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PC & Internet Polizei warnt vor gefälschten Europol- und Interpol-Vorladungen

Die Polizei bzw. konkreter gesagt das Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen warnt aktuell vor gefälschten Vorladungen, die bei vielen Anwendern eintrudeln. Sie stammen vermeintlich von Europol, Interpol, der Bundespolizei oder dem Europäischen Polizeiamt. In Wahrheit stecken natürlich keine Ermittler hinter den Nachrichten, sondern Kriminelle.



Die entsprechenden Nachrichten erreichen Betroffene mit Betreffszeilen wie „Vorladung vor Gericht“, „Krim/VER/REG/VORLADUNG/Nr. 07006…-Wichtig“ und ähnlichem. Angehängt wird eine PDF-Datei, die, angereichert durch diverse Logos verschiedener europäischer Polizeibehörden und Interpol sowie diverser Stempel und Unterschriften, seriös wirken soll. Vereinzelt werden laut LKA Niedersachsen auch Behördennamen, Logos, Stempel, Unterschriften und Namen gefühlt wahllos vermischt oder sogar frei erfunden. Unten seht ihr ein Beispiel.



Was nun? Angeblich soll sich der Empfänger per Mail zurückmelden und zu den in dem Schreiben genannten Vorwürfen äußern. Die variieren, unterstellen aber generell harte Strafdaten wie z. B. den Umgang mit Kinderpornografie, Erpressung oder auch eher verquere Vorwürfe wie „Online-Masturbation“. Häufig sind die Schreiben und angeblichen Straftaten mit Rechtschreib- und Grammatikfehlern gespickt, was spätestens Skepsis auslösen sollte.

Wer sich jedenfalls nicht innerhalb einer im Schreiben genannten Frist melde, dem drohen weitere Maßnahmen wie die Veröffentlichung der persönlichen Daten, Erstellen eines Berichtes usw. So würde natürlich ohnehin keine Behörde handeln, da soll aber eben Angst geschürt werden, da Familie und Freunde von den vermeintlichen Vorfällen erfahren könnten.

Was wollen die Kriminellen aber jetzt mit diesem Spielchen erreichen? Nun, in den Anhängen kann natürlich Malware verborgen sein, eventuell werden aber auch in Folgemails weitere persönliche Daten angefordert – z. B. Ausweiskopien. Damit lässt sich dann natürlich reichlich Missbrauch im Rahmen eines potenziellen Identitätsdiebstahls betreiben. Betroffenen rät die Polizei daher, derartige E-Mails zu ignorieren. Wer bereits hereingefallen sei, könne die örtliche Dienststelle der Polizei informieren und gegebenenfalls Anzeige erstatten.

Wie immer mein Hinweis: Warnt vor solchen Maschen vor allem euren weniger technikaffinen Bekanntenkreis. Denn schon das Öffnen von Anhängen unbekannter Absender stellt eine Gefahr dar.

Quelle; Caschy
 
Angeblich soll sich der Empfänger per Mail zurückmelden und zu den in dem Schreiben genannten Vorwürfen äußern.
Wenn es sich z.B. um Kinderpornografie handelt, rückt die Polizei gleich früh morgens um 5.00 Uhr mit einer Hausdurchsuchung an! Bei so einem Vergehen gibt es vorab keine Mail "zur Anhörung" mehr
 
Hallo.

Mit "Online-Masturbation" sind wahrscheinlich schriftliche "Ergüsse" des Betroffenen auf diversen Foren im Internet gemeint.

Die Betrugsmaschen im Internet werden immer dreister. Daher immer schön vorsichtig sein, mit dem Öffnen von Anhängen.
Und: "Warnt vor solchen Maschen vor allem euren weniger technikaffinen Bekanntenkreis." Das kann man nicht oft genug sagen!

Viele Grüße.
 
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