AW: Wie hoch darf die Grundkaltmiete maximal sein
Ich nehme mal an das deine Mutter von irgendeiner Art staatlicher Zuwendung lebt in denen Kosten der Unterkunft enthalten sind. In der Regel gestattet das zuständige Amt dann nur einen Umzug in eine Wohnung die nicht teurer ist, Umzugskosten sind selber zu tragen. Es sei denn deine Mutter kann eine gesundheitliche Beeinträchtigung nachweisen. Ansonsten gilt alleinstehend max. 45qm, erkundigen was die angemessenen Kosten der Unterkunft sind, also der Höchstsatz den das Amt bezahlt ( ist von Ort zu Ort unterschiedlich ) und dementsprechend den Mietvertrag machen. Heißt du anders als deine Mutter? Um so besser, dann gibts keine doofen Fragen.
Ansonsten gilt was Freia schrieb, in sozialen Foren oder beim örtlichen Arbeitslosenhilfeverein, Partei die Linke oder so nachfragen, die wissen meist Bescheid.