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Hardware & Software EU-Browserwahl-Menü jetzt auch bei Windows 8.1

Kurz vor der Markteinführung von Windows 8.1 hat Microsoft auch bei der neuesten Versions seines Betriebssystem das Menü zur Wahl des Standard-Browsers eingeführt. Ab sofort können auch die Nutzer von Windows 8.1 beim ersten Start entscheiden, welchen Browser sie nutzen wollen.
Bisher konnte auch die finale Version von Windows 8.1 installiert werden, ohne dass nach der Installation das Browserwahlmenü erschien. Seit kurzem wird das Menü jedoch auch bei der neuesten WindowsAusgabe angezeigt, wie der Twitter-User @Windows4Live feststellte und wir bei einer Testinstallation inzwischen nachweisen konnten.
Wie üblich hat der Anwender mit Hilfe des Menüs zur Browserwahl die Möglichkeit, direkt beim ersten Start einen alternativen Browser zur Installation zusätzlich zum ab Werk mit Windows 8.1 ausgelieferten Internet Explorer 11 herunterzuladen. Dabei werden unter anderem Google Chrome und Firefox, aber auch einige weniger bekannte weitere Browser zur Auswahl angeboten.
Microsoft erfüllt mit der Umsetzung des Browserwahlmenüs in Windows 8.1 eine Auflage aus dem Wettbewerbsverfahren der Europäischen Union, die dem Unternehmen vorschreibt, dass man Konkurrenz-Browser anbieten muss. Die Vorinstallation des Internet Explorer war einer der Hauptpunkte in dem Verfahren wegen Wettbewerbsverzerrung.
Der Softwarekonzern bietet Windows 8.1 außerdem erneut in einer speziellen Variante für den Vertrieb in Europa an. Bei der sogenannten Windows 8.1 N-Edition ist der Windows Media Player nicht ab Werk enthalten, um den Anwendern die freie Wahl der von ihnen bevorzugten Software zur Medienwiedergabe zu ermöglichen.
Microsoft musste Anfang 2013 eine Strafe von weit über 500 Millionen Euro an die EU zahlen, weil Windows 7 über einen längeren Zeitraum auf neuen PCs für den Vertrieb in Europa vorinstalliert wurde, ohne dass das Browserwahlmenü funktionierte. Die Redmonder beteuerten stets, dass es sich um einen technischen Fehler handelte, die EU hielt jedoch daran fest, dass man durch den Ausfall der Browserwahl die Auflagen aus dem Wettbewerbsverfahren ernsthaft verletzt hat.
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Quelle: winfuture
 
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