Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

PC & Internet Kabel Deutschland drosselt Datenvolumen

Der Internet Provider Kabel Deutschland ergreift nun erste Maßnahmen gegen "Powerleecher". Das Unternehmen führte Anfang des Monats eine neue Regelung ein, 10 GB pro Tag!


Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen Inhalt sichtbar zu machen!
Damit is Kabel Deutschland der erste ISP der aktive "Beschränkungen" gegen das "massive Downloaden" vornimmt. Mit dieser neuen Regelung soll das Downloaden von P2P und OCH eingedämmt werden. Nun wird Kabel Deutschland Kunden per AGB das Downloadvolumen auf 10 GB am Tag gedrosselt.

Kabel Deutschland ist ein beliebter Anbieter unter den Downloaden / Uploadern, da diese ISP schnelle, günstige und Unlimitierte Internetanbindungen anbietet. Doch nun greift der Internet Provider zu ersten Maßnahmen um das Downloaden von P2P Netzwerken und OCH einzudämmen.

Vielleicht möchte man nicht den Ruf als beliebter Provider unter Raupkopieren haben. Jedoch sind die 10 GB doch recht Hart kalkuliert. Wenn man am Tag 2 HD Filme über Maxdome oder Lovefilm anschaut (welche laut AGB nicht betroffen sind), surft man danach mit nur noch 100KB/s. Genau so wenn man ein Spiel über Stream herunterladen möchte welches über 10 GB ist (siehe BF3) braucht man 2 Tage um endlich dieses Spiel genießen zu können. Ein Limit von 50 GB am Tag wären da schon angebrachter.

Ein Offizielles Statement seitens Kabel Deutschland gab es noch nicht.

Quelle: Scenepirat

Kabel Deutschland drosselt angeblich Datenvolumen
Kabel Deutschland hat seine AGB geändert. So heißt es nun in den AGB (Kabel Internet Telefon) unter Internet und Telefon B) Internet 2 b): Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunter, kann Kabel Deutschland die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 kbit s für den Downstream begrenzen.

Alle anderen Anwendungen (Internet surfen, Social Networks, E-Mails, Video-Streaming, Video on Demand, Chat etc.) sind davon zu keiner Zeit betroffen und bleiben unverändert nutzbar.

Die Technikhotline von Kabel Deutschland bestätigt konsumer.info telefonisch, dass bei einem Downloadvolumen von über 10 GB gesperrt wird.
Normale Downloads, auch solche bei sogenannten one-click-hostern (Rapidshare, Uploaded etc.) sind hiervon anscheinend nicht betroffen.

Quelle: extremnews.com
 
Das sind einseitige AGB-Änderungen, da sollten die Kunden massiv zum Mittel der ausserordentlichen Kündigung greifen. Ferner sollte ein Betroffender mal Klage gegen KDG einleiten wg. Verstoss gegen das Telekommunikationsgeheimnis.
[h=1]§ 88 Fernmeldegeheimnis[/h] (1) Dem Fernmeldegeheimnis unterliegen der Inhalt der Telekommunikation und ihre näheren Umstände, insbesondere die Tatsache, ob jemand an einem Telekommunikationsvorgang beteiligt ist oder war. Das Fernmeldegeheimnis erstreckt sich auch auf die näheren Umstände erfolgloser Verbindungsversuche.
(2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist jeder Diensteanbieter verpflichtet. Die Pflicht zur Geheimhaltung besteht auch nach dem Ende der Tätigkeit fort, durch die sie begründet worden ist.
(3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige Erbringung der Telekommunikationsdienste einschließlich des Schutzes ihrer technischen Systeme erforderliche Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen der Telekommunikation zu verschaffen. Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht und sich dabei ausdrücklich auf Telekommunikationsvorgänge bezieht. Die Anzeigepflicht nach § 138 des Strafgesetzbuches hat Vorrang.

(4) Befindet sich die Telekommunikationsanlage an Bord eines Wasser- oder Luftfahrzeugs, so besteht die Pflicht zur Wahrung des Geheimnisses nicht gegenüber der Person, die das Fahrzeug führt oder gegenüber ihrer Stellvertretung.

Dagegen wird durch KDG, insbesondere durch die AGB massiv verstossen, da so ja kontrolliert wird, welche Art der Telekommunikation betrieben wird.
 
Betrifft das jetzt nur Neukunden???

Das ist bei KD aber nichts neues. Vor dem Ausbau des Glasfasernetzes war eine Drosselung von P2P ganz normal bei dem Verein. P2P Datenverkehr wurde damals (grad mal etwas über ein Jahr her) grundsätzlich ab 20:00 Uhr auf ~100KB/s gedrosselt und das bis 6 Uhr Morgens wenn ich mich recht entsinne.

Sollen die das mal machen. Die hardcore Leecher und Uploader werden es dann über nen VPN-Endpunkt abwickeln, auch wenn das Mehrkosten bedeutet. Da hilft denen auch kein DeepPacketInspection, außer natürlich verschlüsselte Datenströme sind auch grundsätzlich von der Drosselung betroffen. Bin mir da aber ziemlich sicher, dass man das auch umgehen kann, indem man den VPN Server auf einem bestimmten Port lauschen lässt.
 

Wie ich gerade beim Scenepirat lesen durfte, hat der ISP Kabel Deutschland seine AGB geändert.

94743360735045858347.jpg


So heißt es in den AGB (Kabel Internet Telefon) unter Internet und Telefon B) Internet 2 b) ->

Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunter, kann Kabel Deutschland die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 kbit/s für den Downstream begrenzen. Alle anderen Anwendungen (Internet surfen, Social Networks, E-Mails, Video-Streaming, Video on Demand, Chat etc.) sind davon zu keiner Zeit betroffen und bleiben unverändert nutzbar.

So eine Drosselung hatten wir schonmal vor einigen Jahren, damals schob der ISP 1&1 einen Riegel vor beim übermäßigem P2P (Emule, Torrent etc.).

Technisch wurde die Drosselung auf bestimmte Ports angewendet, ein Überwinden der “Blockade” war folglich mit wenigen Klicks erledigt, indem einfach die Clientports der P2P Anwendung verändert wurden.

Wenn man sich den Schriftzug der neu definierten AGB durchliest, dann würde ich mal behaupten, dass hier wieder diverse Ports betroffen sind.

Den kompletten Datenstrom aller Kunden über einen Paketfilter zu schicken und bestimmte Pakete mit einer Drosselung zu versehen … naja prinzipiell machbar, technisch aber eher unwahrscheinlich.

Alles also halb so wild und wer Kabel Deutschland Kunde ist und P2P betreibt, weil er evtl. seine Sammlung an freien Linux Distributionen seeden möchte, weiß ja nun was zu machen ist falls die Leitung mal stockt ;)

Update: Ich habe eben mit der Technikhotline von Kabel Deutschland telefoniert und dort wurde mir bestätigt, dass bei einem Downloadvolumen von über 10 GB P2P gesperrt wird – also auf Portebene.

Normale Downloads, auch solche bei sogenannten one-click-hostern (Rapidshare, Uploaded etc.), sind hiervon nicht betroffen.

Quelle: Hoos Area
 
@rooperde

Bei KD werden keine einzelnen Dienste auf bestimmten Ports gedrosselt. Die Drosselung gab es bei KD vor dem Glasfaserausbau schon einmal und da half es nix einfach den Client-Port zu ändern.
 
AW: Kabel Deutschland drosselt Datenvolumen

Kabel Deutschland verankert Daten-Drosselung in AGB

Filesharing wird ab 10 GB Traffic pro Tag auf 100 kBit/s gedrosselt

Trafficlimitierungen und
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
sind ein Thema, seit es DSL-Flatrates gibt. Die
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
drosselt heute bei
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
bereits ab 100 GB im Monat,
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
hat vor einigen Jahren DSL-Verträge aufgelöst, wurde diese Grenze erreicht. Nun hat
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
- einer der wenigen Anbieter in Deutschland, die Anschlüsse mit 100 MBit/s im Downstream schalten - Drosselungs- und Priorisierungs-Grenzen in seine AGB verankert. Die neuen AGB gelten für alle Kunden, die seit Mai einen Vertrag bei Kabel Deutschland abgeschlossen haben oder ihn aktiv verlängern.

Unter Punkt 8.2 der Internetleistungsbeschreibung heißt es seitdem, dass Kabel Deutschland "Qualitätssicherungsmaßnahmen" nutzt, um allem Kunden jederzeit die schnellstmögliche Übertragungsgeschwindigkeit im Breitbandkabelnetz zu bieten. Dazu werde an den Knotenpunkten des Breitbandkabelnetzes automatisch Gesamtverkehrsvolumenmessungen durchgeführt. "Grundsätzlich wird jede Art von Verkehr gleichmäßig durchgeleitet.

Nur wenn die Gefahr einer Überlastung des Netzes besteht, wird in den betroffenen Netzsegmenten der Verkehr zur Sicherung der Servicequalität
" in einer festgelegten Reihenfolge priorisiert. Demnach genießen zeitkritische Anwendungen wie Video-Streaming, Internet-/Videotelefonie und Online-Gaming Vorrang vor allen anderen Verkehren. In der nächsten Stunde haben darüber hinaus haben alle andere Anwendungen, Dienste und Protokolle immer Vorrang vor
Du musst dich Anmelden oder Registrieren um diesen link zusehen!
. Hier nennt Kabel Deutschland nicht nur Peer-to-Peer (P2P), sondern auch One-Click-Hoster als Beispiel. Durch diese Priosierungen "kann sich in den betroffenen Netzsegmenten die Übertragungsgeschwindigkeit zunächst für diese letztgenannten Anwendungen reduzieren."

Ab 10 GB pro Tag wird Filesharing gedrosselt

In einem weiteren Absatz geht Kabel Deutschland auch auf den einzelnen Kunden ein. Es heißt dort: "Lädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunter, kann Kabel Deutschland die ihm zur Verfügung stehende Übertragungsgeschwindigkeit ausschließlich für File-Sharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 kbit/s für den Downstream begrenzen. Alle anderen Anwendungen (Internet surfen, Social Networks, E-Mails, Video-Streaming, Video on Demand, Chat etc.) sind davon zu keiner Zeit betroffen und bleiben unverändert nutzbar."

Kabel Deutschland behält sich vor, die beiden Maßnahmen anzupassen, "wenn und soweit dies aus technischen Gründen oder auf Grund neuer Dienste und/oder derzeit noch nicht absehbarem Nutzungsverhalten erforderlich ist, um das durch die beschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen verfolgte Ziel weiterhin erreichen zu können".

Auf Nachfrage heißt es bei Kabel Deutschland, dass das Gesamtdatenvolumen aktuell nicht bei 10 GB, sondern bei 60 GB pro Tag liegt. Erst dann greift eine Drosselung der Filesharing-Dienste auf 100 kBit/s. Aktuell seien bei Kabel Deutschland nur etwa 0,1 Prozent der Kunden von den Maßnahmen bei File-Sharing-Anwendungen betroffen. "Im Gegenzug profitieren etwa 99,9 Prozent der Kunden von einer hohen Servicequalität und Sicherheit", ließ uns ein Sprecher der Unternehmens wissen.

Kommentar von Redakteur Thorsten Neuhetzki
TN_19Q-klein-gespiegelt.jpg

Wenn Leistungen und Datenraten eingeschränkt werden, ist das für die Kunden immer ein Ärgernis und gerade Filesharing-Nutzer werden sich vermutlich ärgern, dass sie ihre 100-MBit/s-Leitungen nicht unbegrenzt nutzen können. Doch Begrenzungen wie Kabel Deutschland sie macht, sind langfristig notwendig um das Internet nicht unter P2P-Traffic zusammenbrechen zu lassen. Und immerhin können auch ganz offiziell noch 300 GB Traffic pro Monat ohne Limitierung generiert werden. Positiv anzurechnen ist Kabel Deutschland, dass es die offiziellen Regelungen mitteilt und nicht (mehr) heimlich im Hintergrund drosselt und die Drosselung sich nur auf Filesharing-Dienste, nicht aber auf YouTube & Co. bezieht.


Quelle: teltarif.de
 
Zurück
Oben