Grundsätzlich gilt: Einen Weihnachtsbaum zu kaufen und zu verkaufen ist ganz einfach.
Es gelten für Weihnachtsbäume lediglich fünf unterschiedlich hohe Mehrwertsteuersätze:
Ist der Weihnachtsbaum aus Plastik, werden 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig. Das ist der einfache, nicht ermäßigte Satz.
Wenn der Weihnachtsbaum echt ist, also ein richtiger Baum, dann stellt sich folgende Frage:
Wird der Weihnachtsbaum von einem normalen Gewerbetreibenden verkauft, also von einem Händler? Wenn ja, dann werden 7 Prozent Mehrwertsteuer fällig.
Ist der Weihnachtsbaum echt und wird er von einem Landwirt verkauft, dann stellen sich neue Fragen:
Wenn der Landwirt kein "pauschalierender Landwirt" ist, sondern sogenannter Optionsbauer, dann werden - wie beim ganz normalen Händler - wieder die 7 Prozent fällig.
Wenn der Landwirt aber pauschaliert, muss klar sein, ob der Weihnachtsbaum zufällig irgendwo im Wald gewachsen ist oder in einer Züchtung.
Ist er zufällig im Wald gewachsen, dann ist er ein forstwirtschaftliches Produkt, ergo werden 5,5 Prozent Steuer fällig.
Wenn der Weihnachtsbaum vom pauschalierenden Landwirt bewusst zum Verkauf angepflanzt worden ist, dann ist er ein landwirtschaftliches Produkt. Damit werden 10,7 Prozent Steuern fällig.
Wenn der Bauer den Baum gar nicht selbst angebaut hat, dann gelten ebenfalls 10,7 Prozent, das gilt aber nur, wenn der Bauer mit dem Verkauf von Weihnachtsbäumen in einem Hofladen nicht mehr als 20 Prozent seines Jahresumsatzes macht.
Mehrwertsteuerfrei ist der Baum, wenn man ihn gebraucht oder von einem Privatanbieter kauft. Der darf aber pro Jahr höchstens 140 Weihnachtsbäume verkaufen. Das gilt ebenfalls für Klein-Unternehmer - aber nur, wenn sie nicht freiwillig zur Regelbesteuerung übergegangen sind.
Komplett steuerfrei ist der Baum für Mitarbeiter der NATO oder Angehörige eines NATO-Mitarbeiters. Dazu braucht man allerdings einen Abwicklungsschein des Finanzministeriums.
Ihr seht: Einen Weihnachtsbaum zu kaufen und zu verkaufen ist ganz einfach.