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PC & Internet Filesharer muss 307.450 Euro Schadensersatz leisten


Ein finnischer Filesharer wurde wegen der Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Musikwerken verurteilt. Neben einer Bewährungsstrafe von 4 Monaten muss der Betroffene 307.450 Euro an Schadensersatz an die Rechteinhaber leisten.

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Im Juni 2007 wurden die Räumlichkeiten eines inzwischen 33 Jahre alten Mannes in Finnland durchsucht. Der Person wurde vorgeworfen, urheberrechtlich geschützte Musik in erheblichem Ausmaß verbreitet zu haben. Konkret habe der Mann einen DirectConnect Hub betrieben. Ein solcher Hub fungiert als zentraler Knotenpunkt für alle Teilnehmer dieses Tauschbörsen-Kreises.

Kurz nach der Beschlagnahmung erwarb der Mann eine neue PC-Ausrüstung. Mit dieser setzte er den Hub wieder in Betrieb. Den Strafermittlungsbehörden blieb dies nicht verborgen, so dass eine erneute Hausdurchsuchung im Oktober 2007 zur Beschlagnahmung des neuen Equipments führte. Bei der Auswertung der PCs stellten die Behörden fest, dass teilweise bis zu 2.000 Personen mit dem Hub verbunden waren. Diese verbreiteten Musikwerke im Umfang von 80 Terabyte.

Für seine Taten wurde der 33-jährige Mann nun zu einer Bewährungsstrafe von 4 Monaten verurteilt. Darüber hinaus muss er den betroffenen Rechteinhabern Schadensersatz in Höhe von 307.450 Euro leisten. Antti Kotilainen vom finnische "Copyright Information and Anti-piracy Centre" (CIAPC) begrüßte die Entscheidung. Haftstrafen seien das richtige Mittel für derartig geplante und rechtsverletzende Handlungen, bei denen ein Administrator unautorisiertes Filesharing gefördert habe.

Die Tatsache, dass der Betroffene nur eine Bewährungsstrafe erhalten hat, spielte man herunter. Es darf bezweifelt werden, dass der 33-Jährige den vom Gericht festgelegten Schadensersatz jemals in voller Höhe erbringen wird. Dem juristischen Erfolg fügt dies natürlich keinen Schaden zu.

Quelle: Gulli
 
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