Wir haben einen Rechtsanwalt dazu befragt, ob ein Kunde die Herausgabe einer Gesprächsaufzeichnung verlangen kann, wenn ein Vertrag per Telefon abgeschlossen oder verlängert wurde und Probleme auftreten.
Telefonisch abgeschlossene Verträge für Festnetz, Internet und Mobilfunk sind bequem und papierfrei - auch Vertragsverlängerungen lassen sich so bequem in wenigen Minuten erledigen. Insbesondere wenn die "Gefahr" besteht, dass der Kunde zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigt oder wenn er dies schon getan hat, rufen viele Provider beim Kunden an und versuchen, ihn mit zum Teil sagenhaften Rabattversprechen zum Bleiben zu bewegen.
Anwalt Solmecke zur Verwertbarkeit der Mitschnitte von Hotline-Telefonaten
Viele dieser Verkaufstelefonate verlaufen zur beiderseitigen Zufriedenheit. Doch immer wieder erreichen die teltarif.de-Redaktion Zuschriften von Lesern, in denen die Verbraucher darüber klagen, dass ihnen ein am Telefon versprochener Rabatt nicht gewährt wird. Meist ist diese Misere erst nach vier oder acht Wochen auf der Rechnung erstmalig zu erkennen - und dann ist die zweiwöchige Widerrufsfrist bereits verstrichen.
Über einen derartigen Fall mit o2 und Sparhandy haben wir kürzlich in unserer Reihe "teltarif hilft" berichtet. Hier hatte Sparhandy interessanterweise eine Aufzeichnung des Telefonats mit dem Kunden herausgegeben und o2 erklärte sich nach dem Eingreifen von teltarif.de bereit, die vom Fachhändler telefonisch versprochenen Rabatte zu gewähren.
Doch welche Beweiskraft hätte eine derartige Gesprächsaufzeichnung, wenn der Provider als Vertragspartner sich weigert, die Versprechungen seines eigenen Callcenters oder eines offiziellen Vertriebspartners einzuhalten? Wir haben dazu bei Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke nachgefragt.
Frage: Wenn ein Verkaufsgespräch am Telefon vom Händler/Provider aufgezeichnet wurde: Hat der Verbraucher einen Rechtsanspruch darauf, dass ihm die Aufzeichnung ausgehändigt wird, falls anschließend Zweifel über den Gesprächsinhalt bestehen? Kann ein Händler/Provider vom Gericht dazu gezwungen werden, die Aufzeichnung eines Verkaufsgesprächs herauszugeben?
Solmecke: Ja, der Kunde hat einen Anspruch auf Auskunft der persönlichen Daten nach § 34 (Bundesdatenschutzgesetz) BDSG. Denn auch Aufzeichnungen sind gespeicherte personenbezogene Daten, für die das Datenschutzrecht greift. Daher kann er verlangen, entweder direkt an den Mitschnitt oder an eine schriftliche Aufzeichnung des Inhalts davon zu kommen. Sollte das Unternehmen sich weigern, so kann der Verbraucher den Vertragsschluss gegenüber dem Händler bestreiten. Dieser ist dann vor Gericht dafür beweispflichtig, dass es zum Vertragsschluss gekommen ist. Der Mitschnitt kann dann als Beweismittel vor Gericht dienen (s.u.).
Quelle; teltarif
Telefonisch abgeschlossene Verträge für Festnetz, Internet und Mobilfunk sind bequem und papierfrei - auch Vertragsverlängerungen lassen sich so bequem in wenigen Minuten erledigen. Insbesondere wenn die "Gefahr" besteht, dass der Kunde zum Ende der Mindestvertragslaufzeit kündigt oder wenn er dies schon getan hat, rufen viele Provider beim Kunden an und versuchen, ihn mit zum Teil sagenhaften Rabattversprechen zum Bleiben zu bewegen.
Anwalt Solmecke zur Verwertbarkeit der Mitschnitte von Hotline-Telefonaten
Viele dieser Verkaufstelefonate verlaufen zur beiderseitigen Zufriedenheit. Doch immer wieder erreichen die teltarif.de-Redaktion Zuschriften von Lesern, in denen die Verbraucher darüber klagen, dass ihnen ein am Telefon versprochener Rabatt nicht gewährt wird. Meist ist diese Misere erst nach vier oder acht Wochen auf der Rechnung erstmalig zu erkennen - und dann ist die zweiwöchige Widerrufsfrist bereits verstrichen.
Über einen derartigen Fall mit o2 und Sparhandy haben wir kürzlich in unserer Reihe "teltarif hilft" berichtet. Hier hatte Sparhandy interessanterweise eine Aufzeichnung des Telefonats mit dem Kunden herausgegeben und o2 erklärte sich nach dem Eingreifen von teltarif.de bereit, die vom Fachhändler telefonisch versprochenen Rabatte zu gewähren.
Doch welche Beweiskraft hätte eine derartige Gesprächsaufzeichnung, wenn der Provider als Vertragspartner sich weigert, die Versprechungen seines eigenen Callcenters oder eines offiziellen Vertriebspartners einzuhalten? Wir haben dazu bei Christian Solmecke von der Kanzlei Wilde Beuger Solmecke nachgefragt.
Frage: Wenn ein Verkaufsgespräch am Telefon vom Händler/Provider aufgezeichnet wurde: Hat der Verbraucher einen Rechtsanspruch darauf, dass ihm die Aufzeichnung ausgehändigt wird, falls anschließend Zweifel über den Gesprächsinhalt bestehen? Kann ein Händler/Provider vom Gericht dazu gezwungen werden, die Aufzeichnung eines Verkaufsgesprächs herauszugeben?
Solmecke: Ja, der Kunde hat einen Anspruch auf Auskunft der persönlichen Daten nach § 34 (Bundesdatenschutzgesetz) BDSG. Denn auch Aufzeichnungen sind gespeicherte personenbezogene Daten, für die das Datenschutzrecht greift. Daher kann er verlangen, entweder direkt an den Mitschnitt oder an eine schriftliche Aufzeichnung des Inhalts davon zu kommen. Sollte das Unternehmen sich weigern, so kann der Verbraucher den Vertragsschluss gegenüber dem Händler bestreiten. Dieser ist dann vor Gericht dafür beweispflichtig, dass es zum Vertragsschluss gekommen ist. Der Mitschnitt kann dann als Beweismittel vor Gericht dienen (s.u.).
Du musst dich
Anmelden
oder
Registrieren
um diesen Inhalt sichtbar zu machen!
Quelle; teltarif