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ARD und ZDF - Aufregung um den neuen Rundfunkbeitrag ab 2013

Der ab Januar 2013 geltende Rundfunkbeitrag, mit dem das System zum Einzug der Gebührengelder für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk umgestellt werden soll, sorgt derzeit für Aufregung. So werfen "Bild" und "Focus" den Rundfunkanstalten vor, die Beitragszahler zunehmend abzukassieren und Sparpotentiale ungenutzt zu lassen. Tatsächlich dürfte sich für viele Privathaushalte jedoch wenig ändern.

Die Medien scheinen sich auf den ab Januar 2013 geltenden Rundfunkbeitrag einzuschießen. Nachdem am Mittwoch (29. August 2012) bereits die "Bild" unter dem Titel "So kassiert uns bald die GEZ ab" gegen den neuen Rundfunkbeitrag wetterte, zog am gestrigen Donnertag (30. August 2012) auch der "Focus" in seiner Online-Ausgabe nach und schrieb unter dem Titel „So verschleudern ARD und ZDF unsere Gebühren“ über die vermeintliche Gebührenverschwendung der
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Sendeanstalten. In einer Klarstellung, ebenfalls vom 30. August, reagierte die ARD zunächst auf den kritischen Beitrag der "Bild".

So weißt SWR-Justiziar Hermann Eicher die Behauptungen der Tageszeitung, die öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten würden durch die Umstellung auf die neue Haushaltsabgabe jährlich zwischen 1,3 bis 1,6 Milliarden Euro mehr einnehmen, zurück. Dies entspreche nicht der Wahrheit. Vielmehr gehen die
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selbst davon aus, dass sich Mehr- und Mindereinnahmen im Rahmen des neuen Finanzierungsmodells in etwa die Waage halten werden. Auch dem Vorwurf, der Beitragszahler wüsste nicht, was mit den gezahlten gebühren geschehe, weißt Eicher zurück und verweist auf die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF). Diese überprüft alle zwei Jahre die Verwendung der Gebührengelder durch die
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.

Tatsächlich dürfte den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten ab 2013 ein "Mehr" an Gebührengeldern ins Haus stehen. Dies liegt aber nicht in erster Linie an höheren Gebührengeldern, denn für die meisten Haushalte ändert sich an der monatlichen Abgabe von 17,98 Euro nichts, sondern vor allem an der Tatsache, dass mit dem neuen Modell ab 2013 auch zahlreiche Schwarzseher nicht mehr um den Rundfunkbeitrag herum kommen.

Nach dem neuen Gebührenmodell muss nämlich ab Januar 2013 jeder Hausalt den monatlichen Beitrag von 17,98 Euro abtreten. Völlig unerheblich ist dabei, wie viele Personen in einem Haushalt leben und über wie viele Empfangsgeräte dieser verfügt. Auch ein Haushalt ganz ohne Empfangsgerät ist nach dem neuen Modell zur Gebührenzahlung verpflichtet. Wer eine Zweitwohnung besitzt, zahlt sogar doppelt. Sehbehinderte und Gehörlose, die bisher gänzlich vom Beitrag befreit waren, sollen ab Januar den ermäßigten Satz von 5,93 Euro Zahlen.

Deutlich günstiger wird es mit dem neuen Modell beispielsweise für Bewohner einer Dreier-WG. Zahlten diese bisher jeweils den vollen Betrag, gilt in Zukunft auch hier der ermäßigte Betrag von 5,93 Euro. Ebenfalls zu den Profiteuren gehören unverheiratete Paare in einem Haushalt. Diese werden nach dem derzeitigen Modell noch doppelt zur Kasse gebeten.

Besonders hart trifft das neue Gebührenmodell nicht die Privathaushalte, sondern die Betriebe. Derzeit bezahlen nur geschätzte 60 Prozent der Unternehmen die Rundfunkgebühr. Ab 2013 wird der Betrieb als solches jedoch als Einheit angerechnet, egal ob mit oder ohne
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. Die höhe der Gebühr wird dabei abhängig von der Anzahl der Mitarbeiter sein. Insbesondere bei größeren Unternehmen kann dies zu einer erheblichen Mehrbelastung führen. So ist beispielsweise bei einer Mitarbeiterzahl von 20 000 ein Beitrag von 3000 Euro im Monat fällig.

Während also Einige ab Januar 2013 tatsächlich mehr Rundfunkgebühren zahlen müssen und Andere weniger, ändert sich für die Meisten am Beitrag selbst erst einmal nichts. Problematischer dürfte vielmehr die Frage sein, ob die neue Regelung den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletzt, wie etwa der Passauer Jurist Ermano Geuer behauptet. Dieser will gerichtlich gegen das neue Finanzierungsmodell vorgehen (
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).

Quelle: Digitalfernsehen
 
Rundfunkbeitrag: ARD stellt Focus-Artikel klar

Die ARD wehrt sich gegen einen "Focus"-Artikel in dem der öffentlich-rechtliche Rundfunk in Deutschland als teuer und verschwenderisch dargestellt wird. In einer Gegendarstellung verweist die Rundfunkanstalt auf das besondere Angebot der ARD-Anstalten und den gesunden privaten TV-Sektor in Deutschland.

Der am vergangenen Donnerstag (30. August 2012) veröffentlichte "Focus"-Artikel "So verschleudern ARD und ZDF unsere Gebühren" hat bei der ARD für einige Aufregung gesorgt. In dem Artikel hatte das Nachrichtenmagazin den ab 2013 geltenden neuen Rundfunkbeitrag zum Anlass genommen, um über die vermeintlich verschwenderischen Ausgaben der
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Sender zu berichten.

Der Darstellung, die öffentlich-rechtlichen Sender in Deutschland würden mehr verdienen als die
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aller anderen Staaten, hat die ARD in einer eigenen Darstellung deutlich widersprochen. Demnach lägen die Gesamteinnahmen aus Gebühren pro Haushalt etwa im europäischen Mittelfeld. Gleichzeitig würden die ARD-Anstalten durch die regionale Verankerung ein Angebot bieten, welches in Europa beispiellos sei.

Zudem widerspricht die ARD der Darstellung, das den Privatsendern durch die öffentlich-rechtlichen Sender Nachteile entstehen würden. So hätte beispielsweise der Medienkonzern ProSiebenSat.1 im Jahr 2011 Rekordwerte bei Umsatz und Gewinn verbuchen können. Die RTL Group habe zwar im Ausland Einbrüche bei den Werbeeinnahmen hinnehmen müssen, jedoch treffe dies gerade nicht auf den deutschen Markt zu. Tatsächlich war der operative Gewinn der RTL Mediengruppe Deutschland im ersten Halbjahr 2012 um 4,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf 280 Millionen Euro gestiegen und lag damit so hoch wie noch nie zuvor in der Unternehmensgeschichte.

Die Behauptung, ARD und ZDF würden für die kommenden Jahre eine Erhöhung ihres Etats um 1,47 Milliarden Euro planen, weist die
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als falsch zurück. Gerade die Etats für die Sportrechte würden laut aktueller Planungen in Zukunft deutlich geringer ausfallen, als in der Vergangenheit.

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: ARD und ZDF - Aufregung um den neuen Rundfunkbeitrag ab 2013

Bei der neuen Regelung bezüglich der Rundfunkgebühren 2013 stellt sich für mich die Frage, wie soll soll die Umsetzung des sog. "Zahlungszwang" von statten gehen?! Ich zahle zum Beispiel keine Gebühren....1.Aufforderung, dann die 2te und zuletzt ein "böses" 3te Schreiben. Folge: Dann passierte nix und das ist schon mehr als 5 Jahre her.

Ich werde mich bestimmt nicht freiwillig melden und zahlen!!
 
Neuer Rundfunkbeitrag: "Ergebnis einer schwierigen Abwägung"

Der neue Rundfunkbeitrag, bei dem ab Januar 2013 nach Wohnung abgerechnet werden soll, sorgte in den vergangenen Wochen für einigen medialen Wirbel. Zu ungerecht und zu teuer sei das Beitragsmodell, urteilten einige Zeitungen. DIGITALFERNSEHEN.de sprach mit dem Projektbüro des SWR Begleitkommunikation zum neuen Rundfunkbeitrag über Gerechtigkeitsfragen, eventuelle Mehreinnahmen und das Sparpotential beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk.

Ab Januar 2013 gilt der neue Rundfunkbeitrag, bei dem jeder Haushalt den monatlichen Beitrag von 17,98 Euro zu entrichten hat, völlig unerheblich, wie viele Personen in einem Haushalt leben und über wie viele Empfangsgeräte dieser verfügt. Das neue Abgabenmodell unterscheidet sich dabei deutlich vom bisherigen, bei dem die Anzahl der Empfangsgeräte maßgeblich war. Welche Intention steht hinter der Neuregelung der Abgabe?

Alle Fachleute sind sich inzwischen einig, dass das Gerät in Zeiten der Medienkonvergenz als tauglicher Anknüpfungspunkt ausgedient hat. Zuletzt gab unter anderem erhebliche Diskussionen um die Frage wann ein PC ein Rundfunkempfangsgerät ist und wann nicht. Mit dem geräteunabhängigen
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werden die Regelungen klarer. Ein weiterer Vorteil ist, dass künftig nicht mehr nachgefragt werden muss, ob Geräte vorhanden sind. Den viel kritisierten Gebührenbeauftragten, der sich an der Haustür nach der Bereithaltung von Empfangsgeräten erkundigt hat, wird es mit diesem neuen Modell nicht mehr geben.

Nach dem neuen Rundfunkbeitrag sind auch Haushalte zur Zahlung verpflichtet, die über keine Empfangsgeräte verfügen. Auch wenn die Anzahl der Betroffenen denkbar gering ausfallen dürfte, muss Ihnen klar sein, dass diese Regelung für einigen Unmut sorgen könnte. Können Sie den Unmut Einiger nachvollziehen? Mit welcher Begründung rechtfertigen Sie dieses Modell?

Der Gesetzgeber hat sich für dieses Modell aus guten Gründen entschieden: Gerade die von Ihnen zugrunde gelegte Ausgangssituation, ein Haushalt verfüge über keine Empfangsgeräte, ist ja ein Grund für die Reform: Die Vorhaltung entsprechender Geräte kann und will niemand mehr überprüfen. Gerade das alte Modell würde daher zu immer größeren Ungerechtigkeiten führen, weil die Zahl derer, die sich ihren gesetzlichen Pflichten entziehen, sich ständig erweitert.

Verändert man aber den Anknüpfungspunkt vom Gerät zur Wohnung, dann hat dies auch zur Konsequenz, dass nicht über die Hintertür der Gerätebezug wieder eingeführt werden kann. Wir meinen, dass sich das vor dem Hintergrund einer von Medien durchdrungenen Gesellschaft gut rechtfertigen lässt. Der Gesetzgeber darf daher entsprechend typisieren und das kann im dem einen oder anderen Fall natürlich auch als "ungerecht" empfunden werden. Es ist aber das Ergebnis einer schwierigen Abwägung, die der Gesetzgeber hier sehr sorgfältig vorgenommen hat.

Der Passauer Jurist Ermano Geuer will gerichtlich gegen den neuen Rundfunkbeitrag vorgehen, weil dieser seiner Meinung nach den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletzt. Rechnen Sie mit weiteren Klagen?

Es hat jahrelang vor den Verwaltungsgerichten bis hin zum Bundesverwaltungsgericht Klagen gegen die Heranziehung von PCs als Rundfunkempfangsgerät gegeben. Nun hat der Gesetzgeber den Anknüpfungspunkt gewechselt und damit sind die Streitfragen erledigt, die das geräteabhängige Rundfunkgebührenmodell hervorgebracht hat. Es wäre natürlich aber ein Irrtum zu glauben, das geräteunabhängige Beitragsmodell würde mit den sich daraus ergebenden Fragestellungen nicht auch rechtlich von Kritikern auf den Prüfstand gestellt werden.

In zwei Artikeln von "Bild" und "Focus" vom 29. und 30. August wird der Rundfunkbeitrag als Aufhänger verwendet, um den großen Geldhunger der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten zu thematisieren. Worte wie "abkassieren" und "verschleudern" erwecken dabei den Eindruck, die Bürger müssten in Zukunft tiefer in die Tasche greifen. Dabei dürfte sich für die Meisten am monatlichen Beitrag von 17,98 Euro nichts ändern. Ist an dieser Stelle eventuell mehr Aufklärungsarbeit von Seiten der Rundfunkveranstalter nötig um das neue Gebühreneinzugsmodell verständlich zu machen?

Wir unternehmen große Anstrengungen, das neue Beitragsmodell zu erklären und für Transparenz zu sorgen. Unsere Internetseite
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ist nur ein Teil einer umfassenden Informationsarbeit zur Einführung des neuen
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. Wer bewusst in die Irre führt, Fakten verzerrt darstellt und die Argumente des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht zur Kenntnis nimmt, lässt sich auch von mehr Informationen nicht überzeugen.

In einem Statement vom 31. August verweist die ARD auf das breite Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland, das mit zahlreichen regionalen Sendern und den Digitalkanälen tatsächlich enorm breit ist. Viele Kritiker greifen genau an diesem Punkt an und fordern die Zusammenlegung von Sendeanstalten oder die Abschaffung einiger Digitalkanäle um Einsparungen zu erreichen. Können Sie die Kritik nachvollziehen?

Der
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Rundfunk hat seinen Organisations- und Programmauftrag auf gesetzlicher Grundlage erhalten. Nur auf diesem Wege können daran auch Veränderungen wie zum Beispiel die Zusammenlegung von Anstalten wie bei der Fusion von Südwestfunk und Süddeutschem Rundfunk im Jahre 1998 zum Südwestrundfunk vorgenommen werden. Natürlich denken wir auch selbst darüber nach, wie sich z. B. das Konzept der Digitalkanäle sinnvoll verändern ließe. Gefragt ist hier aber in erster Linie der Gesetzgeber.

Wo besteht aus Ihrer Sicht Sparpotential?
ARD, ZDF und Deutschlandradio sind einem schon lange andauernden Spar- und Rationalisierungszwang ausgesetzt, der sich auf alle Bereiche der Rundfunkanstalten erstreckt. So hat z. B. der Südwestrundfunk ein Sparkonzept aufgesetzt, das bis zum Jahre 2020 166 Millionen einsparen muss, damit sich die Schere zwischen den Kosten und Erträgen wieder schließen lässt. Von diesem Prozess ist kein Bereich ausgenommen und das macht auch Einschnitte notwendig, die richtig wehtun: Dazu gehört auch die Debatte um die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der SWR künftig seine Orchester finanzieren kann. Eine schwierige Diskussion, bei der alle genau wissen, wo nicht gespart werden darf, aber nur wenige konstruktive Vorschläge gemacht werden.

In der Stellungnahme behauptet die ARD außerdem, dass sie durch das neue Gebühreneinzugsmodell nicht mit großen Mehreinnahmen rechne. Müssten sich diese aber nicht allein dadurch einstellen, dass in Zukunft auch zahlreiche bisherige Schwarzseher mit erfasst werden?

So einfach geht die Rechnung leider nicht auf: Der neue Rundfunkbeitrag bringt ganz sicher zusätzliche Einnahmen, wenn es gelingt, die Zahl der Schwarzhörer und -seher zu minimieren. Er bringt aber absehbar auch Mindereinnahmen, wenn z. B. für 1,5 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Mehrfachgebührenpflichten entfallen. Rund 2,7 Millionen Unternehmen profitieren zudem, wenn künftig pro Betriebsstätte ein KFZ beitragsfrei ist. So halten sich nach unseren Berechnungen Mehr- und Mindereinnahmen in etwa die Waage. Es überrascht immer wieder, wenn Medien "Experten" zitieren, die Mehreinnahmen in Milliardenhöhe errechnet haben wollen. Der Grund dafür, warum diese Experten nie namentlich genannt werden, ist aus meiner Sicht einfach: Es gibt sie gar nicht.

Vielen Dank für das Gespräch!

Quelle: Digitalfernsehen
 
AW: ARD und ZDF - Aufregung um den neuen Rundfunkbeitrag ab 2013

Mal ganz ehrlich: Ich bin von der GE* ja Einiges gewohnt.

Aber den Mitmenschen diesen finanziellen Diebstahl als "Mindereinnahmen" zu verkaufen,

eigene, in blühenden finanziellen Landschaften lebende Sender einem "Spar- und Rationalisierungszwang" ausgesetzt zu sehen

und jeden Kritiker als Nicht-Experten (also Deppen) zu verurteilen, geht mir eindeutig zu weit.

Allerdings handelt es sich hier ja um Aussagen des stellvertretenden Vorsitzenden der SWR-Begleit-Kommunikation.

SWR-Begleitkommunikation? Was ist das, was soll das?

Und dieser Angehörige einer völlig überflüssigen Abteilung redet über unsere Gelder?

Gelder, die seinen Posten erst ermöglichen?

Gruß

fisher
 
Zuletzt bearbeitet:
Verbraucherschutz: "Neuer Rundfunkbeitrag ist ein Solidarmodell"

Am 1. Januar 2013 tritt der neue Runfunkbeitrag in Kraft. Trotz aller eventuellen Nachteile ist dieser für den Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine sinnvolle Reform, da sie die Rundfunkfinanzierung zum Solidarmodell mache, wie VZBV-Sprecher Michael Bobrowski gegenüber DIGITAL FERNSEHEN erklärte. Nichtsdestotrotz habe das Modell aber auch noch seine Schwächen.

Herr Bobrowski, ab dem 1. Januar 2013 tritt der neue Rundfunkbeitrag in Kraft. War aus Sicht der Verbraucherschützer die Entscheidung einer grundlegenden Veränderung der Rundfunkgebühr zu einer pauschalen Haushaltsabgabe sinnvoll?

Michael Bobrowski: Die Antwort lautet eindeutig Ja. Mit dem 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll die Rundfunkfinanzierung auf eine zeitgemäßere Grundlage gestellt werden. Die entscheidende Neuerung ist die Abkehr vom
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auslösenden Prinzip des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes und der Wechsel zu einem Geräte unabhängigen haushaltsbezogenen Solidarmodell. Dieses Finanzierungsmodell wurde und wird auch vom Verbraucherzentrale Bundesverband unter den möglichen Alternativen als die sinnvollste Antwort auf die zunehmende Konvergenz rundfunktauglicher Endgeräte angesehen und seine Einführung von daher grundsätzlich unterstützt.

Können Sie es nachvollziehen, dass viele Bürger, insbesondere Personen, die keinen Rundfunk nutzen, die Neuregelung der Gebührenabgabe kritisieren?
Bobrowski: Ich kann verstehen, wenn einzelne Bürgerinnen und Bürger, die bislang entweder gar keine Rundfunk- oder aber nur Hörfunkangebote genutzt habe, künftig in Höhe des künftig einheitlichen Rundfunkbeitrags zahlungspflichtig werden. Dennoch spricht dies nicht grundlegend gegen die Einführung eines verfassungs- und europarechtlich positiv geprüften Solidarmodells, das die Finanzierung des Rundfunks in Deutschland auf eine breitere Basis stellt, die Finanzierungslasten fairer verteilt, weniger Kontrolle bedeutet und manchen Haushalten sogar eine finanzielle Entlastung bringen kann.

Der Passauer Jurist Ermano Geuer hat Klage gegen den neuen Rundfunkbeitrag beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof eingereicht. Er bemängelt, dass das neue Gesetz dem Gleichheitsgrundsatz widerspreche. Darüber hinaus vergleicht der Kläger den Beitrag mit einer Steuer. Wie bewerten Sie diese Aussagen? Wie stehen die Erfolgsaussichten der Klage?

Bobrowski: Jede Bürgerin und jeder Bürger in Deutschland hat das Recht, eine Maßnahme des Gesetzgebers, sei es auf Bundes-, sei es auf Landesebene, gerichtlich überprüfen zu lassen. Eine rechtliche Bewertung der Klage von Einzelnen gegen die Regelungen des Staatsvertrages kann hier aber nicht abgegeben werden. Das gilt auch für die Frage nach den etwaigen Erfolgsaussichten der betreffenden Klage.

Was kann man tun, um sich gegen die Neuregelung 2013 zu wehren?
Bobrowski: Zum einen enthält auch der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag eine Reihe von Befreiungstatbeständen, die sich im Wesentlichen auf soziale oder vergleichbare Kriterien stützen. Diese Befreiungstatbestände einschließlich der Härtefallregelungen gehen allerdings nach Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands nicht weit genug, was wir in unserer seinerzeitigen Stellungnahme zum Staatsvertragsentwurf auch deutlich moniert hatten. Zum anderen steht allen Bürgerinnen und Bürgern der Gang zu den Gerichten offen, sofern sie sich durch die neue Rundfunkfinanzierungsregelungen benachteiligt fühlen sollten.

Auch im Bereich des Datenschutzes steht der neue Rundfunkbeitrag in der Kritik, da die Meldeämter der Gemeinden künftig automatisch Daten an die Landesmedienanstalten übermitteln sollen. Sehen Sie darin eine Gefahr des Datenmissbrauchs?
Bobrowski: Hier bewegen wir uns in der Tat zum Teil auf kritischem Boden. Angesichts des beim Systemübergang erforderlichen weitreichenden Datenabgleichs, aber auch mit Blick auf die regelmäßige weitere Datenerhebung erwarten wir gewährleistet werden, dass immer nur die tatsächlich erforderlichen Daten erfasst werden. Maßgeblich hierfür muss eine strikte Orientierung am Prinzip der Datensparsamkeit sein. Die im Staatsvertrag geregelten Anzeigepflichten gehen uns teilweise zu weit. Auch das hatten wir schon in unserer Stellungnahme zum Staatsvertragsentwurf kritisiert.

Unsere Kritik richtet sich insbesondere auf die Verpflichtung, bei der Abmeldung auch den die Abmeldung begründenden Lebenssachverhalt mitzuteilen. Diese Information ist für die ordnungsgemäße Bearbeitung der Abmeldung nicht nur unerheblich. Sie geht die
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oder die von ihr mit dem Beitragseinzug beauftragte Stelle auch nichts an. Anderenfalls könnten sich in den dortigen Datenbanken umfangreiche Lebensprofile der Beitragsschuldner ausbilden. Generell muss auch hier ein
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auf hohem Niveau gewährleistet sein, um die Persönlichkeitsrechte der Beitragszahler und dritter Personen zu wahren.

Vielen Dank für das Gespräch.

Quelle: Digitalfernsehen
 
Medienexperte fordert freiwilliges öffentlich-rechtliches TV

Der Medienexperte Hans-Peter Siebenhaar plädiert in seinem Neuen Buch für ein öffentlich-rechtliches Fernsehen auf freiwilliger Basis. Die ab 2013 geltende neue Wohnungsabgabe kritisiert er scharf und wirft der Politik vor, damit ein schwer krankes System bis zum "Sankt-Nimmerleinstag" zu finanzieren.

Am Freitag (17. November 2012) erscheint das Buch "Die Nimmersatten – Die Wahrheit über das System ARD und ZDF" des Medienexperten Hans-Peter Siebenhaar. Darin kritisiert der "Handelsblatt"-Redakteur das Modell des gebührenfinanzierten
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Fernsehens. Gegenüber der aktuellen Ausgabe des Wochenmagazins "Focus" konkretisierte Siebenhaar seine Kritik. So benötige das System des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dringend weitgehende Reformen. Das Ziel müsse sein: "Besseres Fernsehen für weniger Geld."

Die neue Wohnungsabgabe, die ab Januar 2013 gilt, stelle für Siebenhaar nicht die gewünschte Reform dar. Diese sei der Ergebnis einer schädlichen Symbiose von Politik und Sendern. So hätten die Landesparlamente die Zwangsabgabe durchgepeitscht ohne diese groß in Frage zu stellen. Das schwerkranke System werde so bis zum "Sankt-Nimmerleinstag opulent finanziert", so der Medienexperte.

Siebenhaar plädiert im "Focus" deshalb für ein öffentlich-rechtliches Bezahlmodell auf freiwilliger Basis und nennt als Vergleiche evangelische und katholische Kirche. So solle der Bürger selbst entscheiden können, ob er Teil des öffentlich-rechtlichen Systems bleiben wolle. In Zukunft, so Siebenhaar, brauche das Fernsehen weniger und nicht mehr
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Kanäle. So plädiert der Redakteur etwa für eine Verschmelzung von ARD und ZDF zu einem bundesweiten Hauptprogramm und den jeweiligen regionalen Sendern.

Quelle: Digitalfernsehen
 
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