Digital Eliteboard - Das Digitale Technik Forum

Registriere dich noch heute kostenloses um Mitglied zu werden! Sobald du angemeldet bist, kannst du auf unserer Seite aktiv teilnehmen, indem du deine eigenen Themen und Beiträge erstellst und dich über deinen eigenen Posteingang mit anderen Mitgliedern unterhalten kannst! Zudem bekommst du Zutritt zu Bereiche, welche für Gäste verwehrt bleiben

Handy - Navigation BGH: Mobilfunkanlage auf Dach nur mit Zustimmung aller Eigentümer

Wohnungseigentümer in einer Hausgemeinschaft dürfen nicht gegen den Willen Einzelner die Errichtung einer Mobilfunkanlage auf dem Hausdach beschließen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag verkündeten Urteil entschieden.

Alle oder gar nicht
Wegen des Streits um mögliche Gesundheitsgefahren durch Mobilfunkantennen bestehe "zumindest die ernsthafte Möglichkeit einer Minderung des Miet- oder Verkaufswerts von Eigentumswohnungen", hieß es zur Begründung. Deshalb müssten alle Eigentümer die Entscheidung mittragen (Az.: V ZR 48/13).

Darauf, ob tatsächlich eine Gefahr von der Anlage ausgehe, komme es nicht unbedingt an, hatte die Vorsitzende Richterin Christina Stresemann in der mündlichen Verhandlung gesagt. Es sei "durchaus nachvollziehbar", wenn ein Eigentümer befürchte, dass sich eine Wohnung schlechter vermieten oder verkaufen lasse, wenn sich auf dem Dach eine Mobilfunkanlage befindet.

Quelle: onlinekosten
 
Zurück
Oben