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Off Topic Dürfen Bürger Falschparker für Anzeige fotografieren?

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Darf man die Autos von Falschparkern fotografieren, um das Bild bei der Anzeige dieser Ordnungswidrigkeit als Beweis zu verwenden? Um diese Frage ging es am Mittwoch vor dem Verwaltungsgericht Ansbach. Das Ergebnis ist noch offen: Die Entscheidung werde erst am Donnerstag den beteiligten Parteien zugestellt und im Anschluss veröffentlicht, sagte ein Gerichtssprecher. Die Deutsche Umwelthilfe sieht in der Entscheidung des mittelfränkischen Gerichts ein Grundsatzurteil.

Es geht darum, dass der Kläger wiederholt Fotos gemacht hat von Autos, die insbesondere auf Geh- und Fahrradwegen geparkt und in Einzelfällen damit auch eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, erläuterte der Gerichtssprecher. Weil der Mann diese Bilder zusammen mit den Anzeigen an die Polizei geschickt hatte, habe er vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung bekommen und für den Bescheid eine Gebühr von 100 Euro zahlen sollen. Begründung: Er habe gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen.

Denn nach dieser Verordnung ist das Übersenden von digitalen Bildaufnahmen im Grundsatz eine Datenverarbeitung, für die ein berechtigtes Interesse bestehen müsse. Und darauf kommt es jetzt an, ob der Kläger ein berechtigtes Interesse hat und ob die Datenübermittlung und -verarbeitung erforderlich waren, erläuterte der Gerichtssprecher.

Das beklagte Landesamt für Datenschutzaufsicht verneint dies, weil für die Anzeige einer Ordnungswidrigkeit die Angabe des Kfz-Kennzeichens samt Tatort und Tatzeit ausreiche. Der Kläger führte vor Gericht aber an, dass ohne fotografischen Beleg im Zweifel Aussage gegen Aussage stehe. Der Mann wird bei seiner Klage von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt. Der Verein teilte bereits vor der Verhandlung mit, das Urteil sei für die Frage der Beweissicherung von falschparkenden Autos auf Geh- und Fahrradwegen von entscheidender Bedeutung.

justitia.jpg

Quelle; rtl.de
 
stellt sich nur die frage was höher zu bewerten ist. der datenschutz oder schutz der allgemeinheit
vör diesen bösen falschparkern. typisch deutschland....
 
Nun, es kommt auf die "Verarbeitung" der Bilder an. Klar ich würde immer eines machen, aber nicht bei der Anzeige übersenden etc.
Kommt es zu einer Verhandlung, kann das später aber als Beweis vorgelegt werden.
 
Urteil: Bürger dürfen Falschparker für Anzeige fotografieren

Wer einen Falschparker anzeigen will, darf dessen Fahrzeug fotografieren und die Bilder der Polizei mailen, ohne deswegen Probleme wegen des Datenschutzes zu bekommen. Das geht aus zwei am Donnerstag veröffentlichten Urteilen des Verwaltungsgerichts Ansbach hervor. Das Gericht gab damit zwei Männern Recht, die ihre Anzeigen von Parkverstößen auf Geh- und Radwegen mit Fotos untermauert und deswegen vom Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht eine Verwarnung samt einer Gebühr von 100 Euro bekommen hatten.

Die beiden Männer jedoch klagten gegen das Landesamt. Das Verwaltungsgericht verband die beiden Verfahren wegen der identischen Fragestellungen zu einer gemeinsamen Verhandlung und urteilte letztlich, dass es sich bei dem Vorgehen um eine rechtmäßige Datenverarbeitung gehandelt habe. Die genaue Begründung liegt allerdings noch nicht vor. Die Urteile sind aus juristischer Sicht von grundsätzlicher Bedeutung, allerdings noch nicht rechtskräftig.

Quelle; mainpost
 
Zuparken ist aber was anderes.
Mit dem Fahrad ausweichen ist für die meisten Radler ja ein ding der Unmöglichkeit:)
 
@ Göbbi

dafür gibt es das hier
In der Straßenverkehrsordnung heißt es in § 2 Absatz 4: „Eine Pflicht, Radwege in der jeweiligen Fahrtrichtung zu benutzen, besteht nur, wenn dies durch Zeichen 237, 240 oder 241 angeordnet ist. ' Radfahrer müssen den Radweg benutzen (Radwegbenutzungspflicht) und dürfen nicht auf der Straße fahren.

Weiche ich nun mit meinen Rad auf die Straße aus, darf ich zahlen ... ich kann aber auch gerne solange hinter dem Kfz warten bis der "mal eben zur Post" erledigt hat. Oder ich mache ein Foto und leite das an das Ordnungsamt weiter. Mal schauen ob sie demnächst bei 55 € aufwärts und ggf. 1 Punkt nochmal da parken.
 
Haben die Person nichts anderes zu tun als wiederholt Zeugen zu spielen und da Bilder zu machen ?
Wer an sowas Spaß hat, einfach ins Ordnungsamt wechseln und das täglich als Beruf machen ...

Sowas gehört meiner Meinung nach verboten, irgendwer macht ein Bild und es gibt eine Anzeige., vorallem wenn es einen persönlich nicht mal betrifft.
Aus einem Bild geht z.B. nicht hervor wurde geparkt oder nur gehalten ...

Sollte sowas auffallen und es betrifft einen persönlich, beim Ordnungsamt anrufen, die sollen jemanden schicken der sich das ansieht und den Strafzettel ausstellt.

Das Verkehrsrecht ist auch nicht immer so trivial wie mach einer meint, da hat man schnell mal zu unrecht geurteilt ...
Siehe hier:

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Tja schade, dass die Personen nun die 100€ nicht zahlen müssen, zu gönnen wären Ihnen 100€ + Anwaltskosten !
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Auf dem Radweg ist grundsätzlich weder halten noch parken erlaubt.
 
Vielleicht denkt Ihr anders darüber, wenn Euer 6 jähriges Kind mit dem Rad oder Ihr mit dem Kinderwagen auf eine stark befahrene Straße ausweichen müsst...
 
Der größte Lump im Land, war und ist der Denunziant.

Zumindest in Berlin sollte man mal Radfahrer fotografieren die sich nicht an Regeln halten. Das sind einige mehr.
Mich hat letztens auch einer fast über den Haufen gefahren als ich aus dem Haus kam.
Als ich ihn darauf hin angesprochen habe gab es die bekannte Geste plus einer unflätigen Bemerkung.
Leider wurden die Radfahrer in Berlin heilig gesprochen.

Und nein, damit will ich die Verstöße der Falschparker in keinster Weise rechtfertigen.
Allerdings, zur Kontrolle gibt es immer noch die Polizei und das Ordnungsamt.

Es sollte sich einfach jeder an die Regeln halten und alles ist gut.
 
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