Nach einem Urteil des Leipziger Landgerichts müssen auch kleine Antennengemeinschaften, die privat unterhalten werden, Lizenzverträge mit der Verwertungsgesellschaft VG Media abschließen.
"Betreiber von Empfangsanlagen müssen für die Weitersendung von Programmsignalen der privaten Hörfunk- und
Link ist nicht mehr aktiv. musste eine Antennengemienschaft Lizenzentgelte für die Weitersendung von privaten Fernseh- und Hörfunkprogrammen nachzahlen. In dem Vergleich hielt das Gericht fest, dass die Antennengemeinschaft unabhängig von ihrer Organisationsform als urheberrechtliche Nutzerin verantwortlich ist. Auch das Landgericht Erfurt hatte 2009 festgestellt, dass Antennengemeinschaften Kabelnetzbetreiber sind und Lizenzentgelte zahlen müssen (
Quelle: Digitalfernsehen
"Betreiber von Empfangsanlagen müssen für die Weitersendung von Programmsignalen der privaten Hörfunk- und
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Lizenzverträge", lautete das Urteil des Landgericht Leipzig (Az.: 05 O 3233/11) am Dienstag. Wie die Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte von Medienunternehmen (VG Media) am Dienstag mitteilte, haben die Verwertungsgesellschaft und eine sächsische Antennengemeinschaft kürzlich eine umfassende Vergleichsvereinbarung abgeschlossen, in der sich die Antennengemeinschaft unter anderem verpflichtet, Lizenzentgelte in Höhe von rund 6160 Euro an die VG Media nachzuzahlen. Für die Zukunft wurde ein Lizenzvertrag auf Basis des gültigen VG Media Tarifs geschlossen.Link ist nicht mehr aktiv. musste eine Antennengemienschaft Lizenzentgelte für die Weitersendung von privaten Fernseh- und Hörfunkprogrammen nachzahlen. In dem Vergleich hielt das Gericht fest, dass die Antennengemeinschaft unabhängig von ihrer Organisationsform als urheberrechtliche Nutzerin verantwortlich ist. Auch das Landgericht Erfurt hatte 2009 festgestellt, dass Antennengemeinschaften Kabelnetzbetreiber sind und Lizenzentgelte zahlen müssen (
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