Bundeskabinett beschließt: Fahrverbot bei allen Straftaten
Künftig wird es Gerichten ermöglicht, ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten zu verhängen. Ganz nach dem Motto: „Wer nicht hören will, muss fühlen“, dürfte das einige Täter mehr schmerzen, als reine Geldstrafen.
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze beschlossen. Unter anderem ermöglicht der Regierungsentwurf Gerichten, künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten zu verhängen. Bisher wurde dies nur im Zusammenhang mit Taten im Straßenverkehr angewandt.
Auch wurden heute Anliegen der Länder zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens umgesetzt, die da wären:
Verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit
Die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten
Die Erleichterung der Strafzurückstellung bei betäubungsmittelabhängigen Mehrfachtätern
Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe
Eine europarechtlich gebotene Erweiterung bestimmter Straftatbestände im Bundesnaturschutzgesetz
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Quelle: mobiflip
Künftig wird es Gerichten ermöglicht, ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten zu verhängen. Ganz nach dem Motto: „Wer nicht hören will, muss fühlen“, dürfte das einige Täter mehr schmerzen, als reine Geldstrafen.
Das Bundeskabinett hat heute den vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes, der Strafprozessordnung und weiterer Gesetze beschlossen. Unter anderem ermöglicht der Regierungsentwurf Gerichten, künftig ein Fahrverbot als Nebenstrafe bei allen Straftaten zu verhängen. Bisher wurde dies nur im Zusammenhang mit Taten im Straßenverkehr angewandt.
Auch wurden heute Anliegen der Länder zu einzelnen Aspekten des Strafverfahrens umgesetzt, die da wären:
Verschärfte Strafbarkeit organisierter Formen von Schwarzarbeit
Die Einschränkung des Richtervorbehalts bei der Blutprobenentnahme im Zusammenhang mit Straßenverkehrsdelikten
Die Erleichterung der Strafzurückstellung bei betäubungsmittelabhängigen Mehrfachtätern
Die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Datenübermittlung durch die Bewährungshilfe
Eine europarechtlich gebotene Erweiterung bestimmter Straftatbestände im Bundesnaturschutzgesetz
Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Quelle: mobiflip