom , die wollen das VF Kabel auch nicht mehr .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es geht auch dabei um HD Privat TV und UHD TV was Kabel so nicht bieten will ,
was ich von VF nicht kommen hatte ,


Meine Wahlfreiheit , HD Privat einzustellen oder weiter nutzen bei HD plus gibt es
keinen Knebel Vertrag , bei Kabel muss ich mich 24 Monate binden .
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Trotzdem hast du als (Mit-)Eigentümer für den Kabelanschluss so zu zahlen, wie es die Eigentümergemeinschaft beschlossen hast. Da hilft nicht mal irgendwer wie eine Wettbewerbszentrale die vor einem Gericht klagt. Das betrifft nämlich nur Vermieter und nicht Eigentümergemeinschaften, die frei selber entscheiden können, was das Eigentum betrifft.

Musst schon die Eigentümergemeinschaft zur Abschaffung von KabelTV oder dessen Ersatz durch eine Sat-Gemeinschaftsanlage überzeugen können. Wenn du da keine Mehrheit finden kannst, könntest du auch vor Gericht klagen, damit das Gericht in deinem Sinn eine Entscheidung ersatzweise trifft, die dann auch für alle anderen Eigentümer gelten würde. Erfolgsaussichten sind da aber gleich Null. Solche gerichtlichen Eingriffe in die freie Selbstbestimmung von Eigentümergemeinschaften gibt es eigentlich nur, wenn Gefahr in Verzug ist (z.B. unzureichender Brandschutz usw.).
 
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