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PC & Internet Arbeitgeber rufen Krankschreibung ab 2023 elektronisch ab

Ab Januar 2023 müssen Arbeitgeber die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ihrer Mitarbeiter elektronisch abrufen.

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Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird von der Arztpraxis Ende-zu-Ende-verschlüsselt an die Krankenkasse geschickt und von dort aus vom Arbeitgeber abgerufen. Ab 1. Januar 2023 ist dieser Weg für die Praxis bei gesetzlich Versicherten vorgeschrieben, wie die kassenärztliche Bundesvereinigung erklärt. Auf Wunsch der Patienten werde auch ein unterschriebener Ausdruck für den Arbeitgeber ausgestellt. Für die eAU benötigen Praxen einen Anschluss an die Telematikinfrastruktur.

Sollten während des Arztbesuchs technische Störungen auftreten, druckt die Praxis die AU wie gehabt in dreifacher Ausfertigung aus. Doch normalerweise erhält der Patient nur noch einen Zettel statt der gewohnten drei. Für privat versicherte Mitarbeiter ändert sich nichts, sie bekommen weiterhin drei Zettel.

Arbeitnehmer müssen ihre Krankschreibung nicht mehr an Krankenkasse und Arbeitgeber weiterleiten. Unabhängig davon müssen Beschäftigte ihre Firma natürlich weiterhin darüber unterrichten, dass sie krankgeschrieben wurden.

Wie gelangt der Arbeitgeber an die Krankschreibung?

Sobald ein Arbeitgeber weiß, dass ein Mitarbeiter krankgeschrieben wurde, kann er digital eine Anfrage zum Abruf der eAU bei der Krankenkasse stellen.

Sollte die Praxis nach dem Besuch des Patienten technische Probleme haben, schickt sie den Ausdruck der eAU per Post an die Krankenkasse. Dort wird der Vorgang digitalisiert und kann dann vom Arbeitgeber abgerufen werden.

Quelle; golem
 
eAU: Was sich ab Januar 2023 bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ändert

Ab Januar müssen gesetzlich Versicherte ihrem Arbeitgeber bei Krankheit keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorlegen, doch was ist dabei zu beachten?

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) soll Papier sparen sowie Arbeit erleichtern. Ab Januar 2023 brauchen gesetzlich Versicherte ihrem Arbeitgeber in vielen Fällen keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr auszuhändigen, wenn sie erkrankt sind. Sie müssen lediglich über ihre Erkrankung und die voraussichtliche Dauer informieren. Die wichtigsten Fragen zu dem Thema beantworten wir in diesem Beitrag.

Was ist eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?

Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist die digitalisierte Form der herkömmlichen AU. Der Arzt oder die Ärztin erstellt die eAU in seinem Praxisverwaltungssystem (PVS), signiert sie mit einer Qualifizierten Elektronischen Signatur (QES) und verschickt sie Ende-zu-Ende-verschlüsselt mit dem KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) an die Krankenkasse des Erkrankten. Zum Versenden der eAU sind Ärztinnen und Ärzte bereits seit Oktober 2021 verpflichtet. Sofern der KIM-Dienst nicht im PVS integriert ist, müssen Ärzte die eAU beispielsweise über einen E-Mail-Client wie Thunderbird versenden. Welche Systeme bereit für die eAU sind, lässt sich im TI-Score der für die Digitalisierung zuständigen Gematik GmbH sehen.
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Weg der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

(Bild: Bund der Arbeitgeber)

Nachdem die eAU an die Krankenkasse verschickt wurde, gelangt sie zu einer zentralen Sammelstelle der gesetzlichen Krankenkassen. Damit verschiebt sich die Nachweispflicht über die Erkrankung auf die gesetzlichen Krankenkassen. Sofern der Arbeitgeber einen Nachweis benötigt, kann er die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung über das Entgeltabrechnungsprogramm bei der Sammelstelle anfragen und sie abrufen, sobald sie dort bereitsteht. Eine Abfrage durch den Arbeitgeber ist frühestens ab dem Folgetag der Arbeitsunfähigkeit sinnvoll. Sofern ein Arbeitgeber drei Tage lang ohne Krankschreibung von der Arbeit fernbleiben darf, empfiehlt die AOK eine Abfrage frühestens ab dem fünften Tag der Arbeitsunfähigkeit. Der Arbeitgeber wird nach seiner Anfrage informiert, sobald die AU bereitsteht.

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eAu für den Arbeitgeber (Muster)
(Bild: Kassenärztliche Bundesvereinigung)

An den Arbeitgeber werden lediglich die Informationen weitergegeben, die bisher auf den Papier-Bescheinigungen zu finden waren. Also der Name, der Beginn und das Ende der Erkrankung, zudem das Datum der Feststellung, ob es sich um eine Erst- oder Folgebescheinigung handelt und ob es ein Arbeitsunfall war.

Was ändert sich bei der eAU ab Januar 2023 für gesetzlich Versicherte?

Anders als bisher muss man die Krankschreibung nach einem Arztbesuch seinem Arbeitgeber nicht mehr selbst schicken, stattdessen erfragt der Arbeitgeber die AU elektronisch bei der Krankenkasse ab. Künftig müssen alle gesetzlich Versicherten ihren Arbeitgeber lediglich über ihre Erkrankung informieren. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 des Entgeltfortzahlungsgesetzes müssen Arbeitnehmer dem Arbeitgeber "unverzüglich" mitteilen, dass und wie lange sie voraussichtlich krank sind. Sofern der Arbeitgeber bereits auf einen Nachweis ab dem ersten Tag der Erkrankung besteht, muss sich der Arbeitnehmer trotzdem krankschreiben lassen.

Da ein reibungsloser Übergang zur eAU unwahrscheinlich ist, bleibt es zunächst dabei, dass die behandelnden Ärzte den Versicherten eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden kann – das heißt insbesondere ohne Diagnosedaten – weiter in Papierform aushändigen. Diese sollten Erkrankte nicht voreilig wegwerfen.

Was ändert sich bei der eAU für Arbeitgeber?

Für Arbeitgeber ändert sich, dass sie von gesetzlich Versicherten in der Regel keine AU mehr verlangen können. Wenn der Arzt die AU digital an die Krankenkasse übermittelt hat, muss der Arbeitgeber sie beim Kommunikationsserver der gesetzlichen Krankenkassen abrufen. Dazu muss der Arbeitgeber verschiedene Angaben übermitteln, etwa den Namen, das Geburtsdatum, die Versichertennummer und die Betriebsnummer des Beschäftigungsbetriebs. Ist die Versichertennummer des Arbeitnehmers nicht bekannt, muss diese mit dem Abrechnungsprogramm bei der Datenstelle der Rentenversicherung abgefragt werden. Wenn das nicht möglich ist, müssen zusätzlich Geburtsname und Geburtsort des Arbeitnehmers zur eindeutigen Identifikation angegeben werden.

Arbeitgeber, deren Lohnabrechnungssysteme nicht eAU-fähig sind, können von ihren Arbeitnehmern in der Regel keinen Nachweis über die Erkrankung erhalten.

Was passiert, wenn mein Arzt keine eAU an die Krankenkasse versenden kann?

Falls Ihr Arzt aus technischen Gründen (noch) keine eAU ausstellen kann, wird die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wie zuvor ausgedruckt und muss an die Krankenkasse übermittelt werden. In Zukunft soll der Ausdruck ganz wegfallen oder zumindest optional sein. Stellt die Praxis nach dem Besuch des erkrankten Menschen technische Probleme fest, schickt die Praxis einen Ausdruck der eAU per Post an die Krankenkasse. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) sind ungefähr 80 Prozent der Ärzte in der Lage, eAUs an Krankenkassen zu verschicken (Stand 15.12.2022).

Was passiert bei technischen Störungen?

Wegen des Störfallrisikos – gerade zu Beginn des elektronischen Meldeverfahrens – ist es laut einer Sprecherin des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) "wichtig, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Nachweis für ihre Arbeitsunfähigkeit erhalten, den sie bei Bedarf gegebenenfalls selbst ihrem Arbeitgeber vorlegen können, wenn dieser etwa irrtümlich von unberechtigten Fehlzeiten ausgeht und arbeitsrechtliche Konsequenzen (Lohnkürzung, Abmahnung, Kündigung) erwägt". Daher sei es laut BMAS wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte den Versicherten übergangsweise eine AU für Arbeitgeber in Papierform aushändigen. Gesetzlich Versicherte sollten demnach auch "darauf achten und gegebenenfalls ausdrücklich darauf bestehen, dass ihnen diese Bescheinigung weiterhin ausgestellt wird".

Warum kann ich meine eAU für den Arbeitnehmer nicht selbst abrufen?

Aktuell ist es nicht vorgesehen, dass Arbeitnehmer ihre eAUs selbst abrufen können. Es kann allerdings sein, dass Arbeitnehmer-Portale eine Funktion dafür implementieren.

Was ist mit Kunden der Arbeitsagentur oder des Jobcenters?

Bei Kunden von der Arbeitsagentur startet das eAU-Verfahren laut Susanne Eikemeier von der Bundesagentur für Arbeit erst ab dem 1. Januar 2024. Dann ist auch die Arbeitsagentur wie ein Arbeitgeber an das eAU-System der Krankenkassen angeschlossen. Bei Kunden des Jobcenters ist derzeit noch kein eAU-Verfahren vorgesehen.

Quelle; heise
 
Krankenkasse: Betriebe schlecht auf elektronischen Krankenschein vorbereitet

Ab 2023 müssen Betriebe den Arbeitsunfähigkeitsnachweis ("gelber Schein") ihres Personals digital bei den Kassen abfragen. Doch das neue System bereitet Sorgen.

Krankenkassen in Thüringen rechnen mit Startproblemen in Betrieben beim Einsatz des digitalen Krankenscheins (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, eAU). Ein großer Teil der Betriebe sei schlecht auf die elektronische Abfrage des Arbeitsunfähigkeitsnachweises vorbereitet, sagte eine Sprecherin der AOK Plus auf Anfrage. Die seit Anfang 2022 laufende Testphase sei von vielen "leider nicht ausreichend" genutzt worden. Ab 1. Januar 2023 müssen Beschäftigte im Krankheitsfall im Betrieb keinen Krankenschein aus Papier mehr vorlegen.

Betriebe befassen sich kaum damit

Die Arbeitgeber müssen den Nachweis der Krankschreibung dann von sich aus elektronisch bei der jeweiligen Krankenkasse individuell abfragen. Dazu müssen sie unter anderem die technischen Voraussetzungen schaffen. Die Kassen informieren dazu seit Monaten auf ihren Internetseiten, in Webseminaren und Beratungen. Allein die AOK Plus arbeitet in Thüringen mit rund 42.000 Betrieben zusammen, darunter sind rund 500 Betriebe mit jeweils mehr als 100 Beschäftigten.

Zwar bekämen Firmenkundenberater seit etwa Oktober verstärkt Anfragen zu diesem Thema, sagte eine Sprecherin der Techniker Krankenkasse (TK) in Thüringen. "Allerdings bei Weitem nicht so viele, wie wir erwartet hätten." Auch die TK beobachtet, dass nur ein Bruchteil der Arbeitgeber die Testphase nutzt. "Deshalb liegt die Vermutung nahe, dass sich einige Unternehmen noch nicht mit dem Thema beschäftigt haben." Vermutlich werde das erst akut, sobald sich im Januar die ersten Beschäftigten krankmeldeten und die Firmen dann den Krankenschein vermissten.

Die Thüringer Landesverwaltung mit rund 47.000 Personalstellen sieht sich nach früheren Angaben technisch gewappnet für die Umstellung. Seit dem vergangenen Sommer gibt es eine digitale Schnittstelle zwischen dem Landesdatennetz und dem Rechenzentrum der gesetzlichen Krankenkassen, über die der Arbeitsunfähigkeitsnachweis für Landesbedienstete abgerufen werden kann.

Beschäftigte sind auch nach der Umstellung weiterhin verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit im Betrieb zu melden und diese ärztlich feststellen zu lassen. Arztpraxen müssen Krankschreibungen in der Regel bereits seit Juli elektronisch an die Kassen übermitteln.

Quelle; heise
 
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