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PC & Internet BREIN gewinnt gegen Usenet-Anbieter News-Service


Die niederländische Anti-Piraterie Organisation BREIN konnte einen juristischen Erfolg gegen den Usenet-Anbieter News-Service verbuchen. Nach Ansicht des Gerichts ist News-Service als Anbieter mitverantwortlich für die Urheberrechtsverletzungen der Kunden und ermöglicht diesen sogar erst den Zugang hierfür.

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Die langwierigen Auseinandersetzungen der niederländischen Anti-Piraterie Organisation BREIN gegen den Usenet-Anbieter News-Service hat eine neue Stufe erreicht. Wie News-Service mitteilt, sei man beim Prozess am Gericht in Amsterdam gegen BREIN unterlegen. Die Piratenjäger forderten, dass News-Service alle urheberrechtlich geschützten Inhalte von den Servern löschen sollte.

News-Service wiederum argumentierte, dass man selbst keinerlei Inhalte bereitstelle. Man würde lediglich den Zugang zum Usenet ermöglichen. Sei es nun über diverse Reseller oder konkrete Usenet-Zugangsanbieter.

Das Gericht teilte die Ansicht der Kläger von BREIN und ging sogar noch ein Stück weiter. Man hielt fest, dass die Firma News-Service für die Verbreitung von Usenet-Nachrichten mit den dazugehörigen urheberrechtlich geschützten Dateien mitverantwortlich ist. Man kopiere diese weiter und ermögliche den Nutzern somit den Zugang zu diesem Material. Wie das Unternehmen erklärt, prüfe man gegenwärtig das Urteil, um dann eine Entscheidung hinsichtlich der weiteren Schritte zu treffen. Eine Berufung ist also durchaus möglich.

Wie News-Service betonte, könne dieses Urteil eine Gefahr für das gesamte Usenet darstellen. Es sei nicht nur technisch sondern auch ökonomisch unmöglich, die 15 bis 20 Millionen Nachrichten die täglich im Usenet veröffentlicht werden zu prüfen. Es gibt auch keinen automatisierbaren Weg, um Postings mit urheberrechtlich geschützten Anhängen automatisch zu entfernen.

Darüber hinaus gefährde das Urteil die wirtschaftliche Existenz aller Usenet-Zugangsanbieter, da deren Geschäftsbasis damit praktisch unmöglich gemacht wird. Besonders kritisch betrachtet man den Aspekt, dass man als Diensteanbieter nach niederländischem Recht eigentlich von der Haftung freigestellt ist. Diesen Aspekt habe das Gericht jedoch in keinster Weise gewürdigt.

Quelle: Gulli
 
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