DjLaWienen
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so ich hab mal wieder was interessantes zum Thema Ebay gefunden: einfach mal durchlesen - alleine der Gedanke lässt einen träumen:
Kläger gleich Käufer, Beklagte gleich Verkäufer
Mal zum Verständnis und zur Diskusion:
1. was wäre, wenn der Verkäufer länger gebraucht hätte als die 8 min?
2. was wäre wenn der Kläger auf die Herausgabe des Autos geklagt hätte?
3. wäre das dann nicht ein Fall gewesen, wo der Kläger Recht bekommen hätte?
Kläger gleich Käufer, Beklagte gleich Verkäufer
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Mal zum Verständnis und zur Diskusion:
1. was wäre, wenn der Verkäufer länger gebraucht hätte als die 8 min?
2. was wäre wenn der Kläger auf die Herausgabe des Autos geklagt hätte?
3. wäre das dann nicht ein Fall gewesen, wo der Kläger Recht bekommen hätte?