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Handy - Navigation Ingenieursverband: Cell Broadcast reicht nicht zur Katastrophenwarnung

Die Bundesregierung will in einer Verordnung Details zu den geplanten Warnmeldungen über Mobilfunknetze festlegen. Nutzer müssten diese erst selbst aktivieren.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat den Entwurf einer "Verordnung für die Aussendung öffentlicher Warnungen in öffentlichen Mobilfunknetzen" an Verbände geschickt, um Details zur Umsetzung des neuen Paragrafen 164a des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu Cell Broadcasting festzulegen. Laut dem heise online vorliegenden Papier sollen die Netzbetreiber ihre Kunden bei Vertragsschluss sowie in der Folgezeit mindestens einmal jährlich über die neue Funktion informieren.

Dabei sollen die Netzbetreiber laut der geplanten Verordnung auch auf die Einstellungen hinweisen, die in "den jeweiligen Betriebssystemen in den Mobilfunkendgeräten zum Empfang öffentlicher Warnungen vorzunehmen sind". Dafür solle "eine allgemeine Information bezogen auf die verschiedenen Betriebssysteme" ausreichen. Damit könne der Anwender den Empfang solcher Meldungen auf seinem Mobilgerät selbst aktivieren oder ausschalten. Da derzeit Android und iOS nahezu 100 Prozent der in Deutschland genutzten Smartphones abdeckten, dürften die Hinweise auf diese beiden Systeme beschränkt werden.

Zu umständlich​

Der Verband "Ingenieure für Kommunikation" (IfKom) kritisiert das als zu umständlich. Um die Warnmeldungen empfangen zu können, sollte "zwar keine zusätzliche App erforderlich sein". Die User kämen aber nicht darum herum, unterschiedliche Einstellungen vorzunehmen. Besser wäre ein System, "das die Warnmeldung im Empfangsgebiet anzeigt, ohne dass Bedingungen erfüllt sein müssen". Grundsätzlich müsse bei Cell Brodcasting das Mobiltelefon eingeschaltet sein und der Nutzer die Alarmzeichen auch wahrnehmen.

Der Verband kritisiert, dass die Verordnung den hohen Anforderungen an Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe nicht gerecht werde: "Eine flächendeckende Warnwirkung kann nicht erreicht werden, solange es geographische Bereiche gibt, in denen keine Mobilfunkversorgung besteht." Zudem solle die vorhandene Telekommunikationsinfrastruktur ohne besondere Ergänzungen oder Sicherungen genutzt werden. Werde diese etwa "nach einer ersten Welle beschädigt oder zerstört", kämen keine Warnungen mehr an. Es sollten daher "weitere Lösungen" bereitgestellt werden.

Redundante Cell Broadcast Center​

Die Debatte über Cell Broadcast war nach der Flutkatastrophe an der Ahr aufgeflammt und hatte die
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. Mit der
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aufbauenden Initiative des BMWi, die noch der Zustimmung des Bundeskabinetts und des Bundesrats bedarf, müssten Betreiber öffentlicher Mobilfunknetze auch "die Integrität und Authentizität einer über das zentrale Warnsystem des Bundes ausgelösten öffentlichen Warnung" überprüfen und dafür "entsprechende technische Vorkehrungen" treffen. Cell Broadcast Center der Firmen seien "technisch redundant an mindestens zwei Standorten einzurichten und zu betreiben", heißt es. Die Anlagen sollen "vor unberechtigtem Zugriff und unbefugter Inanspruchnahme" geschützt werden.
Quelle: heise
 
Im Katastrophenfall: Grundlage für Warnung über Mobilfunk steht

Im Katastrophenfall soll die Bevölkerung künftig auch über Mobilfunk gewarnt werden - für dieses Cell-Broadcast-System steht nun die Grundlage. Das Bundeswirtschaftsministerium veröffentlichte dazu am Mittwoch eine Mobilfunk-Warn-Verordnung.

Damit könnten öffentliche Warnungen vor Katastrophen und Notfällen bald auch über die Mobilfunknetze mittels Cell Broadcast versendet werden, wie das Ministerium auf Anfrage mitteilte. Zuerst hatten die Zeitungen der Funke Mediengruppe darüber berichtet.

Nach der Flutkatastrophe im Juli vor allem im Westen Deutschlands hatten Bund und Länder die Einführung von Cell Broadcast beschlossen.

Das System ermöglicht es laut Ministerium, durch eine Push-Nachricht an Handys Warnungen schnell und zielgenau an eine große Anzahl von Menschen zu versenden.

Die Verordnung konkretisiere die entsprechenden gesetzlichen Pflichten der Mobilfunknetzbetreiber und -diensteanbieter und gestalte diese aus, hieß es. Sie regele die grundlegenden technischen Anforderungen sowie die organisatorischen Rahmenbedingungen für die Aussendung der Warnungen.

Für die Verordnung ist laut Ministerium die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Der Bundesrat werde sich noch an diesem Freitag mit der Verordnung befassen. Parallel erarbeite die Bundesnetzagentur eine Richtlinie, die technische Detailregelungen festlege.

Quelle; INFOSAT
 
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