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Fun Sprüche Wo ist die FB?

Guten Morgen zum Samstag,
wünsche Euch allen ein wunderschönes Wochenende.
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Schöne Grüße opapa
Bleibt gesund!
 

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so Freunde, darf mich mal kurz brüsten.. Ich hab ein Verfahren gegen die Steuerbehörde in eigener Vertretung zum größten Teil für mich gewonnen. Bin richtig stolz auf mich. Man muss nicht immer ein Anwalt einschalten.. . Wehrt euch, wo immer ihr könnt!

PS. Nachtrag. Ist es vom Interesse eine Sammlung von den vorformulierten Sätzen zu bestimmten Fragen und Antworten in der Anwaltssprache zu erzeugen?
 
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Einen schönen Nachmittag in die Runde und noch ein erholsames Wochenende Wetter hier weitgehenst unverändert. Bleibt gesund und munter!

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PS:
@prisrak meinen Glückwunsch! Ich habe übrigens auch ein Schreiben vom Finanzamt bekommen. Soll ich da jetzt noch drauf reagieren oder besser noch etwas abwarten ?

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ist zwar als Witz gemeint, aber nach meiner Erfahrung, immer Einspruch. Ein Sachbearbeiter macht immer Fehler. Eine Klage ist nur im Notfall zu emfehlen..

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Widerspruch oder Einspruch? Wo sind die Unterschiede?​

Sowohl der Einspruch als auch der Widerspruch ist eine Rechtsbehelfsbelehrung. Und beide haben zum Ziel, eine Entscheidung dahingehend prüfen zu lassen, ob sie recht- und zweckmäßig ist. Das bedeutet: Wenn Du mit einer Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst Du Widerspruch einlegen oder Einspruch erheben.
Derjenige, der die Entscheidung getroffen hat, ist daraufhin verpflichtet, die Angelegenheit noch einmal zu prüfen. Welcher Rechtsbehelf zulässig ist, hängt von der Angelegenheit ab. Bei den meisten Entscheidungen, mit denen Du im Alltag konfrontiert sein wirst, wird der Widerspruch das richtige Mittel sein. Generell solltest Du aber immer prüfen, ob der Bescheid oder das Schreiben eine Rechtsbehelfsbelehrung enthält. Dort steht nämlich auf jeden Fall, welches Rechtsmittel Du nutzen kannst, wenn Du gegen die Entscheidung vorgehen möchtest.

Übrigens: Zwischen einem Widerspruch und einem Einspruch gibt es durchaus einige Unterschiede. Allerdings ist es nicht schlimm, wenn Du die Begriffe als juristischer Laie miteinander verwechselst. Möchtest Du gegen einen Bescheid vorgehen und schreibst Einspruch statt Widerspruch oder umgekehrt, wird der Empfänger Dein Schreiben trotzdem richtig deuten. Gleiches gilt, wenn Du Begriffe wie Beschwerde, Einwände oder Einwendungen verwendest. Es macht zwar einen besseren Eindruck, wenn Du das Rechtsmittel richtig benennst. Ein Nachteil entsteht Dir aber nicht.
 
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