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Drohung mit anwalt?

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18. April 2009
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Ort
Königreich Württemberg
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Hab grad ein dickes problem am hals. Hatte ein Nokia Arte 8800 zur verkauf gestellt. Es wurde mit sofortkauf von mir abgekauft. Als ich es verpacken wollte habe ich festgestellt dass das gerät ein schaden hat und wollte daher dass ganze abbrechen. Als ich es dem käufer mitgeteilt und einen fall gemacht habe drohte der mit vertragsbruch und anwalt. Geld hat er mir noch nicht geschickt.

Ab dem 03.06 bin ich nicht mehr in Deutschland. Was kann ich machen?
 
AW: Drohung mit anwalt?

meld dich bei ebay mit deinem anliegen, erklär die sachlage.

kannste auch dem käufer anbieten dass er das handy mit schaden zum vollen preis haben kann wenn er will.
 
AW: Drohung mit anwalt?

keine panik.

da musst du keine angst haben.

nur heiße luft.

ich finde die den auzug gerade nicht.

aber in dem stand klipp und klar das bei genau solch beschrieben dingen wie bei dir gar nichts passiert.


hier ein ähnliches urteil

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das ander find ich gerade echt nicht



am besten du blöffst auch bisschen

sagst du hast recht schutz und er kann gerne kommen da beiden kein schaden enstanden ist
 
AW: Drohung mit anwalt?

Danke für die mitteilung ;) Soll ich den link ihm weiterleiten? Ebay hat mir gesagt dass ich ihm mitteilen sollte dass die ware kaputt ist und er sie gerne haben kann wenn er mit der kaputten ware einverstanden ist. Und dass problem ist ich bin ab dem 03.06 nicht mehr in Deutschland.
 
AW: Drohung mit anwalt?

Die antwort von ihm zum fall:

Halloxxxx,


Hallo,
wir haben einen verbindlichen und rechtsgültigen Kaufvertrag. Sie haben ein Artikel verkauft, daher müssen Sie mir auch eins liefern!
Falls Sie den Artikel nicht verkaufen können/wollen.. habe ich das Recht, Schadensersatz im Wert der Ware von Ihnen zu fordern!
1. Bitte schicken Sie mir ein voll funktionstüchtigen Artikel wie beschrieben (Natürlich werde ich vorher zahlen).
2. Falls Sie das nicht tun, fordere ich Schadensersatz im Wert der Ware (Wegen Bruch eines rechtsgültigen Kaufvertrages).
3. Falls Sie weder die Ware weder liefern wollen noch Schadensersatz zahlen, werde ich umgehend folgende Konsequenzen ziehen:

Übergabe des Falls an meine Anwaltskanzlei Flade Rudolstadt.
Klage auf Schadensersatz im Wert der Ware.
Einschaltung des Ebay Sicherheitsteams
Negativ Bewertung
Alle Kaufvertrags- Gerichts- Anwalts- und sonstigen Kosten werden vollständig an Sie weiter gegeben.


Bitte teilen Sie mir Ihre Entscheidung mit.

Mit freundlichen Grüßen - Last

Die antwort die ich ihm schicken will:

Guten Tag

Ich verstehe ihren ärger über diesen fall. Aber bitte verstehen sie auch dass ich meine verbindlichkeiten gegen sie erfüllen muss. Diese verbindlichkeit ist das ich ihnen einen voll funktionstüchtiges handy gebe. Leider ist es nicht mehr dieser fall und daher muss ich eben dass ganze abbrechen. Ich denke nicht das ein schaden zustande gekommen weil weder sie bezahlt haben noch haben sie die defekte ware bekommen.

Ich finde es auch etwas schade dass sie sofort mit ihrem anwalt entgegen kommen. Doch ich habe auch meine rechtsschutz versicherung. Aber bevor ich mich einen anwalt in wege geleitet habe habe ich mich etwas im internet informiert und 2 urteile herausgefunden die einen ähnlichen fall beurteilt haben.

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Ich will weder dass sie irgendwelche mühe machen müssen wegen anwälte noch das ich welche machen muss. Da ich auch ab dem 03.06 im ausland sein werde würde das ganze in die länge gezogen werden sein. Eine meldung an Ebay und eine schlechte bewertung können sie machen was ich auch total verstehen würde.

Soll ich es ihm so mitteilen?
 
AW: Drohung mit anwalt?

Hallo,

ja so kannste Ihm das mitteilen.
Zudem hast Du eBay ja informiert und wenn alles richtig läuft muss er das auch über eBay
erst einmal reklamieren, das hat er aber bisher nicht gemacht so wie ich das lese.
Das will er erst machen wenn nichts kommt, der macht viel Wind um nichts.

Also schreibe ihm die Mail so und schreibe dazu keine weitere Kommunikation des Falls
betreffend, wenn dann nur noch über deinen Anwalt.
Schreibe da von mir aus eine Fake Adresse eines Anwalts rein und dann fahre ins Ausland.
Der Rest erledigt sich von alleine.
 
AW: Drohung mit anwalt?

Ich wünsche Dir viel Glück, Gorax, aber so einfach wird das nicht.

Die oben eingestellten Links beziehen sich auf den Abbruch einer Auktion, Deine Auktion war bereits beendet.

In sofern gilt
§ 433 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag



(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.

Es könnte also durchaus sein, dass der Käufer mit der Sache durchkommt, wenn er es wirklich darauf anlegt.

Dein Antwortschreiben ist allerdings jedenfalls einen Versuch wert.

Gruß

Fisher
 
AW: Drohung mit anwalt?

Aber er hat weder bezahlt noch habe ich ihm etwas geschickt. Ist dann auch schon ein vertrag zustande gekommen? Wenn ich bei Vodafone einen vertrag mache und er mir die unterlagen gibt aber nach einer halben stunde der vertrag storniert wurde seitens Vodafone ist ja dann auch nichts zustande gekommen.
 
AW: Drohung mit anwalt?

Oha, ich habe schon ein Schadenersattfall vorm Landgericht verloren.
Der Kunde hat dann die Möglichkeit die Ware woanders zu kaufen, den Unterschiedsbetrag + Anwälte trägst dan Du.

Nur bei so geringen Summen lohnt der Aufwand nicht.
Die beschädigte Ware brauchst schonmal nicht versenden, wenn er ein vergleichbares Gerät woanders bekommt, zum gleichen Preis, gibts keine Schadenersatzforderung. Zahlt er woanders mehr (10,-) und hat auch Vergleiche nachweislich angestellt, zahlst 10,-.
 
AW: Drohung mit anwalt?

Das ist in der Bucht ein wenig anders:

Ein Kaufvertrag kommt durch Angebot und Annahme zustande.
Der Anbietende gibt sein Angebot ab (einstellen der Auktion/ Sofortkauf) ab.
Wenn Sie Sofort-Kaufen oder Höchstbietender sind, haben Sie das Angebot angenommen.
Somit ist ein rechtswirksamer Kaufvertrag zustandegekommen.

Rechte und Pflichten die daraus resultieren:
Sie als Käufer sind grundsätzlich verpflichtet:
- zur rechtzeitigen Bezahlung in voller Höhe des Artikels
- zur Abnahme des Artikels
Der Verkäufer ist verpflichtet:
- zur rechtzeitigen Lieferung des richtigen Artikels in Art, Güte und Beschaffenheit und ohne Mängel

Gruß

Fisher
 
AW: Drohung mit anwalt?

Hi,

Fisher hat leider recht, der Vertrag ist bereits mit Abgabe eines Gebotes entstanden. Würde die Auktion noch nicht beendet sein, so hättest Du die Möglichkeit des Abbruchs gehabt.
In Deinem Fall wurde diese aber ordnungsgemäß beendet und erst dann ist der Schaden "eingetreten". Der Käufer hat tatsächlich Anspruch auf die Ware so wie im Text beschrieben. Dazu gab es auch mal einen Fall in Münster wo es genau wie bei Dir gelaufen ist.


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AW: Drohung mit anwalt?

siehe Beitrag #12
 
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