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Satellit Balkonstuhl mit Satellitenanlage: Technisat bastelt an Weltneuheit

Balkonstuhl mit Satellitenanlage: Technisat bastelt an Weltneuheit

Sat-Anlage im Balkonstuhl:

Technisat will in den kommenden Monaten einen Balkonstuhl auf den Markt bringen, mit dem digitales Fernsehen über Satellit empfangen werden kann. Wie der Hersteller am Montag mitteilte, soll sich das Gestühl speziell für Mieter eignen, die auf ihrem Balkon keine Satellitenanlage installieren dürfen. Zurzeit laufe noch die Entwicklungsarbeit.

In den Stuhl integriert ist eine kleine digitale Satellitenanlage inklusive LNB. Der Sat-Stuhl kann alternativ zur Satellitenposition Astra 19,2 Grad Ost auch auf andere Satellitenpositionen wie zum Beispiel Eutelsat Hotbird 13 Grad Ost ausgerichtet werden. Bohrungen, etwa an der Hausfassade, werden durch das Mobiliar überflüssig. Nähere Angaben zu den technischen Eigenschaften wurden zunächst nicht gemacht.

Einen genauen Termin für die Markteinführung oder einen Preis gab Technisat ebenfalls nicht bekannt. Die Vermarktung der innovativen Empfangslösung soll aber noch vor dem Jahresende beginnen, hieß es.

Quelle: sat+kabel
 
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Mh naja schön is was anderes.. Und wenn ich die Stühle dann mal benutzt habe muss ich erst mal wieder ausrichten? Naja wers braucht.. :D
 
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Nun touch, muß ich aber sagen das viele in den wohnblocks, ein verbot haben eine satschüssel aufzustellen.
somit sind die gezwungen das teure kabeltv zu abonieren, oder gar kein tv zu schauen.
daher finde ich das eine geile idee von technisat! :good:
(und man muß sich nicht zwangsläufig darauf setzen :agree:)
 
AW: Balkonstuhl mit Satellitenanlage: Technisat bastelt an Weltneuheit

Bei manchen Wohngesellschaften ist es nur Ausländern genehmigt, Sat-Antennen aufzustellen, somit ist das doch eine Willkommene Alternative zum Kabelfernsehen oder gar DVB-T. Nur der Preis muss stimmen.
 
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wenn du ein problem damit hast das ausländer in deutschland ihrer heimat progrmme sehen , dann hast du auch nichts dagegen wenn du im türkei urlaub auch nur türkisch fernsehen & radio hörst / siehst und keinen brocken verstehen tust

über lege bitte was du du sprichst, denn so bleiben wir auf einem gleichbleibenden level !
 
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aber scrat, ich glaube nicht das er das böse gemeint hat.
sicher hast du es nur so verstanden.
aber trozdem haben eben auch viele armme deutsche schluker das prob.
mit dem kabel, wo sie mit einer schüssel bzw. dem satempfang besser drann weren.
keiner hat etwas dagegen das ausländer ihr tv sehen sollen,
aber im bezug, des aufstellens einer satanlage, sollte doch weder deutsche noch ausländer benachteiligt werden. oder?
den meisten vermietern geht es eh nur um die optik des anwesens,
also da meine ich schon entweder alle oder keiner.
Vorallem vorher fragen was geht mit sat oder geht es nicht, dann kann man sich ja auch eine andere wohnung suchen.

also seit nett zu einander.
mfg Ranger79

Ich habe
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eine PN geschickt und ihn gebeten, seinen beitrag zu erläutern bzw. klar zu stellen.
 
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Tw1zt1d hat völlig wertungsfrei und unkommentiert den Fakt benannt, dass einige Vermieter ihren ausländischen Mietern das Anbringen einer Satellitenschüssel erlauben müssen. Undzwar dann, wenn eine andere Möglichkeit der Informationsbeschaffung nicht gewährleistet ist. Also wenn der Vermieter nicht für einen Kabelanschluß bzw. Gemeinschaftssatellitenanlage gesorgt hat.

btw:
Wenn ich im Urlaub bin, muß ich nicht unbedingt deutsches Fernsehen empfangen. Um vor der Glotze hocken zu können muss ich nicht in die Ferne reisen. :)
 
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Ich wurde gerade per Mail informiert, dass es ein Problem mit meiner Aussage zu geben scheint und somit stelle ich das mal eben klar. Hätte ich gewusst, dass das Wort Ausländer gleich für Unmut sorgt hätte ich ein anderes gewählt (Immigrant ?). Ich wollte damit nur sagen, dass bei eben diesen Wohngesellschaften, ohne wichtigen Grund (in diesem Falle Heimatprogramme) keine Möglichkeit besteht, eine Sat Schüssel zu installieren und man somit auf Kabel oder DVB-T angewiesen ist. Ich selber habe keine Probleme damit, ich darf eine Schüssel aufstellen, hierbei ging es um den Anschluss meiner Eltern. Noch etwas zu meiner Person: Ich bin leidenschaftlicher Ubuntu User und bewege mich dementsprechend in einer Gesellschaft, welche aus vielen internationalen Usern besteht. Ist ja bei einem Gemeinschaftsprojekt gar nicht so abwegig ;) Wie auch in jeder anderen Community (Ja auch hier) ist man auf das "Miteinander" angewiesen und dabei sollte es keine Rolle spielen, welche Nationalität jemand hat. Vielmehr kommt es auf das Können und den Beitrag an (Jaja. Beitrag ist gut wenn einer 3 Posts hat ^^). Ausserdem ist das sowieso alles Käse, weil man bei den ganzen Nicks usw. heute sowieso garnicht mehr sagen kann mit wem man da redet und das spielt auch keine Rolle, solange es Spass macht und vielleicht noch was produktives raus kommt. Ich hoffe, wir können diesen Zwist somit schnell beilegen und es ist klar geworden, welche Meinung ich vertrete. A***löcher gibt es überall, nette Menschen aber auch. Lasst uns lieber nen paar wichtigere Sachen in Augenschein nehmen wie z.b. NDS ^^ Euch allen noch einen schönen Tag, ich hoffe wir lesen uns bald wieder. N1z3 Gr33tz P.s.: Mir kann heute nix die Laune verdeben, Hab gerade erfahren dass mein X-Changer 2.5 Modchip aufm Weg zu mir ist. Seht ihr da schaff ich auch was produktives ;) Hoffe wir können jetzt zum eigentlichen Thema zurückkehren bei dem ganzen OT hier.
 
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AW: Balkonstuhl mit Satellitenanlage: Technisat bastelt an Weltneuheit

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Da bist Du selbst Schuld. Schließlich hättest Du die politisch korrekte Bezeichnung "stärker pigmentierte Mitbürger mit Migrationshintergrund" wählen können! :)

Außerdem solltest Du mal ein paar Absätze in Deinen Texten einbauen. Das erhöht die Lesbarkeit und schützt vor weiteren Missdeutungen.:biggrin1:
 
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Ich Denke nun ist alles gesagt und aus der welt geschafft.
es kann schon mal vorkommen das etwas falsch verstanden wurde,
dabei sollte man nicht vorschnell jemanden verbal angreifen, sondern in einem höfflichem ton nachfragren.
@quo, deinen spruch gegen scrat kannst du dir sparen, weil immer wieder benzin ins feuer zu gießen, löscht das feuer ganz bestimmt nicht.
Ich hoffe das du dies änderst, weil ich das ungern für dich machen möchte.
und Mogel bitte auch, beim thema bleiben.

mfg Ranger 79
 
AW: Balkonstuhl mit Satellitenanlage: Technisat bastelt an Weltneuheit

Sagt mal irgendwie laufen hier einige riesig neben der Mütze!!!
Ich möchte fast meinen das einigen die momentane Kälte nicht wirklich gut tut!
Nur weil das Wort Ausländer fällt wird hier wieder eine politische Diskussion losgetretendas man nur den Kopf schütteln kann.An dem Wort Ausländer ist nichts absolut nichts falsch,denn wenn ich in einem anderen Land unterwegs bin bin ich das genauso,und werde dort auch genauso bezeichnet.Habe noch keinen erlebt der mich dann als Mensch anderer Nationalität oder ähnlichem bezeichnet.Wir sind doch nicht hier um politische Themen zu diskutieren,dann wären wir ein Politikforum und das ist nicht so,wer diese Diskussionen führen möchte solle sich bitte eine entsprechende Plattform suchen,hier nicht.Hier sind wir eine große Internationale Gemeinschaft mit Intresse an allem was mit Sat zu tun hat,und wenn einem mal ein Wort nicht gefällt was der ein oder andere schreibt,dann bitte per PN und nicht jedes mal in einem Thread eine Diskussion lostreten!!
So damit jetzt Schluss hier mit dem Mist und zurück zum Topic,alle Posts die nichts mit dem Topic zu tun haben werden gelöscht!!!



mfg derneue11
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
AW: Balkonstuhl mit Satellitenanlage: Technisat bastelt an Weltneuheit

Hi.

Ihr seit doch alle selber schuld, wenn ihr euch vom Vermieter einschüchtern lässt. Erst recht, wenn man ein Balkon hat, denn daß gehört zur Wohnung und dafür bezahlt man Miete. Ob ich einen Sonnenschirm aufstelle oder eine Schüssel, wo ist der Unterschied?
Es gibt ein EU-Gesetz das heisst RECHT AUF INFORMATIONSFREIHEIT.
Der grösste Fehler ist, vorher um Erlaubniss zu fragen.
Man montiert sich einfach eine Schüssel und dann muss der Vermieter klagen, wenn er möchte daß ihr die Schüssel entfernt. So ohne weiteres darf er die Schüssel nicht selber entfernen. Da muss er erstmal klagen und wenn er sich dann mal erkundigt hat, wie die meisten Urteile enden, wird er eh den Schwanz einziehen.
Das mit dem "Wo KabelTV existiert ist Schüssel verboten" war mal vor zig Jahren, als man über Schüssel kaum mehr bekam als im KabelTV.
Das ist heute anders und allein das Argument "Ich möchte HDTV empfangen" reicht schon, da hat der Vermieter keine Chance.
Natürlich haben die Mieter schlechte Karten, die keinen Balkon haben und somit irgendwelche Aussenwände dafür nutzen müssen, wodurch sie wieder das Eigentum der Vermieters beschädigen. Aber selbst für sowas gibt es immer Lösungen, z.B. das Dach. Die Kosten muss dann halt der übernehmen, der die Schüssel braucht, oder man spricht sich mit allen Mietern ab und macht eine Gemeinschaffts-Satanlage...alles ist machbar.
Ich dürfte laut meinem Vermieter auch keine Satschüssel aufstellen,..noch nichtmal in meinem eigenen Garten,...aber andere dürfen zig Pavillons, Bäume, Sonnenschirme und sonstiges Zeugs hinstellen. Habe die Schüssel einfach aufgestellt und habe das Gefühl, daß es eh niemanden interessiert.
Wie gesagt,...knallt die Schüssel auf dem Balkon und der Vermieter kann es nicht verbieten. Auf dem Balkon definitiv nicht.
Wer dagegen keinen Balkon hat, muss es anders regeln, aber niemals aufgeben. Was ich schon alles gesehen und erlebt habe,,....es geht alles.


Auszug aus der EU-Mitteilung:
Die europäische Kommission hatte in einer Mitteilung bereits 2001 darauf hingewiesen, dass jeder EU-Bürger das Recht habe, die von ihm gewünschten Fernsehprogramme zu empfangen und damit auch ein Recht auf eine Parabolantenne bestehe.

In einer Mitteilung erläutert die Europäische Kommission, dass die Möglichkeit, eine Parabolantenne ohne übermäßige Einschränkungen - beispielsweise technischer, administrativer, städtebaulicher oder steuerlicher Art - zu nutzen, auf dem freien Dienstleistungsverkehr und dem freien Warenverkehr als Grundfreiheiten des Binnenmarktes beruht.

Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein erklärte: „Parabolantennen werden bei den Verbrauchern immer beliebter, um eine breite Palette von Diensten in Anspruch zu nehmen, die über Satelliten verbreitet werden. Sie erleichtern die Verflechtung unserer verschiedenen Kulturen, indem sie die Grenzen aufheben und gleichzeitig die Bevölkerung mit den neuen Techniken der Telekommunikation vertraut machen. Die Verbraucher müssen sie daher frei von jeder ungerechtfertigten Einschränkung nutzen können."

Parabolantennen stellen heute ein äußerst leistungsstarkes und bei den Verbrauchern sehr beliebtes Mittel dar, um zu moderaten Preisen eine immer größere Palette von Diensten in Anspruch zu nehmen, die über Satelliten verbreitet werden; es handelt sich dabei um Radio- und Fernsehdienste sowie um Dienste der Informationsgesellschaft, beispielsweise auch Internetdienste. Da diese Dienste naturgemäß grenzüberschreitend sind, ist das Thema nach Ansicht der Kommission von großer Bedeutung sowohl im Hinblick auf die wirtschaftliche und kulturelle Verflechtung als auch auf die Verbreitung neuer Technologien im Binnenmarkt, insbesondere angesichts der enormen Expansionsmöglichkeiten für den Satellitenempfang in Europa.

Die Mitteilung will vor allem deutlich machen, dass sich die Endverbraucher, also die Privatpersonen, als Empfänger dieser grenzüberschreitenden Dienste auf die Dienstleistungsfreiheit und den freien Warenverkehr als Grundprinzipien berufen können, die in den einzelstaatlichen Rechtsordnungen unmittelbar gelten. Außerdem basiert die Möglichkeit, Informationen mittels einer Antenne zu empfangen, auf der in der Europäischen Menschenrechtskonvention garantierten Meinungsfreiheit.

Das Recht auf die Antenne
Die Mitteilung enthält eine Reihe von Erklärungen und Angaben zu den unterschiedlichen Formen der Einschränkungen, die der Kommission häufig von Privatpersonen aber auch in schriftlichen Anfragen und Petitionen des Europäischen Parlaments mitgeteilt wurden. Z.B. können folgende Einschränkungen in den Mitgliedstaaten unter Umständen gegen die Grundsätze der Dienstleistungsfreiheit und des freien Warenverkehr verstoßen:

• Technische Vorschriften
Bestimmte technische Spezifikationen für die Antennen können nicht nur den Verkehr der Antennen als Waren sondern auch den Verkehr der Dienste, die über sie empfangen werden, behindern.

• Administrative Vorschriften
Es ist unzulässig, systematisch eine vorherige Montagegenehmigung zu verlangen oder ein kompliziertes und teures Verwaltungsverfahren für die Installation einer Antenne einzurichten.

• Architektonische und städtebauliche Vorschriften
Architektonischen und städtebaulichen Anliegen, die häufig in diesem Zusammenhang genannt werden, kann wirksam durch Lösungen Rechnung getragen werden, mit denen, sofern nötig und möglich, die optischen und ästhetischen Auswirkungen der Anbringung einer Parabolantenne weitestgehend begrenzt werden können, sofern dadurch der von jeder betroffenen Person gewünschte Empfang zu angemessenen Bedingungen und Kosten technisch möglich bleibt. Solche Lösungen könnten beispielsweise darin bestehen, bestimmte Anbringungspositionen (z. B. in Innenhöfen anstatt an der Außenwand eines Gebäudes) oder Anbringungsmodalitäten (eine Gemeinschaftsantenne anstatt einer Vielzahl von Einzelantennen) zu bevorzugen.

• Vorschriften, die die Entscheidungsfreiheit der Nutzer einschränken
Jede betroffene Person hat die freie Wahl zwischen den unterschiedlichen Empfangsmitteln und Diensten, die über eine Antenne empfangen werden können. Es wäre daher unzulässig, diese Wahl zu beeinflussen, vor allem indem die Nutzung von Parabolantennen bestraft oder verhindert wird oder indem der betroffenen Person vorgeschrieben wird, bestimmte Dienste oder Programme, die über Satelliten übertragen werden, zu empfangen. Die Mitteilung betrifft Parabolantennen für den reinen Empfang von Diensten. Die Verbreitung von Parabolantennen nimmt aufgrund ihrer relativ geringen Kosten und der immer leistungsfähigeren Technik stetig zu. Schätzungen zufolge waren bereits Mitte des Jahres 2000 in der EU fast 30 Mio. Haushalte mit Satellitenempfangsanlagen ausgestattet, d.h. mit Einzelantennen für eine einzige Wohnung (DTH: Direct To Home) oder mit Gemeinschaftsanlagen für mehrere Wohnungen (SMATV: Satellite Master Antenna Television).


QUELLE:
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gruss
 
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