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Verbraucher müssen auch über weitere wichtige Vertragsangaben wie eine eventuelle Mindestlaufzeit oder Lieferkosten verständlich informiert werden. Enthält die Bestellfläche nicht die vorgeschriebenen Informationen, kommt das Geschäft nicht zustande. Der Kunde muss dann nicht zahlen. Die neuen Regeln gelten bei jeder Online-Bestellung von Waren oder Dienstleistungen unabhängig davon, ob sie über einen PC, ein Smartphone oder einen Tablet-Rechner ausgelöst wird. Der Bundestag hatte dem Vorhaben
Teile der Wirtschaft
Quelle: heise.de
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am heutigen Mittwoch wird das "Gesetz zum besseren Schutz der Verbraucher vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr" zum 1. August gültig. Bis dahin müssen Verkaufsangebote im Internet zwingend eine Schaltfläche mit der Aufschrift "zahlungspflichtig bestellen" oder einer vergleichbaren eindeutigen Formulierung aufweisen. Mit dieser sogenannten Button-Lösung soll dem Nutzer sofort und unmissverständlich vor Augen geführt werden, was auf ihn zukommt. Anfallende Kosten dürfen so etwa nicht mehr im Kleingedruckten versteckt werden.Verbraucher müssen auch über weitere wichtige Vertragsangaben wie eine eventuelle Mindestlaufzeit oder Lieferkosten verständlich informiert werden. Enthält die Bestellfläche nicht die vorgeschriebenen Informationen, kommt das Geschäft nicht zustande. Der Kunde muss dann nicht zahlen. Die neuen Regeln gelten bei jeder Online-Bestellung von Waren oder Dienstleistungen unabhängig davon, ob sie über einen PC, ein Smartphone oder einen Tablet-Rechner ausgelöst wird. Der Bundestag hatte dem Vorhaben
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, der Bundesrat
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zugestimmt.Teile der Wirtschaft
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das Gesetz als Symbolpolitik, Kostentreiber und Futter für Profi-Abmahner. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Link ist nicht mehr aktiv., dass der Gesetzgeber die "regelrechte Plage" der Abo- und Kostenfallen im Internet beende. In ganz Europa gälten bereits ähnliche Bestimmungen, seitdem die Verbraucherrichtlinie
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wurde. Die Mitgliedsstaaten hätten aber noch bis zum 13. Dezember 2013 Zeit, die EU-Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.Quelle: heise.de