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PC & Internet Betrüger versenden vorgebliche Abmahnungen

[FONT=&quot]Erneut werden im Namen eines Rechtsanwalts gefälschte Abmahnungen wegen vorgeblicher Urheberrechtsverletzungen verschickt. Die Empfänger der Mails sollen 100 Euro Schadensersatz per Paysafecard zahlen.[/FONT]
[FONT=&quot]Derzeit werden vorgebliche Abmahnungen per Mail verbreitet, in denen den Empfängern angebliche Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen werden. Kriminelle Abzocker versenden diese Mails mit gefälschten Absenderangaben einer Berliner Anwaltskanzlei. Die Täter wollen offenbar vom schlechten Gewissen mancher Internet-Nutzer profitieren.[/FONT]
[FONT=&quot]Die Mails kommen mit einem Betreff wie "Vorwurf der Urheberrechtsverletzung" und der Absenderangabe "Sasse und Partner Rechtsanwälte". Im Text heißt es, die Kanzlei vertrete die Senator Entertainment AG in Berlin und es gehe um eine "Klage wegen Urheberrechtsverletzung pornografischen Materials". Die vorgeblichen Verstöße sollen "von Ihrem Internetanschluß aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk" begangen worden sein. Man sei verpflichtet "Ermittlungsakte bis zum 01.03.2011 der Staatswanltschaft [sic!] Berlin zurückzusenden".[/FONT]
[FONT=&quot]Die Angeschriebenen werden aufgefordert einen "Schadensersatzanspruch von 100 Euro [...] sicher und unkompliziert mit einer PaySafeCard zu bezahlen", indem sie den 16-stelligen PIN-Code dieser Karte an eine angegebene Mail-Adresse senden. Der Mail-Schreiber betont, es handele sich dabei um ein "Mahn-Bußgeld" – das "offizielle Bußgeld für den Schadensersatzanspruch" betrage 800 Euro, falls ein Ermittlungsverfahren eingeleitet würde.[/FONT]
[FONT=&quot]Die Berliner Kanzlei Sasse & Partner weist auf ihrer Website darauf hin, dass es sich bei diesen Mails um Betrugsversuche handelt. Echte Abmahnungen erfolgen stets per Post. Bereits im Oktober 2010 waren Online-Kriminelle mit der gleichen Masche auf Bauernfang.[/FONT]
 
Die Szene schlägt zurück - GVU erneut mit nachgemachtem Schreiben gefoppt


Abermals erlaubte sich jemand einen derben Spaß mit den selbst ernannten Urheberrechtsschützern von der GVU. Dieses Mal wurde ein Bochumer als Betreiber des BitTorrent-Trackers „Torrent Heaven“ bezichtigt. Bei Nichtachtung der schriftlichen Verwarnung würde man ihn anzeigen. Den Briefkopf sowie den Inhalt des Schreibens hatte man aus diversen Quellen zusammenkopiert.

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Dem Einfallsreichtum mancher Menschen sind offenbar keine Grenzen gesetzt. Vor einem Jahr wurden an Unbeteiligte gefälschte Filesharing-Abmahnungen verschickt, um die GVU in Misskredit zu bringen. (gulli:News berichtete) Ende 2010 „gestand“ die Vereinigung, sie habe ganze Server gelöscht, um Raubkopien zu entfernen, was natürlich auch frei erfunden war. (gulli:News berichtete) Aktuell soll jemand der Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß bezichtigt werden, der von alledem überhaupt nichts weiß. Aus dem Büro der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen e.V. (GVU) wurde aber de facto keines der Schreiben verschickt.

Vor wenigen Tagen wurde einem Bochumer eine Frist bis zum 10. Januar gesetzt, um seinen Tracker „Torrent Heaven“ vom Netz zu nehmen. Bei Nichteinhaltung der Frist würde man Anzeige erstatten, so das nachgemachte Schreiben weiter. „Beihilfe sowie Anstiftung zur unerlaubten Verwertung in gewerblichem Ausmaß“ lautet die Betreffzeile des Briefes, den der sichtlich schockierte Mann Ende letzten Jahres erhielt. Die Grafik des Briefkopfes ist zwar korrekt und auch der Aussteller des Briefes arbeitet bei der GVU. Der Rest der Zuschrift ist aber frei erfunden.

Der Etikettenschwindel flog auf, als der Angeschriebene vor wenigen Tagen bei der Berliner Vereinigung um Aufklärung bat. Der Tracker ist sowieso schon seit dem Jahreswechsel offline. Seine Unschuld beteuernd schickte er das Originalschreiben zur Prüfung nach Berlin, wo schnell auffiel, dass man sich recht umfangreich aus den Formulierungen von P2P-Abmahnungen und juristischen Beurteilungen des Gerichtsurteils von The Pirate Bay bedient hatte.

Jan Scharringhausen, Leiter des GVU-Rechts- und Ermittlungsteams kommentiert den Vorfall: „Es kommt immer häufiger vor, dass Abzockbetrüger oder selbst ernannte Urheberrechtsschützer die GVU als Absender für Ihre Fake-Schreiben benutzen.“ In den Jahren zuvor sei der Ruf der GVU deutlich seltener als solches Druckmittel missbraucht worden, führt Scharringhausen aus und ergänzt: „Wir interpretieren dies als Indiz für den Erfolg und den Einfluss unserer Tätigkeit, weisen aber nochmals darauf hin, dass unsere Aufgabe darin besteht, die Strafverfolgungs- und Zollbehörden bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu unterstützen.“ Die Verfahrensweise läuft sowieso anders herum ab. Anstatt die vermutlichen Raubmordkopierer schriftlich zu verwarnen, wird stets zunächst Strafanzeige gestellt, um weitergehend in Zusammenarbeit mit der zuständigen Staatsanwaltschaft zu ermitteln. Ob man die Häufung derartiger Fakes als Erfolg für sich oder seine Organisation werten sollte, bleibt dahingestellt. Zumindest haben die Autoren der nachgeahmten Takedown Notice damit ihren Einfallsreichtum unter Beweis gestellt.

Quelle: Gulli
 
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