KDG: Ausspeisung von ARD/ZDF-Sendern immer wahrscheinlicher
Eine Ausspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern zum Jahreswechsel wird bei Kabel Deutschland immer wahrscheinlicher. Sollte der seit Monaten andauernde Streit um die Einspeisegebühren mit ARD und ZDF nicht bis zum Januar 2013 gelöst sein, droht KDG-Chef Adrian von Hammerstein mit Konsequenzen.
Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein will im Streit um die Zahlung der Einspeisegebühren mit ARD und ZDF nicht nachgeben. Diese Haltung bestätigte der Konzernchef am Sonntag gegenüber der Zeitung "Financial Times Deutschland". "Sollten wir bis zum neuen Jahr keine Lösung finden, müssen wir unser Leistungsspektrum für die öffentlich-rechtlichen
Eine Abschaltung bestimmert öffentlich-rechtlicher Sender wäre für
Ende Juni 2012 hatten sowohl ARD als auch ZDF ihre Einspeiseverträge mit den großen Kabelnetzbetreibern
Kabel Deutschland besteht jedoch, ebenso wie
Fraglich ist jedoch, ob die laufenden Prozesse von Kabel Deutschland gegen die Rundfunkanstalten bis zum Januar 2013 entschieden sind. So wurde beispielsweise der Prozessbeginn gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) am 24. Oktober auf den 20. Dezember 2012 vertagt. Angesichts der weiterhin unnachgiebigen Haltung beider Seiten wird zudem eine außergerichtliche Einigung zwischen Sendern und Kabelnetzbetreibern immer unwahrscheinlicher. So gäbe es laut von Hammerstein bislang weder Kontakte noch Sondierungsgespräche. Auch Unitymedia-Kabel-BW-Chef Lutz Schüler hatte sich jüngst unnachgiebig geäußert: "Kostenlos werden wir unsere Netze nicht hergeben," sagte er in der vergangenen Woche gegenüber dem "Handelsblatt".
Quelle: Digitalfernsehen
Eine Ausspeisung von öffentlich-rechtlichen Fernsehsendern zum Jahreswechsel wird bei Kabel Deutschland immer wahrscheinlicher. Sollte der seit Monaten andauernde Streit um die Einspeisegebühren mit ARD und ZDF nicht bis zum Januar 2013 gelöst sein, droht KDG-Chef Adrian von Hammerstein mit Konsequenzen.
Kabel-Deutschland-Chef Adrian von Hammerstein will im Streit um die Zahlung der Einspeisegebühren mit ARD und ZDF nicht nachgeben. Diese Haltung bestätigte der Konzernchef am Sonntag gegenüber der Zeitung "Financial Times Deutschland". "Sollten wir bis zum neuen Jahr keine Lösung finden, müssen wir unser Leistungsspektrum für die öffentlich-rechtlichen
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überprüfen", so von Hammerstein. In die Röhre werden ab Januar möglicherweise die Kabelkunden schauen, die ihr Programm noch analog beziehen. So werden in den analogen Netzen der KDG derzeit in einigen Regionen auch dritte Programme verbreitet, die nicht unter die Must-Carry-Regelungen fallen. Eine Abschaltung bestimmert öffentlich-rechtlicher Sender wäre für
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Deutschland jedoch laut "Financial Times Deutschland" nicht ohne Risiko. So würde die technische Umsetzung Kosten verursachen. Auch in der Wohnungswirtschaft fürchtet man Ärger mit den Mietern, sollten bestimmte Sender plötzlich nicht mehr zu empfangen sein. Ende Juni 2012 hatten sowohl ARD als auch ZDF ihre Einspeiseverträge mit den großen Kabelnetzbetreibern
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und Unitymedia
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gekündigt. Der Grund: Ab Januar 2013 wollen die öffentlich-rechtlichen Sender keine Einspeisegebühren mehr für die Verbreitung ihrer Programme im Kabel zahlen. Die Rundfunkanstalten berufen sich dabei auf die Must-Carry-Regelungen im Rundfunkstaatsvertrag, welche die Netzbetreiber bislang unabhängig von einer Bezahlung gesetzlich dazu verpflichten, die Programme weiterzuleiten. Kabel Deutschland besteht jedoch, ebenso wie
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Kabel BW, auf einer Weiterzahlung der Einspeisegebühren. "Wir sind von unserer Rechtsposition überzeugt, nämlich, dass unsere Einspeiseleistung angemessen vergütet werden muss", so von Hammerstein. Mittlerweile hat die KDG gegen die
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geklagt und beruft sich dabei auf ein Gutachten, das Wissenschaftler der Universität Hamburg im Auftrag von Kabel Deutschland erstellt haben. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass ARD und ZDF für die Verbreitung ihrer Programme auch weiterhin Gebühren zahlen müssen. Fraglich ist jedoch, ob die laufenden Prozesse von Kabel Deutschland gegen die Rundfunkanstalten bis zum Januar 2013 entschieden sind. So wurde beispielsweise der Prozessbeginn gegen den Bayerischen Rundfunk (BR) am 24. Oktober auf den 20. Dezember 2012 vertagt. Angesichts der weiterhin unnachgiebigen Haltung beider Seiten wird zudem eine außergerichtliche Einigung zwischen Sendern und Kabelnetzbetreibern immer unwahrscheinlicher. So gäbe es laut von Hammerstein bislang weder Kontakte noch Sondierungsgespräche. Auch Unitymedia-Kabel-BW-Chef Lutz Schüler hatte sich jüngst unnachgiebig geäußert: "Kostenlos werden wir unsere Netze nicht hergeben," sagte er in der vergangenen Woche gegenüber dem "Handelsblatt".
Quelle: Digitalfernsehen