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Satellit VG Media / Und noch einer der Geld verdienen möchte

Einfach Wahnsinn was da wieder versucht und getrieben wird!

Vorwort:


Beim netten small Talk mit einem Nachbarn kamen wir vor kurzem auf ein nicht ganz so angenehmes Thema zu sprechen.

Es sollen nun in mehrfach Satanlagen sprich Mehrfamilienhäuser Geld für die privaten Sender bezahlt werden.
Einige Beiträge und intressante Links hab ich zusammengesucht und möchte diese hier kund tun.

Zum Geschehen:

Zu erst der Link zum Geschehen------------------------>
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Nun einige Fragen und Antworten zum Thema:

Kabelweitersendung in Mehrparteienhäusern sowie Vergütungspflicht
und Rechtslage:

Gilt diese Lizenzpflicht auch für Eigentümer/Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften?

Ja, die Lizenzpflicht gilt auch für Eigentümer, Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften, die mit einer hausinternen Satelliten-/DVB-T-Antennenanlage Fernseh- und Hörfunksignale empfangen und an die einzelnen Wohneinheiten weitersenden. Rechtlich besteht ein Anspruch auf Lizenzentgelte grundsätzlich schon bei einer Kabelweitersendung an mehrere Wohnungen. Eine Ausnahme hiervon ist nur gegeben, wenn im Einzelfall eine besondere persönliche Verbundenheit, wie z. B. ein familiär nachbarschaftliches Verhältnis zwischen dem Eigentümer und den Bewohnern auch tatsächlich nachgewiesen wird.


Ab wie vielen Wohnungen sind Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften zur Zahlung verpflichtet?


Eine feste Grenze an Wohneinheiten, unterhalb derer eine Vergütungspflicht für Gemeinschaftsantennen- und Gemeinschaftssatellitenanlagen entfällt, gibt es nicht.
Insbesondere sind auch Gemeinschaftsantennen- und Gemeinschafts- satellitenanlagen mit weniger als 75 versorgten Wohneinheiten nicht pauschal von einer Vergütungspflicht ausgenommen. Diese Zahl taucht zwar immer mal wieder in der Diskussion auf, wenn es um die Vergütungspflicht von kleineren Gemeinschaftsanlagen. Der Gesetzgeber hat jedoch davon Abstand genommen, eine solche Grenze einzuführen.

Maßgeblich ist vielmehr nach dem Urhebergesetz allein, ob zwischen den Bewohnern/Mietern eine persönliche Verbundenheit vorliegt. Nur wenn der Betreiber der Anlage eine solche persönliche Verbundenheit der Bewohner/Mieter im konkreten Einzelfall eindeutig nachweist, entfällt die Vergütungspflicht.
Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung verzichtet die VG Media jedoch auch ohne konkreten und eindeutigen Nachweis einer persönlichen Verbundenheit bis auf Weiteres darauf, Vergütungsansprüche bei nicht mehr als 10 Wohneinheiten durchzusetzen.

In der Anlage befindet sich noch eine pdf



Gruß Beam

 
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