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Off Topic Online-Erpressung: "Störtebeker" muss in Haft

Online-Erpressung: "Störtebeker" muss in Haft

Das Landgericht Düsseldorf hat gestern einen Mann zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, der im letzten Jahr mit Angriffen auf die Webseiten von Wett-Anbietern und nachfolgenden Drohungen Geld erpresst hatte.
Der Täter war unter dem Pseudonym "Klaus Störtebeker" aktiv. Mit seinen Angriffen verursachte er bei verschiedenen Online-Angeboten einen geschätzten Schaden von einer halben Million Euro. Um sich den Angreifer vom Leibe zu halten gingen drei Unternehmen außerdem auf seine Erpresser-Forderungen ein und zahlten ihm 5.000 Euro.
Der 23-Jährige hat seine Taten während des Prozesses gestanden. Das Gericht folgte bei der Festsetzung des Strafmaßes fast der Forderung der Staatsanwaltschaft, die drei Jahre Haft verlangt hatte. Zwei Jahre und zehn Monate muss der Mann nun ins Gefängnis. Die Verteidigung wollte eine Verurteilung auf zwei Jahre und eine Aussetzung auf Bewährung erreichen.
Auch ohne Geständnis wäre die Beweislage recht eindeutig gewesen. Ermittler konnten den Geldfluss der Überweisungen von den Wett-Anbietern über mehrere Online-Payment-Dienste zurückverfolgen. Nach der Beschlagnahmung der Rechner des Täters wurden auf seinem iPad dann die E-Mails gefunden, die er an die Online-Buchmacher geschickt hatte.

Quelle: winfuture
 
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