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Hartz IV Ausschluss für EU-Bürger nicht anwendbar

TV Pirat

Elite Lord
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21.08.2012

Kein Hartz IV für bestimmte EU-Bürger? Bayrisches Landessozialgericht hält Leistungsausschluss für nicht anwendbar

Deutschland hat für SGB II Leistungen (Hartz IV) einen Vorbehalt gegen das Europäische Fürsorgeabkommen (EFA) erklärt. Damit finden die Leistungsausschlussgründe nach § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 und 2 SGB II seit Dezember 2011 auf Angehörige der EFA-Staaten Anwendung. Laut eines aktuellen Urteils des Bayrischen Landessozialgerichts ist jedoch der erklärte Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen nicht wirksam.

Aus Sicht des Bayerischen Landessozialgerichts (Az: L 16 AS 568/12 B ER) spricht nämlich viel dafür, dass der Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II auf die Betroffenen Hilfebedürftigen nicht anwendbar ist, da diese sich auf das Gleichbehandlungsgebot des Art. 1 des Europäischen Fürsorgeabkommen berufen können.

Der Senat des Bayerischen Landessozialgerichts hält den von der Bundesregierung erklärten Vorbehalt zum Europäischen Fürsorgeabkommen für nicht wirksam. Zum einen bestünden Zweifel, ob es sich um eine neue Rechtsvorschrift im Sinne von Art. 16 Buchst. b EFA handelt. Außerdem hätte an der entsprechenden Entscheidung der Bundestag gemäß Art. 59 Abs. 2 S. 1 Grundgesetz beteiligt werden müssen, wie der Fachanwalt für Sozialrecht, Daniel Zeeb aus Augsburg, berichtet.

Im Übrigen wurde auch offen gelassen, ob der Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II aus weiteren Gründen mit über- und zwischenstaatlichem Recht unvereinbar sei. Der Beschluss ist nicht anfechtbar.

Hartz IV: Rechtswidrige Rechtsfolgenbelehrung?

Quelle: gegen-hartz
 
AW: Hartz IV Ausschluss für EU-Bürger nicht anwendbar

Mal ehrlich, welcher Hartz4-Bezieher soll aus dieser Nachricht irgend einen Nutzen ziehen? Der hat genug Probleme und kann sich nicht auch noch mit irgenwelchen juristischen Winkelzügen beschäftigen. Da geht es um die Existenz!

Mal etwas praktische Hilfe wäre angebracht. Gewerkschaftsmitglieder bieten uneingeschänkten Rechtsschutz, zum Beispiel. Der Sozialverband ist auch eine gute Adresse! Aber der TV-Pirat Heini schreibt nur dummes Zeug ab. :read:
 
AW: Hartz IV Ausschluss für EU-Bürger nicht anwendbar

Ich bin Frührentner und beziehe zusätzlich zur Rente eine kleine Aufstockung zur Grundsicherung. Da mich der Artikel intressierte habe ich mir einfach den dort angeprochenen Paragraphen gegoogelt und mir erschloss sich dann sofort worum es ging. Hätte ich mich nicht intressiert wäre der Artikel einfach an mir vorbeigegangen. Ich habe @karina010188 bereits in einem anderen Thread gebeten vor Abgabe einer Äußerung sich Gedanken zu machen. Sie scheint das einfach nicht beherzigen zu können, nur so kann ich mir erklären ,das sie es wieder schafft, user zu beleidigen. In dem Fall "TV Pirat Heini".
Manche Menschen sind einfach so . Sie öffnen den Mund ohne vorher das Gehirn einzuschalten.........

mfg psychotie
 
AW: Hartz IV Ausschluss für EU-Bürger nicht anwendbar

@karina010188

Wir sind hier ein Board, wo im Prinzip jeder User seine freie Meinung preisgeben darf, solange es auch den Boardregeln entspricht. Damit meine ich die Ausdrucksweise, wie man seinen Beitrag gestaltet. Wenn du der Meinung bist, dass unser Supporter TV-Pirat "dummes Zeugs" schreibt, dann mach es doch bitte besser und gib dein Wissen hier im DEB an andere User weiter.

Es gibt dir aber nicht das Recht, User oder Teammitglieder zu beleidigen. Bitte halte dich an unsere Boardregeln - damit meine ich, dass du etwas auf deine Ausdrucksweise achten solltest.
 
AW: Hartz IV Ausschluss für EU-Bürger nicht anwendbar

@karina010188
Du bist ja nicht dumm und was du sagen willst hat ja auch seine Berechtigung egal ob man damit einverstanden ist oder nicht. Wenn du deine Verbitterung über einige Sachen nur vernünftig kanalisieren würdest , würde das Niveau des Forums wieder ein Stück angehoben . :)
mfg psychotie
 
AW: Hartz IV Ausschluss für EU-Bürger nicht anwendbar

@karina010188

da du einfach nicht normal Beiträge verfassen kannst, ohne dass du jemanden angreifst, wird dir diesmal eine Verwarnung erteilt. Dein letzter Beitrag zeigt mir, auf welchem Niveau sich das DEB auf keinen Fall stellen wird. Auf diesem Niveau magst vielleicht du dich befinden, aber dies allgemein auf das gesamte DEB zu übertragen, lasse ich bestimmt nicht zu.

Wenn das DEB nicht deinem Niveau entspricht, dann such dir bitte ein anderes Board, mit dem du dich dann identifizieren kannst.

Sollte dieser Thread keinen normalen Verlauf nehmen, werde ich ihn schließen.
 
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