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PC & Internet BGH: Amazon haftet nicht für irreführende Inhalte auf Partner-Seiten

Der Internet-Versandriese Amazon kann nicht für problematische Inhalte auf den Seiten von Teilnehmern seines „Partnerprogramms“ zur Verantwortung gezogen werden. Für eine Haftung lägen hier nicht die Voraussetzungen vor, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag.

Angemeldete Teilnehmer des Programms können auf ihrer eigenen Internetseite Links zu Produkten im Amazon-Angebot setzen. Kommt so ein Kauf zustande, bekommen sie eine Provision. Die Links werden Affiliate-Links genannt. „Affiliate“ ist Englisch und heißt Partner.

Geklagt hatte ein Matratzenhersteller, den stört, dass sich solche Links auch in gefälschten Testberichten und unseriösen Produkttipps finden. Er ist der Ansicht, dass Amazon dafür geradestehen müsste. Im konkreten Fall ging es um ein fragwürdiges Matratzen-Ranking, in dem auch die Matratze des Unternehmens auftauchte.

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Quelle; INFOSAT
 
Bundesgerichtshof: Amazon muss nicht für Inhalte auf Partner-Websites haften

Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs, die entsprechende Mitteilung
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, muss Amazon nicht für Inhalte auf Partner-Websites haften, die am Affiliate-Programm teilnehmen. So hatte ein Matratzenhersteller Amazon verklagt, weil dessen Produkte auch auf Websites mit gefälschten Testberichten und unseriösen Empfehlungen über das Amazon-Partnerprogramm beworben wurden.

Der Hersteller sah Amazon also in der Pflicht, derartiges zu verhindern. Offenbar störte man sich da an einer Position in einem fragwürdigen Ranking von Matratzen und befürchtete einen Imageschaden für seine Marke. Doch der Bundesgerichtshof urteilt anders. Amazon sei nicht haftbar für seine Partner. Letztere haben, so wie beispielsweise ja auch wir hier im Blog, die Chance, Produkte, die bei Amazon angeboten werden, über Affiliate-Links einzubinden. Kauft dann einer von euch etwas, erhalten wir dafür eine kleine Provision. Was Partner wo und wie einbinden, entscheiden sie eigenverantwortlich.

Wer wiederum als Hersteller oder Händler bei Amazon seine Produkte anbietet, egal ob direkt über den Marketplace oder Amazon selbst, kann sie nicht vom Partnerprogramm ausnehmen. Den Anbietern entstehen aber auch keine Kosten, denn die Provision trägt immer Amazon. Letztere machen den Partnern auch keine Vorgaben dazu, welche Produkte sie verknüpfen dürfen. Das klagende Unternehmen bett1.de störte sich daran.

Dem Unternehmen ist es natürlich weiterhin möglich, gegen einzelne Websites vorzugehen, wenn dort über die eigenen Produkte falsch berichtet wird. Laut Sprechern von bett1.de sei das aber in der Praxis so gut wie unmöglich, weil die betroffenen Fake-Testseiten alle paar Tage das Impressum ändern würden. Hier fühlt man sich von Amazon und dem Gericht sicherlich im Stich gelassen.

Wie seht ihr das denn? Müsste Amazon sorgfältiger vorgehen und seine Affiliate-Partner vielleicht genauer überprüfen? Oder seht ihr die Schuld nicht beim Online-Riesen, sondern eben bei den jeweiligen Websitebetreibern / Affiliate-Partnern?

Quelle; Caschys
 
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