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PC & Internet Jugendliche Kanadierin für Kinderpornografie verurteilt


Ein junges Mädchen aus Kanada hat Nacktbilder der Ex-Freundin ihres Freundes an einen Freund geschickt und auf Facebook veröffentlicht. Ein besonderer Fall von Mobbing? Nein, so ein kanadisches Gericht. Vielmehr handele es sich um den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie, wofür die damals 16-Jährige nun verurteilt wurde.

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Eigentlich wollte die junge Kanadierin doch nur ihre Vorgängerin demütigen, erniedrigen und "zerquetschen", wie sie selbst vor Gericht aussagte. Verdammungswürdig genug, keine Frage. Doch mit dem Urteil, das ein Gericht im kanadischen Bundesstaat British Columbia nun verhängte, hatte wohl eingangs niemand gerechnet: schuldig des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie.

Wie CBC News berichtet, hatte der Freund der damals 16-Jährigen Nacktfotos seiner Ex-Freundin gespeichert und diese bereitwillig der (neuen) Freundin zeigte. Diese habe daraufhin die Bilder kopiert, eines davon an einen Freund geschickt und darüber hinaus in der Timeline des Facebook-Profils der Ex-Freundin veröffentlicht, um sie öffentlich zu demütigen. Sowohl die verurteilte Täterin als auch das Opfer sind ungefähr im gleichen Alter, besuchten die gleiche Schule. Das Opfer erstattete Anzeige, woraufhin sich ein Gericht in der kanadischen Stadt Victoria mit dem Fall beschäftigte. Dieses sieht jedoch im Handeln des Mädchens weniger einen drastischen Fall von Cyber-Mobbing, als vielmehr den Tatbestand von Kinderpornografie erfüllt. Das Alter des Täters oder der Täterin spiele dabei keinerlei Rolle.

Lehrstunde für Staatsanwältin

Gegenüber Global News Canada erklärte die Mutter der verurteilten Täterin: "Es war so hart für uns alle, speziell für meine Tochter, das alles durchzumachen. Es hat verändert, wer sie als Person ist, und es gibt mehr als ein Opfer in dieser ganzen Situation." Der Anwalt der Familie hat bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt und sieht einen Verfassungsbruch gegeben. Er stellt die Frage, wie es sein kann, dass Erwachsene Nacktbilder ungestraft austauschen können, Jugendliche hingegen nicht. Seiner Überzeugung nach könne kein Aspekt des Falles als Kinderpornografie abgestempelt werden. "Diese Kinderpornografie-Gesetze wurden ersonnen, um Kinder zu schützen, nicht diese zu verfolgen. Nichtsdestoweniger nutzt die Strafjustiz diesen schweren Hammer", so der Anwalt der Familie gegenüber CBC News.

Gegenüber CTV erklärte Chandra Fisher, Staatsanwältin in diesem Fall, nachdem sie 36.000 Textnachrichten zwischen den Parteien durchlesen musste: "Ich hatte Schwierigkeiten die Sprache der Nachrichten zu verstehen und musste Lehrstunden nehmen, um nachvollziehen zu können, was einige der Symbole bedeuten."

Quelle: Gulli
 
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