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Behinderte Menschen mit einem Teilhabegesetz stärken

TV Pirat

Elite Lord
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Anlässlich der Einigung zwischen Bund und Ländern zum Fiskalpakt, die Finanzierung der Eingliederungshilfe im Zusammenhang mit einem Bundesleistungsgesetz in der nächsten Legislaturperiode neu zu verhandeln, erklärt Markus Kurth, Sprecher für Behindertenpolitik:

Wir brauchen ein Teilhabeleistungsgesetz, das steht außer Frage. Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass ein Großteil der Leistungen für Menschen mit Behinderungen aus der Sozialhilfe erbracht wird. Dies bedeutet für viele Betroffene: Sie müssen zeitlebens ihr Einkommen für den Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile und Assistenzleistungen einsetzen. Dies widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die gleiche Rechte für Menschen mit und ohne Behinderung garantiert.

Die Kostenentwicklung in der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen stellt die Kommunen vor große finanzielle Herausforderungen. Es ist zwar erfreulich, dass mit den Gesprächen zwischen Bund und Ländern Bewegung in diese Debatte gekommen ist. Eine mögliche Kostenübernahme durch den Bund muss aber mit Strukturveränderungen einher gehen. Nur mit Innovationen in der Leistungserbringung, die konsequent auf die Selbstbestimmung der Leistungsberechtigten setzen, lässt sich ein Teilhabegesetz schaffen, das diesen Namen verdient. Anstelle von Institutionen müssen Menschen mit Behinderungen in Zukunft verstärkt individuell gefördert werden. Dies muss auch Bestandteil der jetzt notwendigen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sein.

Seit Jahren wird über die Reform der Eingliederungshilfe hinter verschlossenen Türen verhandelt, ohne dass etwas passiert. Es ist höchste Zeit, den Reformprozess unter Beteiligung von Parlament und Menschen mit Behinderungen zu einem konstruktiven Ergebnis zu führen.

Quelle: der sozialticker
 
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