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Ebay und Co müssen steuerpflichtige Privatverkäufer melden

Wer mehr als 30 Artikel im Jahr verkauft, muss vom Plattformanbieter seit dem 1. Januar 2023 dem Bundeszentralamt für Steuern gemeldet werden.

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Wer das neue Jahr mit einem guten Vorsatz begrüßen und endlich mal den Keller ausmisten will, kommt bei der nächsten Steuererklärung schwieriger an einer Meldung der Gewinne vorbei. Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues Plattformen-Steuertransparenzgesetz, kurz
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Die Betreiber von Onlinehandelsplattformen wie Ebay Kleinanzeigen (das bald nur noch Kleinanzeigen heißen wird), Amazon Marketplace, Etsy oder Vinted müssen Anbieter identifizieren und spätestens bis zum 31. Januar des Folgejahres an das Bundeszentralamt für Steuern melden.

Von einer Meldung durch die Plattformbetreiber freigestellt sind Anbieter, die im Meldezeitraum weniger als 30 Artikel verkauft und insgesamt weniger als 2.000 Euro eingenommen haben.

Diese Grenze liegt über der Freigrenze von 600 Euro an Gewinnen im Jahr. Wird diese überschritten, werden auch die Einnahmen aus privaten Verkäufen voll einkommenssteuerpflichtig. Die Meldepflicht soll es Finanzämtern erleichtern, die Einnahmen von Privatverkäufern einer Prüfung zu unterziehen und bei nicht angegebenen steuerpflichtigen Gewinnen eine Nachzahlung zu verlangen.

Die Meldepflicht gilt auch für Plattformbetreiber, die ihren Sitz im EU-Ausland haben. Meldepflichtig sind neben einfachen Warenverkäufen die "zeitlich begrenzte Überlassung von Nutzungen und anderen Rechten jeder Art an unbeweglichem Vermögen" und die "Erbringung persönlicher Dienstleistungen". Damit fallen etwa auch Vermieter privater Unterkünfte bei Airbnb unter die Meldepflicht.

Betreiber einer Plattform, die "es Nutzern ermöglicht, über das Internet mittels einer Software miteinander in Kontakt zu treten und Rechtsgeschäfte abzuschließen", werden dazu verpflichtet, sich bei einer zuständigen Behörde zu registrieren.

Quelle; golem
 
Kann man so nicht vergleichen,hier geht es um Bissen Geld verdienen ,nebenbei,und das wird einem schwierig gemacht.
Knallen sehe ich weniger problematisch, wo ein Wille ist auch ein Gebüsch:)
 
Um so mehr zum Nachteil der Menschen reguliert wird, je mehr sich in die Belange von Menschen eingemischt wird was zu ihrer Unfreiheit führt, um so mehr verlieren diese Regierenden die Kontrolle. Dieser Druck gegen Freiheit schafft nur immer stärkeren Gegendruck und kreative Auswege. Bitcoin ist ein Beispiel für einer Gegenreaktion, erschaffen als Ausweg.
 
Ebay und Co.: Portale melden Finanzämtern jetzt Verkaufsaktivität

Seit dem 1. Januar 2023 sind Online-Marktplätze gesetzlich dazu verpflichtet, ihre Verkäufer und deren Aktivitäten den Steuerbehörden zu melden. Das Ziel: Mehr Transparenz bei Transaktionen und weniger entgangene Steuereinnahmen. Doch nicht jeder Privatverkauf ist steuerpflichtig. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Übermittelt werden müssen laut Plattformen-Steuertransparenzgesetz die Daten von Verkäufern, die pro Jahr und Plattform mehr als 30 Verkäufe vorgenommen oder mehr als 2 000 Euro Umsatz erwirtschaftet haben. Das gilt für alle digitalen Plattformen, bei denen Waren oder Dienstleistungen vermittelt werden können.

Wer gelegentlich Sachen aus dem Keller oder dem Kleiderschrank verkauft, kann schnell über die Grenze von 30 Verkäufen kommen.

Steuerrechtlich hat man deswegen trotzdem nicht zwingend etwas zu befürchten.

„Wenn es sich um gebrauchte Artikel des täglichen Lebens handelt, darf so viel veräußert werden, wie man will“, sagt Tobias Gerauer von der Lohnsteuerhilfe Bayern. Denn es ist davon auszugehen, dass diese Gegenstände ohne Gewinnerzielungsabsicht veräußert werden - sprich unter dem Neupreis, den der Verkäufer einst dafür gezahlt hat.

Verkaufstagebuch kann sinnvoll sein

Anders sieht es bei Luxus-Gegenständen aus. Schmuck, Münzen, Antiquitäten und Kunst fielen zum Beispiel nicht unter normale Alltagsgegenstände, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Bei diesen Dingen gilt eine gesetzliche Spekulationsfrist von einem Jahr. Liegen zwischen An- und Verkauf also weniger als zwölf Monate, muss der Gewinn versteuert werden - es sei denn, er beträgt weniger als 600 Euro pro Jahr. Nach Ablauf der Spekulationsfrist sind die Gewinne steuerfrei.

Hinweise auf ein Gewerbe geben übrigens auch Verkäufe mehrerer gleichartiger Gegenstände. Wer etwa fünf Mal denselben Roman verkauft, wird Schwierigkeiten haben, nachzuweisen, dass die Stücke aus dem Bestand des eigenen Bücherregals kommen. Wer für Freunde oder Verwandte etwas in deren Namen verkauft, sollte auch vorsichtig sein, rät die Lohnsteuerhilfe Bayern. Gleiches gilt für Verkäufer, die regelmäßig Neuware veräußern.

Wer mit seinen Aktivitäten im steuerlich irrelevanten Bereich bleibt, könnte bei einer ungewöhnlich hohen Anzahl an Verkäufen trotzdem Gefahr laufen, dass das Finanzamt nachhakt, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Um einen ungerechtfertigten Verdacht entkräften zu können, kann es sich lohnen, ein Verkaufstagebuch zu führen. Darin sollten verkaufte Artikel, Markenname, Neu- und Verkaufspreis aufgeführt werden. Denn wer kann sich sonst noch an Verkäufe erinnern, die einige Monate zurückliegen?

Quelle; INFOSAT
 
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