Wobei ich das nur als vorgeschobenen Vorwand sehe. Wenn die Person, die durch die DSGVO geschützt werden soll, freiwillig ihre Daten preisgibt, dann greift die DSGVO normal nicht mehr. Sky könnte formalhalber jeder Partei noch ein Blatt zur Zustimmung geben und unterschreiben lassen. Dann wäre das Wasserdicht.
Die stehen ja nicht irgendwo rum, sondern bekommt man in die Hand gedrückt, nach dem man einen neuen Sky-Vertrag unterschrieben hat. Was dann drin ist, sieht man wohl erst beim Auspacken und ein Widerrufsrecht des Vertrages hat man so ja auch nicht, weil nicht online abgeschlossen.
Ich habe 2 X V14 (solo karte nicht gepairt) und das kann ich die dir schenken, ab 01.03.2020...Weil ich gekündigt habe...
Ich bin Sky kunde seit 1998, und ich habe denn schnautzen so voll ..... NETIQUETTE mfg dodo83 ....