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PC & Internet Filesharing: Ergebnisse aus unzuverlässigen Tools nicht für Klagen gültig

Laut zweier Gerichtsurteile bei Klagen gegen vermeintliche Filesharing-Nutzer sind IP-Adressen, die mit als unzuverlässig geltenden Tools ermittelt wurden, nicht als Beweis vor Gericht verwertbar, berichtet
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Gericht stellt Zuverlässigkeit von Software Observer in Frage
Die Hamburger Kanzei Dr. Bahr schreibt in
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von einem Fall, bei dem der Rechteinhaber MIG-Film vor dem Amtsgericht Koblenz einen Nutzer verklagt und dessen Daten zuvor mit der Software Observer des Herstellers Guardaley ermittelt hatte. Laut Gericht sei diese Software nicht dazu geeignet, Urheberrechtsverletzungen zutreffend zu ermitteln.

Auch bei einem weiteren Fall am Amtsgericht Frankenthal wurde die Tauglichkeit der Software Observer zur zuverlässigen Ermittlung von IP-Adressen von Nutzern in Frage gestellt und die Klage daraufhin komplett abgewiesen

Umstrittene Software auch bei Redtube
Bei den
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soll die Software GladII 1.1.13 des Herstellers ItGuards zur Ermittlung der Nutzerdaten zum Einsatz gekommen sein.

Die Software wurde in einem umstrittenen Gutachten getestet, indem von drei entsprechenden Plattformen Downloads ausgeführt wurden. Im Anschluss wurde die Oberfläche von GladII 1.1.13 aufgerufen. Diese zeigte tatsächlich die an den Downloads beteiligten IP-Adressen an. Die wichtigste Frage aber klärte das Gutachten nicht auf: Auf welchen Wegen gelangten die Verbindungsdaten zwischen Anbieter und Nutzer in das Überwachungstool?

Quelle: onlinekosten
 
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