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Handy - Navigation iPhone gefunden: Kein Anspruch auf Entsperrung

Der Finder eines iPhone verlangte von Apple die Entsperrung des Geräts. Apple lehnte ab. Zu Recht, wie ein Urteil des Amtsgerichts München bestätigt.

Für alle, denen schon mal ein iPhone abhanden gekommen ist, dürfte das eine gute Nachricht sein: Wer ein gesperrtes iPhone findet, kann mit dem Gerät und vor allem mit den darauf befindlichen Daten nichts anfangen. Wie wbs-law.de heute berichtet, bestätigt ein Urteil des Amtgerichts München nun, dass Apple ein solches Gerät auch nicht entsperren muss. Selbst wenn der Finder offiziell Eigentümer des gefundenen iPhones geworden ist.

Der Finder hatte das verlorene iPhone im vergangenen Jahr in einem Straßengraben gefunden und ganz ehrlich im Fundbüro abgegeben. Weil sich der ehemalige Besitzer innerhalb der nächsten sechs Monaten nicht gemeldet hatte, erwarb der Finder nach § 973 BGB rechtmäßig Eigentum an dem Gerät.

Der neue Eigentümer wollte nun das mit einem Sperrcode geschützte iPhone vom Apple Support freischalten lassen. Die Mitarbeiter verweigerten die Freischaltung des Handys allerdings ohne Angabe einer Begründung. Der neue Eigentümer des iPhones klagte daraufhin vor dem Amtsgericht (AG) München, um eine Freischaltung zu erzwingen.

Kein Anspruch auf entsperrtes Gerät
Doch die Klage blieb erfolglos, denn das Gericht stellte fest, dass der Kläger keinen Anspruch auf Entsperrung des Fundes habe. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig (AG München, Urt. v. 24.07.2017, Az. 213 C 7386/17 [dejure.org]).

Auch wenn der Mann durch den Fund und den Zeitablauf Eigentümer des iPhones geworden sei, erwerbe er als Finder das Eigentum lediglich in dem Zustand, in dem es sich nach Ablauf der sechs Monate nach dem Fund befunden habe. Der Finder habe demnach Eigentum an einem gesperrten und damit für ihn nicht nutzbaren iPhone erworben. Ein freigeschaltetes iPhone sei zu keinem Zeitpunkt Fundgegenstand gewesen.

Ein Anspruch auf Freischaltung komme auch wegen erheblicher datenschutzrechtlicher Bedenken nicht in Betracht. Die Freischaltung erlaube den Zugriff auf sämtliche auf dem Telefon befindliche Daten des ursprünglichen Inhabers. Genau das soll mit dem Sperren des Mobiltelefons ja gerade verhindert werden, zumal im vorliegenden Fall nicht geklärt sei, wo und unter welchen Umständen der ursprünglichen Eigentümer das Gerät verloren habe.

Insofern stellt sich natürlich schon die Frage, warum der Finder eine Entsperrung erzwingen wollte und nicht etwa das Löschen bzw. Zurücksetzen des Geräts - vor allem, da Apple ja bekannt dafür ist, gesperrte iPhones eben nicht entsperren zu wollen, selbst wenn das FBI oder andere Ermittlungsbehörden eine Entsperrung des Gerätes einklagen. Vor diesem Hintergrund erscheint das Ansinnen des Klägers bestenfalls naiv.

Auf der Apple-Support-Seite befindet sich auch ein
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, wie sich ein iPhone zurücksetzen lässt, falls der Entsperrcode vergessen wurde. Dadurch werden zwar sämtliche Daten gelöscht, aber das Gerät wäre wieder benutzbar.

iphone-gefunden-entsperrung-verweigert-1s.jpg


Quelle; teltarif
 
auf einen werksreset kann der neue eigentümer ja bei seinem nächsten versuch klagen. auch dafür fehlt mMn jeglicher rechtsanspruch.
 
...natürlich ohne Zubehör, das hat er ja auch nicht gefunden und auch nicht abgegeben.
Aber keine Firma auf der Welt kann ihm den Gebrauch dieses Gegenstandes verwehren indem sie sich weigert das Gerät zu entsperren.
Die Firma hat Geld für das Handy erhalten, also hat sie auch dafür zu sorgen das man es benutzen kann, ganz egal wer der derzeitige Eigentümer ist.

Mit welchem Recht will eine Firma dem jetzigen rechtmäßigen Eigentümer die Benutzung eines von dieser Firma verkauften Gegenstandes verweigern?
Hat diese Firma das Recht nur dem Erstbesitzer einer Sache die Benutzung zu erlauben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde es voll kommen richtig das Apple da konsequent bleibt. Da können sachen drauf sein die nicht für dritte erwünscht sind.

Man stelle sich vor, Paul macht Nackt fotos von Lisa und der Paul verliert das Handy. Klaus findet es und das iPhone wird frei gemacht. Erst holt sich Klaus sich ein runter und weil er sich satt gesehen hat ladet er das ganze in das www. Ich denke das kann man doch auf 1000 Sachen ableiten und die folgen wären gravierend. Dann würde wieder jeder betroffene sagen das geht nicht und darf nicht sein.
 
Paul sollte auch keine Nacktfotos von Lisa auf dem Handy speichern, wenn er darauf nicht aufpassen kann. Für mich handelt er grob fahrlässig.
 
Meiner Meinung nach, müsste Apple zumindest das Handy auf Werkseinstellung setzen. Paul hat ja sicherlich
ne Sicherung in der iCloud und somit auch Zugriff auf seine Daten. Da das Handy nun einen neuen Besitzer hat,
sollte dieser es auch nutzen können bzw. dürfen!

Demnach hätte der Finder und neue Besitzer, Apple auf Wiederherstellung und Nutzung des Gerätes klagen sollen.
Das logische Urteil hätte somit nur die Wiederherstellung des Gerätes sein können...

Das ist mein Meinung dazu...!
 
Also mache Leute haben echt komische Ansichten.

Wäre es denn auch so, wenn ich einen Autoschlüssel finde und nach verstrichener Zeit, muss die Autofirma mir Preis geben wo das Auto steht damit ich den " gefundenen Schlüssel" auch benutzen kann.

Kopfschütteln !!!
 
Ärgerlich für den Finder; trotz dessen Apples Entscheidung, welche für mich i.O. geht.
Selbst wenn ich der Finder wäre ;-)
 
Euch ist schon klar,das wir hier über Datenschutz Disskutieren,habe selber mehrere Geräte am laufen.Jetzt stellt Euch vor,Apple würde das Eine Gerät nur zurücksetzten wollen(von Milliarden Geräten) und es geht schief,was gar nicht so abwegig ist,plötzlich die ganze AppleID und alle Geräte die Ich im Haushalt und Firma einsetze weg wären,wer würde dann letztendlich dafür Haften wollen?
Apple müßte wirklich dumm sein,um sowas überhaupt zu versuchen,wir wissen alle das im IT-Bereich sehr vieles schief gehen kann und hohe Schadensklagen nach sich ziehen,Sorry absolut kein Verständnis für den Kläger.
 
...dumm ist wer wichtige Sachen auf einem Telefon speichert und nicht ordnungemäss sichert und danach auf dem Telefon wieder löscht!
Ein Telefon ist bestimmt kein geeigneter Ort für die Speicherung, man muss sich nur mal die Tonnen von Telefonen ansehen die bei den Fundämtern landen.
So was hat man doppelt und 3-fach gesichert auf Festplatten zu Hause!

Einen Aktenkoffer voll wichtiger Dokumente kannste auch nicht sperren.
Da musste schon selber aufpassen!
 
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