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PC & Internet Kabel Deutschland wegen Filmsharing-Drosselung verurteilt

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drosselt bekanntlich, sobald der Kunde ein Datenvolumen von 10 GByte am Tag erreicht. Dass dies in einer Fußnote versteckt ist, sei irreführend, so das Landgericht München.

Das Landgericht München hat Kabel Deutschland wegen irreführender Werbung für eine Internetflatrate verurteilt. Das gab der Kläger, die Verbraucherzentrale Bundesverband, am 28. Juli 2014
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. Der TV-Kabelnetzbetreiber habe nicht ausreichend darauf hingewiesen, dass nach intensiver Internetnutzung die Übertragungsgeschwindigkeit für Filesharing-Anwendungen drastisch reduziert wird.

Laut Ansicht der Richter (Aktenzeichen 37 O 1267/14) würden beim Kunden falsche Vorstellungen zum vertraglich vereinbarten Datenvolumen geweckt. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Je nach Tarif verspreche Kabel Deutschland eine Dateiübertragungsrate von 10 bis 100 MBit/s. Der Betreiber behält sich jedoch vor, die Geschwindigkeit für Tauschbörsen und andere Filesharing-Anwendungen auf 100 KBit/s zu drosseln, sobald der Kunde ein Datenvolumen von 10 GByte am Tag erreicht. Videostreaming sei dann zum Beispiel für den Rest des Tages nicht mehr möglich. Auf die Drosselung hatte Kabel Deutschland zwar hingewiesen, aber nur versteckt in einer Fußnote.

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von Kabel Deutschland gilt die Drosselung seit Mai 2012 nur für Neukunden, oder Kunden, die ihren Vertrag seit Mai verlängert haben. Kabel-Deutschland-Sprecher Marco Gassen sagte Golem.de im Juli 2012: "Aktuell werden bei Kabel Deutschland nur rund 0,1 Prozent der Kunden von entsprechenden Maßnahmen bei Filesharing-Anwendungen berührt."

Der VZBV hatte die Werbung als irreführend bezeichnet. "Von einer Internet-Flatrate im Festnetz erwarteten Verbraucher einen uneingeschränkten Internetzugang, bei dem sie nicht dauernd prüfen müssten, ob eine bestimmte Datenmenge erreicht ist." Deshalb müsse Kabel Deutschland auf die Einschränkung deutlich hinweisen, zumal das Limit von 10 GByte am Tag bereits bei normaler Internetnutzung häufig überschritten werde.

Quelle: golem
 
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