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Artikel: Bundesarbeitsgericht: Kündigung wegen Raubkopien bestätigt

AW: Artikel: Bundesarbeitsgericht: Kündigung wegen Raubkopien bestätigt

"Kündigung wegen der Erstellung von Raubkopien am Arbeitsplatz bestätigt" müsste die Überschrift korrekt heißen.
 
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