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PC & Internet Gericht: Bank muss Schaden nach Phishing-Angriff nicht voll ersetzen

Eine Bank muss nach einem Phishing-Fall nicht 20.000 Euro ersetzen. Die Klägerin habe fahrlässig gehandelt, meint das Gericht, das sich dabei in Neuland wähnte.

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Eine Frau in Bayern ist vor Gericht mit ihrer Forderung gescheitert, von ihrer Bank den vollen finanziellen Schaden nach einem Phishing-Angriff in Höhe von gut 20.000 Euro ersetzt zu bekommen. Das Landgericht München II meinte, sie habe fahrlässig gehandelt und schlug einen Vergleich vor, heißt es in einem Zeitungsbericht. Die Klägerin hatte nach der Attacke auf ihr Konto sowie die Konten ihres Ehemanns und Sohnes die Bank aufgefordert, ihr das verlorene Geld zurückzuzahlen, die Bank lehnte ab.

Bislang habe es deutschlandweit keine öffentlichen Urteile in vergleichbaren Fällen gegeben, meinte das Gericht. Es handele sich hier um eine Einzelfallentscheidung, höhere Instanzen könnten durchaus anders entscheiden, zitiert die Süddeutsche Zeitung den Richter des Landgerichts.

"e-Tan-Verfahren"

Kriminelle hatten vermutlich mit Malware Zugangsdaten der Klägerin abgefangen. Dann habe sie eine Phishing-Mail erhalten, in der sie bei einem "e-Tan Verfahren" willkommen geheißen wurde. Sie solle sich auf einer bestimmten Website freischalten. Etwas später habe die Klägerin von der Bank selbst ein Schreiben mit Zugangsdaten erhalten, die auch die Warnung enthielt, den Code nicht telefonisch weiterzugeben, nicht aber eine Warnung, sich nicht auf einer gefälschten Webseite einzuloggen. Die Klägerin loggte sich mit dem echten Code auf der gefälschten Webseite ein, die Täter konnten Beträge abheben; vom 19-jährigen Sohn mehr als 12.000 Euro.

Die Phishing-Mail enthalte mehrere Rechtschreibfehler, zudem hätte die Kundin stutzig werden sollen, als sie innerhalb einer kurzen Zeit zwei Schreiben erhalten habe, die voneinander deutliche Abweichungen aufgewiesen hätten, brachte der Richter vor. Den von ihm vorgeschlagenen Vergleich, dass die Bank dem Sohn des Klägers – den keine Schuld treffe – 6500 Euro überweise, lehnte die Bank ab, sie schlug 2000 Euro vor. Sollte die Klägerin das Angebot ablehnen, mit dem sie 90 Prozent tragen müsste, will das Landgericht im März entscheiden.

Quelle; heise
 
und wer immer noch glaubt das sein Geld im Bank sicher ist , dem ist nicht zu Helfen :D

damals haben sich die Banken den leuten mit kleinen zinsen bedankt wenn die das Geld auf dem Konto gehabt haben ,

jetzt kasieren Banken dafür Geld das man bei denen was auf dem Konto hat ;)(y)
 
Ich bin da voll bei dir.
Habe auch nicht schlecht gestaunt, als mir 19,xx€ Habenzins abgebucht wurden. Lächerlich, was da mittlerweile läuft....
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Demnächst mußt du noch Geld mitbringen wenn du arbeiten gehst, also doch wieder die Strümpfe oder das Kopfkissen zum Geld aufbewahren nutzen.
Kommt alles wieder
 
Die Banken sparen jede Menge Personal und wenn mal was schief geht ist der Kunde der Dumme. Dann noch gemischt mit Minuszinsen und 5 % Inflation ist die Enteignung der Bevölkerung auf einem guten Weg.
 
Was haben Guthabenszinsen mit den Phishing Angriffen zu tun ?

Dar Fall ist sicherlich noch aus der Zeit wo du nur eine Tan benötigt hast, um eine Überweisung zu tätigen.
Mittlerer Weile bekommst ja ne SMS mit einer Tan aufs Handy und das sollte somit der Vergangenheit angehören.
Damals gingen ja viele Mails rum mit den Tanlisten :)
 
Es gab schon Fälle die vor Gericht kamen wo der Kunde einen TAN Genarator verwendet hat und sein Konto abgeräumt wurde.Also so weit hergeholt ist das nicht.Der Kunde hatte nicht die Kontonummer überprüft die ihm angezeigt wurde so das er eine Mitschuld hatte ob nun aus Faulheit oder Unwissenheit kann ich nicht beurteilen.

Quelle Heise : Mit der Einführung der chipTAN-Verfahren hatten die Banken auf die immer erfolgreichereren Angriffe auf das iTAN-Verfahren reagiert, bei dem der Kunden gar keine Kontrollmöglichkeit hat, welche Transaktionen er legitimiert. Trojaner können so unbemerkt die Transaktionsdaten austauschen. Bei den neueren Verfahren sind die Auftragseinreichung und die TAN-Übermittlung zwei voneinander getrennte Prozesse. Auch bei mTAN respektive SMS-TAN sind die Prozesse getrennt. Hier wird aber die TAN auf einem vom PC unabhängigen zweiten Kanal per Handy zum Kunden übertragen. Leider bieten sich auch dort Angriffsmöglichkeiten, wenn der Kunde die mitgeschickten Kontrolldaten nicht sorgfältig prüft.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Verfahren, welche eine Bank für die Sicherheit der Einlagen der Kunden anbieten, müssen sicher sein. Und zwar so sicher, dass das nicht passieren kann, was dieser Kundin passierte. Egal wer da phishing versucht. Wenn es nicht funktioniert, ist das ein Mangel, welches die Bank zu tragen hat und nicht ihre Kunden. So meine persönliche Rechtsauffassung.
 
Hallo,

ich hatte mal ein "kleines" Problem mit der C.lar.na B.ank . Eines Tages erhielt ich ein Schreiben mit einer LETZTEN MAHNUNG in der Höhe von 24 € . Ich habe da gleich angerufen, der Mitarbeiter dutste mich , was ich schon für sehr unseriös hielt . Ich schilderte die Sachlage, daß ich nie bei dem im Schreiben angegebenen Shop irgend etwas gekauft habe, geschweige mit der Bank einen Vertrag gemacht hatte. Zur Vorsicht schickte ich per Einschreiben einen Widerspruch und zeigte die Sache bei der Polizei an. Vor kurzen bekam dann von der Polizei Antwort, daß die Sache eingestellt wurde .

MfG. Naggi
 
Die Bank hat ihren Sitz in Schweden und da ist es völlig normal jemand fremdes sprich Kunde mit Du anzureden.Es ist also nichts unseriöses von dem Mitarbeiter.
 
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